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Autor Thema: [Für Reservisten] Tätigkeitsabzeichen (allg. Heeresdiesnt) erhalten?!  (Gelesen 14134 mal)

Der Reservist

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Werte Kameraden,

steht mir als Mobbeordertem ResOffz (ehemals a.d.W.'ler) das Tätigkeitsabzeichen allg. Heeresdienst in Bronze zu, nachdem ich (u.a.) den Lehrgang "Führungslehrgang 1a allg. Teil" (13 Tage WÜ) abgeschlossen habe?

Habe ich damit a) die zweiwöchige Ausbildungsdauer und b) eine fachbezogene Verwendung min. der Stufe 7 (ZDv 37/10, Anlage 6, 1a) erreicht?

Wenn ja, an wen stelle ich dann den antrag auf Erhalt des Abzeichens? An meinen MobBeorderungs-Fw oder den KpChef meiner Üb-Einheit?

MkG
Der Reservist
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F_K

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Die notwendige Ausbildungshöhe ist wohl erreicht - aber:

Frage: In welcher AVR und TSK bist Du? Danach richtet sich das TA.
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Holgi33

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Antrag an KpTrpFhr.
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MarcAurel

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Wie sieht es da eigentlich mit dem Tätigkeitsabzeichen im allg. Marinedienst aus? Was für Voraussetzungen muß man dafür haben?
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Der Reservist

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Die notwendige Ausbildungshöhe ist wohl erreicht - aber:

Frage: In welcher AVR und TSK bist Du? Danach richtet sich das TA.

TSK: Heer
AVR: MrsLtOffz

- Für den MrsLtOffz habe ich (noch) keinen Lehrgang besucht, allerdings ein 12-tägiges TrpPraktikum absolviert. Ansonsten bisher Truppenpraktiker in AGA-Zügen und die ROL 1 u.2 und den MeFü Lehrgang besucht.
Fällt darunter etwas für die AVR?

Danke für die schnellen Antworten.

MkG
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Chef_6/451

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Allgemeiner Heeresdienst ist nicht drin.
Eventuell Rohrwaffenpersonal. Aber das ist schnell durch Rücksprache mit dem KpTrpFhr zu klären.
Holgi hat ja schon darauf hingewiesen.
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"Wir schlagen die Brücke"
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Der Reservist

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Allgemeiner Heeresdienst ist nicht drin.


Und warum nicht?

MkG
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Tommie

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Na, warum wohl nicht ;) ? Weil zu der angegebenen AVR eben "Allgemeiner Heeresdienst" nicht passt und deswegen auch nicht verliehen wird/werden kann! Meines Erachtens ist bei dieser AVR "Rohrwaffenpersonal" das Tätigkeitsabzeichen der Wahl, wie bereits vom Chef geschrieben!
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Der Reservist

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Und wie deiniert sich allgemeiner Heeresdienst, welche ATNs/AVGs müsste man hierfür besitzen?
MkG
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HCRenegade

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Allgemeiner Heeresdienst ist für Stabsdiensttätigkeiten vorgesehen.
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Tommie

  • Gast

Jeder AVR ist ein Tätigkeitsabzeichen zugewiesen! Welches das ist, weiß im Normalfall der KpTrpFhr, als Kompanietrapper genannt ;) !

Und für Ihre AVR ist es eben nicht "Allgemeiner Heeresdienst" sondern sehr wahrscheinlich "Rohrwaffenpersonal"!
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F_K

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Zitat
Jeder AVR ist ein Tätigkeitsabzeichen zugewiesen!

Nö.

Es gibt / gab eben AVRs (zumindest im Heer) ohne zugewiesenes TA - kurze Arme, keine Kekse ...
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HCRenegade

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@ F_K:

Nenne mal bitte ein paar Bsp.
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F_K

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Die klassische AVR in den HSchBlt war damals "Sicherung" - und da gab es im Heer kein TA - so die Liste, und auch auf Nachfrage beim Bearbeiter die Bestätigung (und dies sei auch ABSICHT gewesen ...).
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Tommie

  • Gast

Na ja, müdes Beispiel, weil erstens die HSchBtl schon lange Geschichte sind, und zweitens "damals(TM)" kurz nach dem Krieg war ;D ! Ich habe mich doch nur um eine möglichst einfache Darstellung bemüht, um den Vorgang nicht vollkommen unnötig zu komplizieren!
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