Ihnen kann u.U. folgender Erlass helfen:
Erlass BMVg WV II 5 (Travel Management) Az 21-05-00 vom 3. August 2011
Betreff : Trennungsgeld bei Ernennung, Versetzung, Abordnung oder Kommandierung
hier: schriftlicher Antrag und Ausschlussfrist, Beratung
Dort wird u.a. ausgeführt :
"Soweit in Einzelfällen die Zusage der UKV erteilt wurde, obwohl der Bedienstete zum Zeitpunkt der Aushändigung der
Personalverfügung über eine berücksichtigungsfähige Wohnung verfügte, diese jedoch von der personalbearbeitenden
Stelle/Dienststelle nicht berücksichtigt wurde,
ist eine Änderung der Personalverfügung zu bewirken."
Stellen Sie - unter Berufung auf diesen Erlass - und auf Grund der Tatsache, dass Sie
sofort nach Dienstantrittdie Einrichtung der Wohnung zum 01.02.2012 Ihrer Einheit gemeldet haben,
bei Ihrer personalbearbeitenden Stelle
den Antrag, dass Ihr Einstellungs-Bescheid abgeändert wird. Sollte diese sich für nicht zuständig erklären, bitten
Sie um Abgabe an die zuständige Stelle!
Die Zusage der UKV - im Rahmen der Einstellung - auf dem Bescheid soll
rückwirkend ab dem 01.03.2012 aufgehoben
und auf Nicht-Zusage der UKV geändert werden.
Ich kann Ihnen
nicht den Erfolg versprechen ... aber einen Versuch ist es wert.
Stellen Sie gleichzeitig - Rückwirkend ab dem 01.03.2012 (!!) - Anträge auf TG und Reisebeihilfen.Dies ist besonders wichtig ! Denn wenn Sie dies nicht tun, würden Sie selbst dann kein TG bekommen,
wenn die UKV-Entscheidung abgeändert wird, der Bescheid Ihnen aber erst im März 2013 zugeht.
Hintergrund :
§ 9 Abs. 1 Satz 1 der Trennungsgeldverordnung (TGV) bestimmt, dass bei Anspruch auf TG der
erstmalige Antrag auf TG
innerhalb eines Jahres seit der Wirksamkeit der Maßnahme erfolgen muss.
Wird diese Frist versäumt ... erlischt jeder Anspruch auf TG !!
Selbst wenn der Soldat bisher dachte (oder es ihm vom Refü so gesagt wurde), er hätte keinen Anspruch!
Unverständlich ... aber so ist die derzeitige Rechtsprechung!
Selbst wenn - im Moment - die Anträge abgelehnt würden ... so ist aber die Frist der erstmaligen Antragstellung eingehalten!
Es kann auch sein, dass man Ihnen - bei Nicht-Zusage der UKV - TG nicht rückwirkend, sondern nur
für die Zukunft gewährt...aber auch das wäre ja positiv zu bewerten.
Der Rest wäre dann "Lehrgeld" für die Nichtbeachtung von Merkblättern...