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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: SAZ 25  (Gelesen 61185 mal)

Humen

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SAZ 25
« am: 15. April 2013, 09:53:32 »

Hallo,

ich wollte mal fragen ob schon jemand hier zum SAZ 25 ernannt wurde.Die Aussagen von vielen Personen sind zweifelhaft.
In Vorträgen sind bereits angeblich viele Soldaten SAZ 25.Auf Seiten der Luftwaffe heisst es das die Rahmenbediengungen noch nicht festliegen.
Das Gesetz ist bereit seit März 2012 in Kraft und mein Antrag ist vom September.Ich würde mich über Antworten die Produktiv sind freuen :)
Kurz zu mir bin seit Ende 2005 bei der Bundeswehr IT zur Zeit SAZ15 HFw.

Gruß
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F_K

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Antw:SAZ 25
« Antwort #1 am: 15. April 2013, 09:57:35 »

@ Humen:

Zumindest im Heer im Bereich der Mannschaften gibt es SaZ25.

Einen Entscheidungsbedarf bei einem Fw mit DZE 2020 sehe ich allerdings nicht - im übrigen sind diese längeren Verpflichtungszeiten (zumindest im Heer) eher für Mannschaften gedacht - für Unteroffiziere gibt es ja BS Stellen (wenn Bedarf besteht).
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Humen

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Antw:SAZ 25
« Antwort #2 am: 15. April 2013, 10:05:02 »

Hallo,

wenn es die gibt dann muss es ja auch Rahmenbedingen geben wie es nach der Bundeswehr aussieht?
Die Verpflichtungszeiten sind für alle Laufbahnen Offizere,Fw,Mannschaften.
BS ja wenn man nicht zu alt ist, bin 33 und würde mit BFD bis 55 bei der Bundeswehr sein und dann wollte ich in Rente.
Die Bedingungen zählen ja auch für die Fw dann und ist ja bekannt das die BW auf mehr SAZ geht um die Pension zu sparen.

gruß
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F_K

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Antw:SAZ 25
« Antwort #3 am: 15. April 2013, 10:15:29 »

Zitat
Die Verpflichtungszeiten sind für alle Laufbahnen Offizere,Fw,Mannschaften.

Jein - das Gesetz gibt die MÖGLICHKEIT - wie die Bundeswehr bzw. die TSK das umsetzen, liegt in DEREN Verantwortung.

Beispiel: Es gibt SaZ 3 (ROA) - SaZ 3 Mannschaften oder Unteroffizier gibt es nicht.

Weiteres Beispiel: Die Längerverpflichtung von Mannschaften im Heer ist inzwischen gängige Praxis (für andere Laufbahnen habe ich davon noch nichts gehört).
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Ralf

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Antw:SAZ 25
« Antwort #4 am: 15. April 2013, 10:23:01 »

Die Regelverpflichtungszeiten haben sich nicht geändert.
Es ist ausschließlich der Bedarf maßgebend. Dein Dienstzeitende liegt ja derzeit bei 2020. Somit ist hier noch ausreichend Zeit, dass eine sachgerechte Entscheidung derzeit nicht getroffen werden muss. Von daher kann ich mir auch derzeit nicht vorstellen, dass eine positiive Aussage auf SaZ25 derzeit getroffen wird. Sondern entweder, dass man die nahelegt, einen Antrag auf z.B. 20J abzugeben oder dir den hinweis gibt, es in 2-3 jahren nochmal zu versuchen, wenn man der Zielstruktur näher ist.
Die Behauptung, es gäbe viele Soldaten mit SaZ25, halte ich nur für ein Gerücht, sie ist schlichtweg nicht wahr. Eben mal durchgerechnet, es sind 0,07%.
Falsch ist weiterhin
Zitat
Die Bedingungen zählen ja auch für die Fw dann und ist ja bekannt das die BW auf mehr SAZ geht um die Pension zu sparen.
Sondern, es soll ein verjüngter, damit einsatzfähiger Personalkörper entstehen.
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ulli76

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Antw:SAZ 25
« Antwort #5 am: 15. April 2013, 10:24:03 »

Da muss ich dem F_K mit ein paar Einschränkungen zustimmen: Auch bei den Mannschaftern sind SaZ 25 eher Exoten. Ansonsten kommen noch bei SanOffzen Verpflichtungszeiten von über 20 Jahren vor (aber auch bei denen sind SaZ 25 sehr selten). Bei den Unteroffizieren gibt es auch die Möglichkeit einer Verlängerung über die Regelverpflichtungszeit- aber auch das wird sehr häufig nur bei besonderem Bedarf gemacht.
Die Beispiele, die ich kenen betrafen zum einen die Außerdienststellung eines System, so dass es sich nicht gelohnt hätte, frisches Personal auszubilden, sondern man das vorhandene verlängert hat (aber auch bei denen ging es eher um 2-3 Jahre). Und das andere Beispiel betraf die OPTAs, weil es nicht möglich war, den sehr hohen Bedarf anderweitig zu decken.
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F_K

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Antw:SAZ 25
« Antwort #6 am: 15. April 2013, 10:29:46 »

Zitat
Wer vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze Rente beansprucht, dessen Rente vermindert sich um 0,3 % je vorgezogenem Monat

Zitat
55 bei der Bundeswehr sein und dann wollte ich in Rente.

55 wäre gut 12 Jahre (!) vor dem vorgesehenen Eintrittsalter (ich glaube nicht, dass dies überhaupt geht) - wäre aber eine Kürzung von 12 x 12 x 0,3% = 43,2% - dies wird vermutlich eine sehr geringe Rente sein.

Sprich: Der "Plan" wird so nicht funktionieren.

@ Ulli:

Ich wollte es NICHT so darstellen, dass SaZ25 der Regelfall wären - in der LLBrig ist bei Mannschaften wohl SaZ15 die Regel (so zuletzt ca. 180 Stellen) - es könnten mehr sein, wenn es mehr Haushaltskarten gäbe - einen Mangel an (geeigneten) Bewerbern gibt es nicht.
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christoph1972

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Antw:SAZ 25
« Antwort #7 am: 15. April 2013, 10:37:22 »

BS ja wenn man nicht zu alt ist, bin 33 und würde mit BFD bis 55 bei der Bundeswehr sein und dann wollte ich in Rente.
Die Bedingungen zählen ja auch für die Fw dann und ist ja bekannt das die BW auf mehr SAZ geht um die Pension zu sparen.

Die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit 55 dürfte wohl nur dann möglich sein, wenn eine volle oder teilweise Erwerbsminderung anerkannt wird.

Ansonsten dürfte das Regeleintrittsalter bei 67 Jahren liegen oder Du nimmst ziemlich harte Rentenkürzungen in Kauf. Die Rentenkürzung gilt im Übrigen für die gesamte Bezugsdauer der Altersrente.

Ausnahmen gibt es für besonders langjährig versicherte Personen mit 45 Versicherungsjahren und einem Alter von 65 Jahren.

Zwei Jahre früher (also mit 63 Jahren) ist dann noch die Altersrente für langjährig Versicherte mit 35 Beitragsjahren möglich. Das wäre ein Abschlag von 14,4 % nach derzeitiger Rechtslage.

Aufgrund der sich andauernd im Wandel befindlichen Rechtssetzung im Bereich Rentenversicherung würde ich mich heute nicht darauf verlassen, dass die heute gültigen Regeln auch noch 2030 stimmen.

Dazu auch die Broschüre der DRV Bund unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/258148/publicationFile/51387/die_richtige_altersrente_fuer_sie.pdf

Die Nachversicherung kostet den Bund auch Geld, da die Beiträge - sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmeranteil - allein vom Dienstherren getragen werden. Zu beachten ist dabei, dass eine Nachversicherung in der Zusatzversorgung (Stichwort VBL) nicht stattfindet!

Bei dem ausstehenden Antrag auf Dienstzeitfestsetzung 25 Jahre würde ich dann einfach mal zum Höhrer greifen und meinen Personalführer im BAPersBw anrufen und nach dem Sachstand fragen.
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„Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier.“

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
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Humen

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Antw:SAZ 25
« Antwort #8 am: 15. April 2013, 10:55:40 »

Hallo,

ich habe gewusst das jemand meine Rente ausrechnen will.Dafür bedanke ich mich aber glaubt man wirklich man geht an so eine Sache ran ohne nachzudenken?
Würde Ich nicht finanziell vorgesorgt haben und  mich INTENSIV mit der Rentenkasse und WBV unterhalten haben würde ich diesen Antrag wohl nicht gestellt haben.
Ich danke alle die an meine Zukunft denken :) Aber 55 ist für mich Schluss dann gehe ich golfen und kümmer mich dann meine Enkelkinder.
Alles versuchen einem das mit der Rente schlecht zu machen ist ziemlich witzig.Nachdem ich meine Stabszugführe und kDR mal aufgeklärt ging auch alles reibungslos.
Aber wie gesagt ich danke euch für meine Rentenberechnung :)

gruß

Update:
Gerade telefonat mit Spieß.Antrag liegt meinem Sachbearbeiter SDBW vor.Ist der einzige Antrag den er hat und der wird wohl Positiv entschieden wenn die Rahmenbedingen entschieden sind.
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christoph1972

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Antw:SAZ 25
« Antwort #9 am: 15. April 2013, 10:58:20 »

Nachtrag: Altersrente ist damit also definitiv erst mit Vollendung des 63ten Lebensjahres möglich. Das wären trotz erfüllter Beitragszeiten ein Abschlag von 14,4 %  :o auf die bis zu diesem Zeitpunkt erreichte Rentenhöhe. Von der dann verbleibenden Brutto-Rente werden dann noch die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abgezogen.

Also heißt es zwischen 55. Lebensjahr und 63. Lebensjahr entweder arbeiten oder privat reichlich vorgesorgt haben. 8)

Einzige Alternative wäre dann der Bezug einer Erwerbsminderungsrente. Dabei gilt es allerdings zu beachten, dass in der gesetzlichen Rentenversicherung der Grundsatz "Rehabilation vor Rente" gilt. Als nebenberuflicher Dozent an einem Berufsförderungswerk hatte ich 2 Rehabilitanten die als gestandene Handwerksmeister mit Ü50 noch eine "Umschulung" absolvieren durften. Begründung des Rentenversicherungsträger: "Sie sind noch leistungsfähig genug, um mind. 6 Stunden arbeiten zu können!".

Also ist der Plan "Rente mit 55" mit vielen Unsicherheiten behaftet, wenn nicht sogar fast unmöglich.

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Humen

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Antw:SAZ 25
« Antwort #10 am: 15. April 2013, 12:02:34 »

Hallo,

aber es geht doch hier nicht um die Rente es geht doch darum ob hier schon Fw SA25 sind :)Wir schweifen schon wieder ab.
Ich halte euch natürlich auf den laufenden , damit auch andere die das vielleicht beantragen wollen sich mal informieren können.
Das ist natürlich ein Thema das auch nicht jeder versteht oder verstehen möchte.

gruß
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Ralf

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Antw:SAZ 25
« Antwort #11 am: 15. April 2013, 12:19:40 »

Dazu hatte ich ja bereits was geschrieben, es ist eine verschwindend geringe Anzahl.
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Rollo83

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Antw:SAZ 25
« Antwort #12 am: 15. April 2013, 12:32:22 »

Meiner persönlichen Meinung nach wäre SAZ 25 nur attraktiv wenn es eine Anteilige Pension geben würde oder eine 100%ige Sicherheit bis zur Rente in den öffentlichen Dienst wechseln zu können.
Alles andere macht meiner Meinung nach keinen Sinn.
OK der TE will mit 55 dann aufhören zu arbeiten, hat sich sicher genug Gedanken über Geld gemacht.
Es gibt aber genug Kameraden die nicht so viel gespart haben und weiter arbeiten müssen. Das wird natürlich nicht unbedingt leicht mit 55 Jahren.

Ich kenne übrigends mehr SAZ 18 Feldwebel aber keinen einzigen SAZ 25.
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christoph1972

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Antw:SAZ 25
« Antwort #13 am: 15. April 2013, 12:43:26 »

Ich frag mich sowieso gerade, wieso gerade 25 Jahre? Mein Ex-Schwiegervater, seines Zeichens OTL in der NVA und unter Friedens- und Abrüstungsminister Eppelmann vorzeitig pensioniert, erwähnte mal, die Berufssoldaten der NVA hätten die Möglichkeit gehabt, nach 25 Dienstjahren mit voller Rente auszuscheiden!?

Aber das war ja eh ein komplett anderes System.

@Rollo83 besteht ab SaZ 12 besteht da nicht Anspruch auf einen Zulassungs- oder Eingliederungsschein? Mit der genossenen ZAW auf Fachkaufmann/Meister/Techniker-Ebene sollte die Einstellung bei "vernünftigen" Auftreten noch gelingen.
Trotz rückläufiger Einstellungszahlen und Personalabbau.

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FoxtrotUniform

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Antw:SAZ 25
« Antwort #14 am: 15. April 2013, 12:49:05 »

Ich persönlich würde die Möglichkeiten mit vorsichtigngenießen:
Klar, man hat die Chance. Aber darauf zu 100% zu bauen, halte ich für sehr leichtsinnig. Wie bereits geschrieben, gibt es keine Einstellungsgarantie!
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Hochmut kommt vor dem Fall  ::)
 

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