BS ja wenn man nicht zu alt ist, bin 33 und würde mit BFD bis 55 bei der Bundeswehr sein und dann wollte ich in Rente.
Die Bedingungen zählen ja auch für die Fw dann und ist ja bekannt das die BW auf mehr SAZ geht um die Pension zu sparen.
Die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit 55 dürfte wohl nur dann möglich sein, wenn eine volle oder teilweise Erwerbsminderung anerkannt wird.
Ansonsten dürfte das Regeleintrittsalter bei 67 Jahren liegen oder Du nimmst ziemlich harte Rentenkürzungen in Kauf. Die Rentenkürzung gilt im Übrigen für die gesamte Bezugsdauer der Altersrente.
Ausnahmen gibt es für besonders langjährig versicherte Personen mit 45 Versicherungsjahren und einem Alter von 65 Jahren.
Zwei Jahre früher (also mit 63 Jahren) ist dann noch die Altersrente für langjährig Versicherte mit 35 Beitragsjahren möglich. Das wäre ein Abschlag von 14,4 % nach derzeitiger Rechtslage.
Aufgrund der sich andauernd im Wandel befindlichen Rechtssetzung im Bereich Rentenversicherung würde ich mich heute nicht darauf verlassen, dass die heute gültigen Regeln auch noch 2030 stimmen.
Dazu auch die Broschüre der DRV Bund unter
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/258148/publicationFile/51387/die_richtige_altersrente_fuer_sie.pdfDie Nachversicherung kostet den Bund auch Geld, da die Beiträge - sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmeranteil - allein vom Dienstherren getragen werden. Zu beachten ist dabei, dass eine Nachversicherung in der Zusatzversorgung (Stichwort VBL) nicht stattfindet!
Bei dem ausstehenden Antrag auf Dienstzeitfestsetzung 25 Jahre würde ich dann einfach mal zum Höhrer greifen und meinen Personalführer im BAPersBw anrufen und nach dem Sachstand fragen.