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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: ZDv 46/1  (Gelesen 5193 mal)

Knigge89

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ZDv 46/1
« am: 17. März 2013, 20:36:41 »

Guten Abend Kameraden!
Eine Frage bezüglich der  ZDv 46/1.
Wurde die ZDv in der letzten Zeit erneuert oder ist die von 2010 noch in Kraft?

http://www.zentralstelle-kdv.de/z.php?ID=165

Falls bereits ein Beitag über dieses Thema existiert, bitte ich um den Link und ich werde logischer Weiße diesen Beitrag löschen.
Hab jetzt schon lange erfolglos nach solch einem Thema gesucht und nichts gefunden.

Gruß Knigge
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ulli76

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Antw: ZDv 46/1
« Antwort #1 am: 17. März 2013, 21:25:32 »

Die Gesundheitsnummer 15 wurde aktualisiert,sowie die Überschriften der Anlagen 3.1 und 3.2
Aber ansonsten die die Vorschrift noch aktuell.
Was willst denn wissen.
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Knigge89

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Antw: ZDv 46/1
« Antwort #2 am: 17. März 2013, 21:51:19 »

Wunderbar, danke schön.
Ach mein kleiner Cousin meint er möchte sich schon auf das ein oder andere selbst "prüfen".
Hab zwar keine Ahnung wer ihn zum Arzt ernannt hat, aber ich lass ihn machen.
Wenns ihn dann besser geht :)
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FmUffz

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Antw: ZDv 46/1
« Antwort #3 am: 02. April 2014, 14:14:10 »

Hallo,

ist die Aussage vom Ulli noch aktuell?
Ich war vor kurzem als Wiedereinsteller im Karrc und wurde wegen alter Befunde (aus der G-Akte) erst mal ausgemustert,
obwohl mein gesundheitlicher Zustand sich nicht verschlechtert hat.

Begründung des Arztes war, in der ZdV 46/1 hat sich einiges geändert in letzter Zeit.

Habe das von nun Fachärzten nochmal prüfen lassen und auch die ZDv von 2010
vorgelegt und die meinten ziemlich eindeutig Gradation 3 bei den bemängelten Ziffern.
(waren zwei unterschiedliche Fachärzte)
Das führt zwar zu über die Hälfte an Verwendungsausschlüsse (wie auch damals schon),
aber nicht zu T5.

Habe nun Einspruch eingelegt und auch aktuelle Befunde beigelegt und wurde nun nochmal eingeladen,
habe allerdings die Befürchtung bei dem gleichen Arzt zu landen, der vll. Allgemeinmediziner ist und kein
Facharzt für die Bereiche in den ich die Gradation 6 erhielt.
Eine Stellungnahme zu meinem Einspruch gab es nämlich nicht.
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F_K

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Antw: ZDv 46/1
« Antwort #4 am: 02. April 2014, 14:39:39 »

Frage:

- Wann war Dein Wehrdienst?
- was war der Tauglichkeitsgrad bei der Entlassungsuntersuchung?
- welche Gesundheitsziffern wurden vergeben?
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BulleMölders

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Antw: ZDv 46/1
« Antwort #5 am: 02. April 2014, 14:42:50 »

Warum sollte es eine Stellungnahme zum Einspruch geben, außer "Hiermit gebe ich Ihrem Einspruch statt" und ggf. noch "und lade Sie hiermit am TT.MM.JJJJ um HH:MM Uhr zur Musterung ein"?
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FmUffz

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Antw: ZDv 46/1
« Antwort #6 am: 02. April 2014, 16:30:59 »

Frage:

- Wann war Dein Wehrdienst?
- was war der Tauglichkeitsgrad bei der Entlassungsuntersuchung?
- welche Gesundheitsziffern wurden vergeben?

Mein Wehrdienst war 2010.

Tauglichkeit bei entlassung ist mir leider nicht bekannt.
Denke aber auch T2, das sich nichts verändert hat und die Dienstzeit recht kurz war.
Die Befunde stammen auch noch von meiner Bewerbung damals (also vom zivilen Facharzt).

Es wurde 2x Gesundheitsziffer VI vergeben bei GNr 22 und 49.

Da man meine Augen garnicht überprüft hat, habe ich nun durch einen Facharzt die Augen überprüfen lassen
und das Ergebnis meinem Einspruch nachgereicht. Mit meinen Werten recht es zwar nur für Gradation 3,
dass ist auf jeden Fall keine 6.

Ich habe nun einfach eine neue Einladung erhalten wegen meines Einspruchs.
Dort steht nur das übliche drin... um für den zukünftigen Dienst in der Bundeswehr entscheiden zu können.... bitte bringen Sie aktuelle Befunde und einen aktuellen Brillenpass mit.....

Ob ich nun mit meinem Anliegen recht hatte oder vor Ort sich das Gleiche wie vor einigen Wochen abspielen wird, weiß ich nicht.

Also ist die Fassung von 2010 noch mehr oder weniger aktuell abgesehen von den Änderungen die der Ulli nannte?
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ulli76

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Antw: ZDv 46/1
« Antwort #7 am: 02. April 2014, 17:16:37 »

Ich habe nicht genau geprüft, welche GZ sich genau geändert haben. Mir fallen natürlich vor allem die auf, die ich regelmäßig brauche.

Haben deine zivilen Ärzte auch den Text unter der Nummer 22 beachtet. Von wegen den zylindrischen und sphärischen Werten?
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Antw: ZDv 46/1
« Antwort #8 am: 02. April 2014, 17:30:35 »

Ja haben Sie, aber ich denke auch ohne medizinische Kenntnisse bin ich in der Lage zu lesen.

Die Grenzen der Einzelwerte liegen bei +/-SPH 8   +/-Cyl 5.
Außerdem darf die Gesamtbrechkraft (Summe beider Zahlen wenn ich das richtig verstehe) 8 nicht überschreiten. (für Gradation 3)

Befund vom Augenarzt:
Organischer Augenbefund regelrecht.

Visus rechts 0,8 (-3,0 -3,0 / 165), links 0,5 (-2,75 -4,0 / 8
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ulli76

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Antw: ZDv 46/1
« Antwort #9 am: 02. April 2014, 17:31:22 »

Ist der Visus der mit Korrektur?
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Antw: ZDv 46/1
« Antwort #10 am: 02. April 2014, 17:37:31 »

Da muss ich nun doch Mal doof fragen. Was heißt Visus?
Das 0,8 und 0,5 steht für die Mindestsehschärfe mit Brille sagte mir der Arzt.
Müsste nach Gradation 3 ebenfalls ausreichend sein.

Mindestsehschärfe ohne Korrektur auf
jedem Auge beliebig
Mindestsehschärfe mit Korrektur
0,63 auf dem besseren und 0,2 auf
dem schlechteren Auge (mit Brille
oder Kontaktlinsen).
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Firli

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Antw: ZDv 46/1
« Antwort #11 am: 02. April 2014, 17:40:58 »

Und was ist mit der Sache aus der Gnr 49?

Die ist nicht mehr vorhanden?
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FmUffz

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Antw: ZDv 46/1
« Antwort #12 am: 02. April 2014, 17:49:16 »

Da erhielt ich bei Musterung und Eignungsfeststellung im KWEA und ZNwG jeweils eine Gradation 3 mit Befunde vom zivilen Facharzt.
Diese Befunde waren im Karrc noch in der G-Akte und ich erhielt deswegen Gradation 6.
Als ich nachfragte warum damals nicht aber jetzt, kam halt die Aussage wie oben.... hat sich einiges geändert...

Auch hier habe ich einen Facharzt aufgesucht und die ZDv vorgelegt der beurteilte das nach Gradation 3.

Hatte während meiner Dienstzeit und auch sonst im Alltag nie Probleme deswegen. Nichts was mich behindert oder einschränkt.
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ulli76

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Antw: ZDv 46/1
« Antwort #13 am: 02. April 2014, 17:59:24 »

Evtl. ein Problem mit etwas, das in der Anlage 7 beschrieben ist?
Evtl. bei der Entlassungsuntersuchung doch schlechtere Werte?
es hilft aber alles nichts- wir werden nur rätseln können. Frag halt nochmal bei denen nach, welche Werte genau überschritten wurden.

Zur 49 kann ich mit den Angaben nichts sagen, da darunter mehrere Krankheiten fallen.
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Antw: ZDv 46/1
« Antwort #14 am: 02. April 2014, 18:13:48 »

Bei der Augenuntersuchung im Karrc musste ich kurz in ein Gerät gucken, wo dann ein Zettel raus kam. (mehr wurde auch nicht gemacht beim Augentest)
Die Augenuntersuchung hat insgesamt höchstens 2 Minuten gedauert.
Genau dort war der Zylinderwert wohl auf einem Auge knapp überschritten.

Bei Grenzwerten soll ein Befund vom Augenarzt her (steht zumindest in der ZDv).
Die Untersuchung beim Augenarzt dauerte ca. eine halbe Stunde.
Erstuntersuchung auch mit einem Gerät, da war der Zylinderwert bei 4,75.
Der Arzt erklärte mir das die Messwerte mit den Geräten sehr unterschiedlich von Tag zu Tag sein können.
Dann hat er selber mit verschiedenen Methoden die Augen kontrolliert und
anschließend mit einem Kunststoffgestellt verschiedene Gläser getestet.

Abschlussaussage vom Augenarzt war dann noch, man könnte theoretisch mit höheren Zylindergläsern
eine noch bessere Sehschärfe erzielen, wäre aber auf Dauer unverträglich für die Augen, bzw. für mich.
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