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Autor Thema: Dienstgrad vorläufig  (Gelesen 4119 mal)

RettAss

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Dienstgrad vorläufig
« am: 08. Juli 2003, 10:28:22 »

Ich bin z. Zt. auf einen DP Feldwebel "vorläufig" verplant. Auf diesem DP saß ich schon bevor die Laufbahnen neu geregelt wurden. D. h. ich muß 24 WÜ Tage ableisten, dann Beurteilung etc. und KANN dann Feldwebel entdgültig werden.

Meines Wissens nach müssen alle NEUEN RFA eine Laufbahnprüfung ablegen.

Da mein Regiment 2003 aufgelöst wird und ich in diesem Jahr keine WÜ-Tage mehr erhalte, werde ich auf einen Feldwebel (v) Stelle in einem anderen Verband umgeplant. Das habe ich bereits geregelt.

Meine Frage nun: Gilt dann auch für mich die neue Laufbahnverordung oder kann ich meine 24 Tage noch ableisten - nach altem Schema?
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RettAss

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Re:Dienstgrad vorläufig
« Antwort #1 am: 09. Oktober 2003, 00:15:25 »

Danke, hat sich aber erledigt :-))
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