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Autor Thema: Betreuung bei Familienangehörigen (Privatrecht)  (Gelesen 46047 mal)

Plüsch

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Betreuung bei Familienangehörigen (Privatrecht)
« am: 11. Februar 2013, 21:15:45 »

Ich hoffe, daß sich vielleicht von Euch jemand mit diesem Thema auskennt....

Mir liegt hier eine einstweilige Verfügung des Gerichts für die Betreung meiner Schwiegermutter
vor, die im Eilverfahren wegen notwendiger Operationseinwilligungen nach einem schweren
Verkehrsunfall angeordnet werden mußte.

Da meine Schwiegermutter bei den Folgen des Unfalls anwaltlich und warscheinlich auch
gerichtlich vertreten werden muß, beinhaltet die Betreuung neben der Aufenthaltbestimmung
und Wohnsitzbegründung, die Gesundheitsfürsorge, Geltendmachung von Ansprüchen auf Rente,
Sozialhilfe, Kranken-und Pflegeversicherungsleistungen, Heimangelegenheiten, Vermögensfürsorge und
die Vertretung gegenübser Behörden und gerichtlichen Verfahren.

Nebenher bemerkt wäre dieses Gestalpe mit den entsprechenden Vorsorgeverfügungen nicht
notwendig gewesen.

Frage: Muß ich der Bank die Betreuung anzeigen und wie verhält es sich mit den gemeinsamen Konten
der Eheleute?  Der Schwiegervater steht nicht unter Betreuung, ist aber gesundheitlich nicht
in der Lage die folgenden Abläufe zu regeln oder zu verstehen.
Den zuständigen Behörden habe ich heute abend alle einen "netten Brief" mit der Bestallung
"eingetütet ", damit die Betreuung ordnungsgemäß angezeigt wird.
( Krankenversicherer, Haftpflicht -und Unfallversicherer, Polizeibehörde, Rechtsanwalt, Hausarzt /
Klinik wegen der Entbindung der Schweigepflicht für Rechtsanwälte und Versicherungen).

Ich hoffe mal, daß ich dabei keinen vergessen habe...
so langsam qualmt mir der Schädel.

Evtl. hat von Euch ja schon einmal jemand Erfahrungen  mit Betreuungen gemacht, der die
Fußangeln schon kennt, in die ich mich gerade hineinbegebe.



Herzlichst Plüsch

« Letzte Änderung: 10. März 2017, 18:44:22 von bayern bazi »
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bayern bazi

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Antw:Betreuung
« Antwort #1 am: 11. Februar 2013, 21:28:52 »

lieber einem zuviel anzeigen wie einem zuwenig
und ja die bank sollte schon bescheid wissen
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wer nicht kämpft  - hat bereits verloren

 

Plüsch

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Antw:Betreuung
« Antwort #2 am: 11. Februar 2013, 22:32:09 »

Ich habe leider auch noch überhaupt keinen Einblick, wie die Schwiegermutter das geschafft hat,
auf der Intensiv zu landen, wobei sie schon seit dem 29.1 dort beatmet liegt und noch nicht
operationsfähig ist.

Die Polizei hat mir lediglich mitgeteilt, daß meine Schwiegermutter Unfallverursacher sei,
was ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen kann, denn sie ist aus dem Bus gestiegen, überquerte
wohl unachtsam die Straße und wurde von einer Autofahrerin des Gegenverkehrs überfahren.
Die STVO lautet bei Unfällen an Bushaltestellen eigentlich anders.

Mehr gibt die Unfallmitteilung nicht her. Schwiegermutter ist nicht ansprechbar. Sie ist
praktisch einmal in der Längsachse instabil, durch eine Schulter+Schlüsselbeingelenkssprengung,
eine Rippenserienfraktur (8 Rippen betroffen, davon alle sternalen). Sie hat eine doppelte
instabile Beckenringfraktur und einen Pneumothorax, sowie ein stumpfes Bauchtrauma, mit
Nierenprellung beidseits.

Daß die Beamten mir die Frau im Prinzip so "servieren", und ich stehe da und soll raten, was mit
ihr passiert ist, bekomme ich etwas quer durch den Hals.

Mittlerweile habe ich einen Rechtsanwalt bemüht, weil es bei dieser seltsamen Überraschung ja eigentlich
nicht bleiben kann.
Wir haben unsere Schwiegermutter nach dem Unfall "suchen " müssen, wo die abgeblieben ist.
Etwas seltsam finde ich das schon, wenn vor lauter Datenschutz die Verwandten abhanden kommen
und so wieder auftauchen.

Liebe Grüße Plüsch
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Plüsch

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Antw:Betreuung
« Antwort #3 am: 23. Februar 2013, 05:07:59 »

Nach der einstweiligen Verfügung zwecks Betreuung folgte sehr rasch die Bestellungsurkunde. ( 2-3 Tage später
lag diese vor).
Da wir in dieser Angelegenheit einige rechtliche Ansprüche durchfechten müssen, konnten wir leider
nicht auf die Betreuung verzichten.
Der entstandene Schaden ist immens und solange meine Schwiegermutter als Unfallverursacher
geführt wird ist das mehr als übel.
Die Unfallaufnahme kann jedoch so nicht korrekt gewesen sein. Sie entspricht
einfach nicht der STVO.

Man kann jedoch nur aktiv werden, wenn man die Vollmachten dazu besitzt.
Auch die Privat-Haftpflichtversicherung, sowie die private Unfallversicherung meiner Schwiegermutter
machte ohne die Urkunden für die Schwiegermutter und Vorsorgevollmachten des
Schwiegervaters (als Versicherungsnehmer) wenig Anstalten sich um den Vorgang zu kümmern.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt weiterhin...

Vom Innenministerium des Landes erhielt ich eine Nachricht, daß die Ermittlungen zum Unfallhergang
nicht abgeschlossen sind und daß ich von dort aus weitere Informationen erhalten werde, was auch
immer das heißen mag.
Normal kann das ja irgendwie nicht gelaufen sein.

Wir werden wohl ein bis zwei Prozesse für die Schwiegermutter führen müssen, denn der entstandene
Schaden ist immens und dürfte hochgerechnet 6 wenn nicht 7 stellig werden.
Wir sind heute beim 26. Beatmungstag ( a´  1900€ ) angelangt,
ohne den Einsatz des RTW und NAW´s.
Die erste große Operation hat gestern stattfinden können, nachdem der Zustand für die Op stabil genug war.
Es folgen mindestens
noch 3 weitere Operationen, die Rehabilitation und wir werden höchstwarscheinlich trotzdem einen Pflegefall zurück erhalten.

Der Schwiegervater, den meine Schwiegermutter bis dahin gepflegt hatte, hat sich im Moment ebenfalls
auf die Intensivstation gesellt, da die Situation für seine Herzerkrankung zuviel war.
Den werde ich allerdings wohl viel früher als Pflegefall nachhause bekommen und irgendwie organisieren müssen.
Damit habe ich von meiner Mutter ja schon Übung.
Gut durchorganisiert, läuft das zwar anfangs noch etwas ruckelig.
Man bekommt das aber
auch organisiert, ohne das man auf dem Zahnfleisch laufen muß, wenn man differenziert was man
wegdelegieren muß/kann.

Allerdings kann ich nur noch einmal erwähnen wie wichtig Patientenverfügung und Vorsorgevollmachten sind.

Bei der Schwiegermutter mußten wir das gesamte richterliche Programm beantragen.

Der Schwiegervater hatte mir nachdem er gesehen hatte welches Gestalpe das wird, alle Vorsorgevollmachten unterschrieben.

Mit den Vorsorgevollmachten kann man bei den Behörden, Anwälten und bei der Bank prinzipiell einfach unkompliziert durchmarschieren.

Wenn mein Schwiegervater wieder von der Beatmung abtrainiert ist, erhält er seine bürgerlichen Rechte sofort zurück, und kann problemlos wieder für sich selbst unterzeichnen.

Bei dem richterlichen Verfahren der Schwiegermutter , wird in 6 Monaten überprüft, ob sie die noch Betreuung benötigt.

Sie darf selbst wenn sie bis dahin "fitter" sein sollte, nichts alleine unterschreiben.

Die Betreuung muß erst wieder rückgängig werden.

Alle Behörden und Institutionen denen die Betreung angezeigt wurde,
müssen dann ein weiteres mal angschrieben werden.

( Ich beginne gerade den 2.Aktenordner zu dem Vorgang.)

Insofern mag ich also nur die Betreuung dort anzeigen, wo es unbedingt notwendig ist.

Übrigens:

Das Leben ist seltsam. Irgendwann wendet sich das Blatt immer. Man muß nur lange genug warten.-

Ich war nicht die Lieblingswahl meiner Schwiegermutter und dementsprechend schwer hat sie mir einige Jahrzehnte das Leben gemacht.

Ich bin kein nachtragender Mensch: Natürlich wird sie wenn es irgendwie möglich ist, wieder nachhause gehen und dort gepflegt werden, obwohl ich mir immer geschworen hatte, das wird niemals mein Problem werden....

Zwei Dinge sollte man daraus lernen:
a.)Man sollte sich beizeiten überlegen, wen man in der Familie traktiert und tritt,

und
b.)man sollte unbedingt früh darauf achten nicht nur eine Patientenverfügung, sondern auch Vorsorgevollmachten auszufüllen und zu hinterlegen. ( zb. bei der Bundesnotarkammer -Zentrales Vorsorgeregister)

Der Ablauf nach der einstweiligen Verfügung ( die man für Unterschriften medizinischer Maßnahmen benötigt )ist folgender:

Man bespricht mit der Betreuungsstelle des Gerichtes, welche Rechte für die Betreuung benötigt werden.
( da hier ein Strafverfahren und eine Zivilklage mit Rentenansprüchen ect. folgen , benötigt man neben der Gesundheitsfürsorge , dem Aufenthaltbestimmungsrecht, alle Rechte die bei einer Betreuung infrage kommen.) Früher kam das einer Entmündigung gleich.

Nachdem die Bestellungsurkunde ausgestellt wurde, muß ein "Ist -Zustand" ermittelt werden, mit einem Finanzstatus
zum Stichtag der Bestellung.
Diese Unterlagen werden für den Rechenschaftsbericht an das Gericht benötigt.

Innerhalb eines Monats erhält man einen Termin beim Vormundschaftsgericht zur Eröterung von Aufgaben und Pflichten.

Für meinen Schwiegervater benötige ich das alles nicht.

( Mein Mann ist Ersatzbetreuer. Da ich beruflich die größere Erfahrung mit intensivmedizinischen Maßnahmen, und auch über Folgemaßnahmen besitze, haben wir beschlossen, daß ich den Betreuer und mein Mann  Ersatzbetreuer wird.)

Natürlich werden die Maßnahmen in der Familie und mit dem Rechtsanwalt abgesprochen.
Zudem betreue ich seit Jahren schon meine 90 jährige Mom, allerdings ebenfalls mit den notwendigen Vorsorgevollmachten ausgestattet

Es ist wirklich "doof" und "sperrig "wenn die Vorsorgevollmachten im Notfall nicht vorliegen.

Eine Patientenverfügung haben die meißten ja noch, die Vorsorgevollmachten fehlen jedoch häufig.

Wer solche Unterlagen noch nicht ausgefüllt  hat,  der sollte evtl . mal danach googeln, ausdrucken und ausfüllen.

So ein Unfall ist leider schnell passiert.

Liebe Grüße Plüsch


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bayern bazi

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« Antwort #4 am: 23. Februar 2013, 08:47:42 »

Hallo Plüsch - ich wünsch dir Kraft für diese riesige aufgabe

danke das du uns hier deine erfahrungen postest und auf dem laufenden hältst

Das thema vollmachten ist ja auch für die alle kameraden interessant - vor allem für die die in einen einsatz müssen


weiterhin viel erfolg beim behörden un versicherungsmehrkampf  :D
 
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Plüsch

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« Antwort #5 am: 23. Februar 2013, 09:54:39 »

Was vielleicht noch interessant ist zu wissen:

Wer eine private Unfallversicherung besitzt, der sollte sich das Kleingedruckte des Vertages nocheinmal anschauen.

Bei den meißten alten Verträgen wird ab einem gewissen Lebensalter nur noch eine Unfallrente bezahlt.
Davon hat man in der Regel kein Haus oder keine Wohnung barrierefrei umgebaut.

Das ist ja eigentlich das Hauptargument mit denen die privaten Unfallversicherer werben, und für die man
bei einer 100%igen Invalidität die Versicherungssumme gebrauchen würde.

Falls so eine Police vorhanden ist, würde ich diese kontrollieren und die Versicherungsbedingungen nachbessern lassen.
Die meißten neueren Verträge sind anders formuliert.

Liebe Grüße Plüsch
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clenni63

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« Antwort #6 am: 23. Februar 2013, 10:43:54 »

Hallo Plüsch,
Auch ich wünsche dir viel Kraft und Erfolg für die vielen Aufgaben die vor dir liegen. Es ist wirklich ein Thema mit dem sich die meisten erst beschäftigen,wenn so ein Fall vorliegt.
Von mir noch ein Hinweis beglich der Vorsorgevollmach. Wie du sagtest, reicht es für die meisten Fälle aus eine vorgedruckte Vollmacht zu nutzen. Sollte es aber notwendig werden z.Bsp. Eigentum zu verkaufen, reicht diese nicht aus. Hier wird nur eine notariell erstellte Vollmacht anerkannt. Bei den anderen Vollmachten muss auch hier die Betreuung beantragt werde.

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Plüsch

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« Antwort #7 am: 23. Februar 2013, 10:49:29 »

jo,
auch manche Krankenhäuser erkennen nur notariell bestätigte Vollmachten an.

Man kann diese aber zb. auch bei der Bundesnotarkammer- zentrales Vorsorgeregister
eintragen lassen und erhält dann über die Verfügungen ein geltendes, beglaubigtes Dokument.

Der ganze Vorgang kostet unter 18€.

Liebe Grüße Plüsch
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clenni63

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« Antwort #8 am: 23. Februar 2013, 10:56:31 »

Wieder was gelernt. Das muss dann aber bestimmt gleich beim Erstellen der Vollmacht gemacht werden, bzw. bevor die Vollmacht notwendig wird.
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Plüsch

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« Antwort #9 am: 23. Februar 2013, 11:00:13 »

ja, das muß in jedem Fall vorher hinterlegt worden sein.

CLICK

Liebe Grüße Plüsch
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Plüsch

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« Antwort #10 am: 23. Februar 2013, 11:01:54 »

der Link funktioniert leider nicht, aber unter
http://www.vorsorgeregister.de/
ist das leicht aufzufinden.

lg nochmals Plüsch
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Plüsch

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« Antwort #11 am: 28. Februar 2013, 11:58:35 »

Ich war heute beim Amtsgericht wegen der Belehrungen über Rechte und Pflichten des Betreuers.

Direkte Verwandte ( leibliche Kinder / Ehegatten )müssen keinen Rechenschaftsbericht über Konten und Vermögen einreichen.

In unserem Fall, macht das im Moment wegen der komplizierten Verletzungen und Behandlungen wenig Sinn, daß mein Mann
die Hauptbetreuung  seiner Mutter übernimmt.

In 6 Monaten können wir die Situation neu bewerten, wenn die medizinischen und Pflegemaßnahmen
organisiert wurden. Damit würde dann der Rechenschaftsbericht an das Gericht wegfallen.

Kompliziert wird der Rechenschaftsbericht bei gemeinsamen Konten, wie es bei meinen Schwiegereltern der Fall ist.

Hier werden wir am Montag ein eigenes Konto für die Schwiegermutter eröffnen müssen, auf das ihre Rente überwiesen wird,
ansonsten müßte der Schwiegervater mir über jede Kontobewegung Rechnungen, Quittungen usw. vorlegen.


Dafür daß ich den Schwiegereltern alle Vorsorgeformulare vor mindestens 1 Jahr vorgelegt hatte und die beiden diese Formulare nicht
ausgefüllt haben, könnte man die beiden nachträglich schütteln, in welche Situation die 2 sich selbst hineinmanöviert haben.

( ich betreue seit über 2 Jahren meine Mutter und aktualisiere deren Formulare regelmäßig. Bei der letzten Gelegenheit hatte
ich den Vorsorgesatz bei den Schwiegereltern vorbeigebracht und die planten lieber ihren nächsten Urlaub, als diese Formulare
auszufüllen.)

Das bevorstehende Gerichtsverfahren zum Unfall muß dem Vormundschaftsgericht gesondert angezeigt
werden.
 
Auch wenn die Betreuungsverfügung die Vertretung vor Behörden und Gerichten umfaßt, ist das Führen eines Prozesses
zustimmungspflichtig.
Es darf kein Grundbesitz veräußert werden und es dürfen keine Aktiengeschäfte getätigt werden.
Vermögensanlagen müssen mündelsicher sein.

Konten dürfen nur bei Banken und Sparkassen eröffnet werden, die über eine Einlagensicherung verfügen.

Na, dann will ich mal hoffen, daß das für die Bank meiner Schwiegereltern zutreffend ist. ,-)))
Wenn die pleite gehen, dann müßte ich für die Einlagen meiner Schwiegermutter haften.


Liebe Grüße Plüsch


.
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wolverine

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« Antwort #12 am: 28. Februar 2013, 12:12:23 »

In der EU unterliegen alle Banken der Einlagensicherung. Wenn es sich also nicht um einen Exoten mit Sitz in Lampukistan handelt, sollte es keine Probleme mit der Bank geben.
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Helft mit, dass es so bleiben kann

F_K

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« Antwort #13 am: 28. Februar 2013, 12:46:13 »

Zitat
Die Polizei hat mir lediglich mitgeteilt, daß meine Schwiegermutter Unfallverursacher sei,
was ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen kann, denn sie ist aus dem Bus gestiegen, überquerte
wohl unachtsam die Straße und wurde von einer Autofahrerin des Gegenverkehrs überfahren.
Die STVO lautet bei Unfällen an Bushaltestellen eigentlich anders

Viel Kraft bei Deiner Aufgabe.

Allerdings verstehe ich diesen Sachteil inhaltlich nicht.

Wenn der Autofahrer vom "Anschein" der Person davon ausgehen darf, dass diese sich vermutlich "verkehrssicher" verhält, dann darf ich an einer Bushaltestelle vorbeifahren.
Wenn dann eine Person überraschend, ohne die Vorfahrt zu gewähren, die Fahrbahn überquert, dann kann diese Person dadurch sehr wohl die Hauptverantwortung für so einen Unfall tragen.
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bayern bazi

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« Antwort #14 am: 28. Februar 2013, 12:54:53 »

Wenn der Autofahrer vom "Anschein" der Person davon ausgehen darf, dass diese sich vermutlich "verkehrssicher" verhält, dann darf ich an einer Bushaltestelle vorbeifahren.
Wenn dann eine Person überraschend, ohne die Vorfahrt zu gewähren, die Fahrbahn überquert, dann kann diese Person dadurch sehr wohl die Hauptverantwortung für so einen Unfall tragen.

aber nicht bei eingeschalteter warnblinkanlage beim buss - dann darf ich diesen mit max mit schrittgeschwindigkeit  passieren - selbst wenn der  in der gegenrichtung steht - und hätt die möglichkeit einen kurzfristig auftretenden gegner ....





auszuweichen ;)


also ein juristisch ganz interesannte angelgenheit 
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