Hm...Wenn Sie, KlausP, tatsächlich Spieß waren, dann verstehe ich den ein oder anderen Satz nicht. Wenn ich mich mal dunkel an die Rechtsgeschichten zurück entsinne, dann gilt für alle Soldaten der §11 SG. Da der Rekrut am 02.04. um 00.00 beginnt 'Soldat zu sein (denn ab da wird er bezahlt), dann ist der Befehl/ Wunsch des Kompaniechefs sicherlich verbindlich. Interessant ist auch (ich bin selber in der Einheit gewesen), dass einige Einberufungsbescheide auf 14.00 Uhr und andere auf 18.00 Uhr terminiert sind (unabhängig von den Entfernungen, so war es jedenfalls im Oktober 2012). Der Kompaniechef, dem Sie hier unterstellen, dass er dumm ist (jedenfalls klingt das so) und der Kompaniefeldwebel werden sich schon etwas gedacht haben, als sie den Brief geschrieben haben. Und wenn ich jetzt noch ein wenig weiter im Recht grabe, dann finde ich den §14. Für jemanden, der in Dienst in der Bundeswehr geleistet hat, müsste doch zumindest klar sein, dass ich einige Äußerungen ("die werden es wohl nie lernen") einfach mal lasse oder anders formuliere. Sicherlich haben Sie solche Dinge in ihrem langen militärischen Leben auch gelernt. Manchmal tut man gut daran, sich an so etwas zu erinnern - insbesondere in öffentlichen Foren. Vielleicht rufen Sie ja auch einfach mal dem Kompaniefeldwebel oder den Kompaniechef an und erörtern im direkten Richten ihre Meinung. Vielleicht irre ich mich auch und §§ 11 bzw 14 SG sind geändert worden oder waren zu Ihrer Zeit nicht so, wie sie heute sind. Dann tut mir mein Schreiben hier natürlich Leid.