Hallo miguhamburg,
dies dachte ich auch einmal...
Aber die aktuelle Impf-Weisung führt dazu aus:
"1.7 Duldungspflicht
Soldatinnen und Soldaten, Wehrübender, Beamte / Beamtinnen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die
zu einer Wehrübung zu den Einsatzkräften zugeordnet wurden, haben die entsprechenden Prophylaxemaßnahmen
und Impfungen gemäß § 17 Abs. 4 Satz 3 Soldatengesetz als Maßnahme zur Verhütung übertragbarer Krankheiten zu dulden,
soweit nach Feststellung des Truppenarztes / der Truppenärztin in der Person der jeweiligen Soldatinnen und Soldaten keine
Kontraindikation vorliegt."
Die Ausführung "Soldatinnen und Soldaten" schließt alle Statusgruppen ein - FWD, SaZ und BS.
Zum Punkt Tetanus folgt dann :
"GWDL stehen grundsätzlich nicht für Einsätze zur Verfügung. Damit entfällt die rechtfertigende Indikation für
einsatzbezogene duldungspflichtige Impfungen. Für GWDL ist lediglich eine Immunisierung gegen Tetanus
verpflichtend vorgegeben, sofern kein hinreichender Impfstatus vorliegt. Weitere Schutzimpfungen sind
GWDL auf Basis der jeweils aktuellen STIKO Empfehlung anzubieten.
Hierbei ist Kombinationsimpfstoffen der Vorzug zu geben.
Ist ein Statuswechsel zum FWDL beantragt, können die Impfungen bereits vor Entscheidung über den Antrag
begonnen werden, sofern die Soldaten den Einsatzkräften (siehe 1.3) zugeordnet werden. Abweichend
hiervon sind GWDL der Marine, die für eine Bordverwendung vorgesehen sind, bereits im Rahmen der
Grundausbildung gemäß Basisimpfschema (siehe Nr. 2) zu immunisieren, wenn eine hinreichende Wahrscheinlichkeit
für die Teilnahme an einem Einsatz besteht. Dieses Verfahren wird sinngemäß bei Bedarf für GWDL anderer TSK
ebenfalls zur Anwendung gebracht."
Da wir keine GWDL mehr haben ... gibt es diese Impfpflicht Tetanus auch nicht mehr...
Weiter aus der Weisung :
"1.8.2 Andere
Die in dieser Weisung aufgeführten Impf- und Prophylaxemaßnahmen stellen für alle nicht erfassten Personen
eine Empfehlung dar. Es besteht keine Duldungspflicht. Die Impfungen sind vom zuständigen Betriebsarzt/
Betriebsärztin durchzuführen."
Alle "nicht erfassten Personen" sind alle Soldaten, für die nicht die hinreichende Wahrscheinlichkeit eines Einsatzes
schriftlich festgelegt wurde, bzw. für die es Sonderregelungen gibt (z.B. Piloten).
"2.10.1 Impfungen
Folgende Impfungen sind für alle Einsatzkräfte vorgegeben:
Tetanus
Diphtherie
Polio
Influenza
Mumps/Masern/Röteln
Hepatitis A
Hepatitis B
oder
Hepatitis A/B (Twinrix®)"
Dies ist der sogenannte "Basisimpfschutz"
Ergänzt wird dieser dann durch spezielle weitere Impfungen nach Einsatzbedarf.