Eine Information der "Förderungsgesellschaft des Deutschen Bundeswehr Verbandes" zum Thema Kindergeld:
Kindergeld für Zeitsoldaten
Die Einkünfte und Bezüge erwachsener Kinder in Berufsausbildung werden ab Jahr 2012 nicht mehr geprüft.
Dies ist inzwischen weitgehend bekannt.
Unser Artikel informiert Sie über die Auswirkungen beim Dienst in der Bundeswehr.
Lesen Sie gespannt weiter, denn das neue Recht bietet viele Möglichkeiten.
Offizieranwärter
Bereits mit dem Urteil vom 16.4.2002 hatte der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass sich ein Offizieranwärter
in Berufsausbildung befindet. Die Ausbildung zum Offizier endet mit der Beförderung zum Leutnant, also regelmäßig
nach drei Jahren. Bis zum Jahr 2011 hatte das Urteil nur zu Beginn der Dienstzeit praktische Bedeutung, da die Einkünfte
und Bezüge geprüft werden mussten. Wenn ein angehender Leutnant im ersten Halbjahr eines Jahres noch in der Schule
(Gymnasium) war und im zweiten Halbjahr die Ausbildung zum Offizier begonnen hat, konnte der Jahresgrenzbetrag für
dieses Jahr oft unterschritten werden. Für die Folgejahre, mit ganzjährigen Bezügen, war dies so gut wie nie möglich.
Die Folge: Es gab kein Kindergeld mehr.
Ab dem Jahr 2012 spielt die Höhe der Bezüge keine Rolle mehr. Bis zur Beförderung zum Leutnant gibt es auf jeden Fall Kindergeld.
Aber auch danach muss nicht zwingend Schluss sein. Befindet sich der junge Offizier noch in einem Studium, zählt nach unserer
Auffassung auch diese Zeit zur Ausbildung. Auch wenn die Familienkasse von einer Zweitausbildung ausgeht wäre das nicht nachteilig.
Bei einer Zweitausbildung wird zwar die sogenannte „schädliche Erwerbstätigkeit“ geprüft, der Dienst während des Studiums ist aber ein
Ausbildungsdienstverhältnis. Schließlich wird der Soldat für die Absolvierung des Studiums bezahlt und deshalb handelt es sich nicht um
eine typische Erwerbstätigkeit.
Uffz-/Feldwebelanwärter
Kurz nach dem genannten Urteil, konkret am 15.7.2003 entschied der BFH, dass die Ausbildung eines Unteroffizieranwärters zum
Telekommunikationselektroniker ebenfalls als Berufsausbildung zählt und ein grundsätzlicher Kindergeldanspruch besteht.
Von diesem Urteil profitieren auch die ZAW 21 – Absolventen. Nach der Dienstanweisung für die Familienkassen soll die Ausbildung
bereits mit Erreichen des ersten Unteroffiziersdienstgrads beendet sein. Dies ist eine Benachteiligung gegenüber den Offizieranwärtern
und sollte ggf. gerichtlich überprüft werden.
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschied am 18.5.2009: Eine Bewerbung um eine Stelle als SaZ für die Feldwebellaufbahn ist eine
Bewerbung zur Suche eines Ausbildungsplatzes. Wir sind der Auffassung: Wenn bereits die Bewerbung zu einem Kindergeldanspruch führt,
dann muss dies auch für die Ausbildung selbst gelten.
Laufbahn der Mannschaften
In einem ganz neuen Urteil des BFH vom 10.5.2012 ging es um einen Zeitsoldaten in der Laufbahn der Mannschaften, der nach Abschluss
der Grundausbildung den Führerschein Klasse CE erwarb. Auch in diesem Fall urteilte der BFH positiv. Bereits die Bewerbung führt zu einem
Kindergeldanspruch, wenn einzelne Ausbildungsinhalte genau festgelegt sind. Der Erwerb des LKW-Führerscheins ist eine Berufsausbildung,
auch wenn hierfür keine drei Jahre wie bei der Ausbildung zum Berufskraftfahrer benötigt werden. In der zuvor absolvierten
Grundausbildung/Gefechtsausbildung wurden u. a. Grundlagen für eine taktisch richtige Fahrweise vermittelt. Wann eine Ausbildung
beendet ist und deshalb kein Kindergeldanspruch mehr besteht, muss im jeweiligen Einzelfall geprüft und entschieden werden.
Generell gilt
Kindergeld kann nur bis Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt werden.
Es gibt zwar einige Verlängerungsmöglichkeiten, diese dürften aber für Soldaten eher weniger zutreffen."