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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: SAZ 25  (Gelesen 61184 mal)

KlausP

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Antw:SAZ 25
« Antwort #15 am: 15. April 2013, 12:56:07 »

Zitat
Mein Ex-Schwiegervater, ... erwähnte mal, die Berufssoldaten der NVA hätten die Möglichkeit gehabt, nach 25 Dienstjahren mit voller Rente auszuscheiden!?

Das wäre mir neu. Alle mir bekannten ehemaligen NVA-Offiziere, die nach 25 Dienstjahren ausgeschieden sind, haben eine Tätigkeit im Staaatsdienst oder eine Funktion in einem Betrieb bekommen.
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

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Antw:SAZ 25
« Antwort #16 am: 15. April 2013, 12:57:10 »

... man spricht ja schon relativ offen von einer Unterfinanzierung der Bundeswehr - und einem PSM 150.000 Soldaten.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass dann in der Personalführung "völlig ohne Druck" eine Entscheidung SaZ 25 getroffen werden sollte.
Wenn es notwendig sein sollte, kann diese Entscheidung auch erst in einigen Jahren getroffen werden.
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christoph1972

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Antw:SAZ 25
« Antwort #17 am: 15. April 2013, 13:17:23 »

Ah. Naja, er wäre wohl bis zum Ende der NVA treu geblieben, soll heissen, er ist es ja.

Ich musste grade mal nachdenken, er ist relativ früh (freiwillig) in die NVA eingetreten. 1989 hatte er auf jeden Fall länger als 25 Jahre in der NVA gedient.
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Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
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LwPersFw

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Antw:SAZ 25
« Antwort #18 am: 15. April 2013, 18:48:28 »

Auf Grund der derzeitig geltenden Rahmenbedingungen hat das BAPersBw festgelegt:

" 1 Allgemeines/Grundsätzliches

Weiterverpflichtungen sind (gem. § 40 SG) längstens bis zu einer Dienstzeit von 25 Jahren, jedoch nicht über das 62. Lebensjahr hinaus zulässig.

2 Regelverpflichtungszeiten

Die Regelverpflichtungszeit beträgt:

- in den Laufbahnen der Feldwebel 12 Jahre, mit ZAW-(Geselle) Erfordernis 13 Jahre
- in den Laufbahnen der Fachunteroffiziere 8 Jahre, mit ZAW-Erfordernis 9 Jahre
- in den Laufbahnen der Mannschaften 4 Jahre, über 4 Jahre hinaus sind vor allem den Soldatinnen und Soldaten
  vorbehalten, deren weitere Verwendung auf OStGefr-Dienstposten vorgesehen ist.

5 Weiterverpflichtung über die Regelverpflichtungszeit hinaus

Über die Weiterverpflichtung von Soldaten/Soldatinnen entscheidet regelmäßig die jeweils zuständige
Personalbearbeitende Stelle im Rahmen ihrer Befugnisse.

In allen Laufbahnen sind Weiterverpflichtungen ohne Laufbahnwechsel bis zu 25 Jahren möglich.

Näheres regelt Bezug 2.

Über Ausnahmen entscheidet BAPersBw Abt IV. "

Bezug 2. sind dann die jährlich herausgegebenen Vorgaben zur Personalsteuerung in den Org-Bereichen.

Deshalb kann keine pauschale Aussage getroffen werden, ob eine WV über die Regelverpflichtungszeit Erfolg hat.

Ist ein Soldat - wie z.B. Humen - in einer Mangel-Verwendung eingesetzt, ist die Wahrscheinlichkeit einer positiven
Entscheidung natürlich viel höher anzusetzen.

Bei den Mannschaften der Luftwaffe gibt es z.B. einen Erlass aus 2011 (BMVg Fü L I 2 16-48-20 vom 15.12.2011)
der zu den geplanten Verpflichtungsumfängen ausführt:

"Die neue Struktur der Streitkräfte machte die Erarbeitung eines neuen Personalstrukturmodells erforderlich.
Die diesbezüglichen Arbeiten sind zwar noch nicht abgeschlossen. Bereits heute ist jedoch absehbar, dass
der zukünftige personalstrukturelle Rahmen, mit der Zielsetzung einer entsprechenden Anzahl an Planstellen,
eine Ausweitung der Verpflichtungsreichweiten auf bis zu 25 Jahre vorsieht.

Für den MilOrgBer Lw wird angestrebt, eine durchschnittliche Verpflichtungszeit von ca. 8 Jahren abzubilden.

Diese soll erreicht werden durch eine Aufteilung der Verpflichtungsreichweiten in der Laufbahn der Mannschaften von
- ca. 20% SaZ 4,
- ca. 65% SaZ 8 und
- ca. 15% SaZ 8+.
Ungeachtet der Tatsache, dass auch die Anzahl der OSG-DP steigen wird, werden zukünftig ebenfalls DP, die als S-SG
 in der SollOrg ausgebracht sind/werden, Verpflichtungsreichweiten von acht und mehr Jahren ermöglichen.
Die jährlichen personellen Ergänzungsquoten werden darauf ausgerichtet sein."


Und zum Thema Versorgung nach 25 Jahren:

Bei der Frage der Versorgung nach 25 Jahren Dienstzeit muss man 3 Personenkreise trennen:

1. Soldaten für das alte Soldatenversorgungsgersetz anzuwenden ist

2. Soldaten die nach dem aktuellen Soldatenversorgungsgesetz behandelt werden (ab dem 26.07.2012 zum SaZ ernannte)

3. Soldaten - wie Humen - die privat soweit finanziell Vorsorge treffen, dass die Lücke zw. Rentenbeginn / -höhe kompensiert ist

Da dies sehr individuell ist, kann auch hier keine pauschale Aussage getroffen werden.

Außer die, dass derjenige, der nicht wie Humen 100%tig private Vorsorge getroffen hat, sich sehr genau
Gedanken machen muss, wie es im Alter um die Versorgung bestellt sein wird !!
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Humen

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« Antwort #19 am: 16. April 2013, 07:07:08 »

Hallo LwPersLW,

schön wenn jemand seine Sache versteht. :) Gibt es den Gerüchte wie die Rahmenbedingen für SAZ25 aussehen könnten, weil nur übernehmen vom SAZ12 wollen die ja wohl nicht machen
sonst würde es ja nicht so lange dauern oder?

gruß
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Ralf

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Antw:SAZ 25
« Antwort #20 am: 16. April 2013, 07:17:06 »

Gerüchte helfen ja auch nicht weiter. Jedoch, was meinst du mit Rahmenbedingungen? Diese gibt es ja bereits mit Änderung SLV.
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Humen

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« Antwort #21 am: 16. April 2013, 07:34:42 »

Hallo,

es wird versucht durchzusetzen ob man die Wahl hat nach dem alten Recht oder neuen Recht (Soldatenversorgungsgesetz) zu entscheiden.Zumindest in einer Übergangszeit.
Dann ob der BFD Anspruch sich erhöht, ob ein Teil der Pension gezahlt wird usw.Nicht ohne Grund liegt mein Antrag da schon eine Weile.
Genauso ist es mit dem Prämien für SAZ . Also die Einmalzahlung für jedes weitere Jahr als SAZ.

Gruß
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christoph1972

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Antw:SAZ 25
« Antwort #22 am: 16. April 2013, 07:40:30 »

Hallo,

es wird versucht durchzusetzen ob man die Wahl hat nach dem alten Recht oder neuen Recht (Soldatenversorgungsgesetz) zu entscheiden.Zumindest in einer Übergangszeit.
Dann ob der BFD Anspruch sich erhöht, ob ein Teil der Pension gezahlt wird usw.Nicht ohne Grund liegt mein Antrag da schon eine Weile.
Genauso ist es mit dem Prämien für SAZ . Also die Einmalzahlung für jedes weitere Jahr als SAZ.
Gruß

Dieser "Versuch" bedarf, wenn es denn mehr als ein Gerücht sein sollte, einer formellen Gesetzesänderung des Soldatenversorgungsgesetzes bzw. einer entsprechenden Durchführungsverordnung. Da sind neben BMVg auch das BMI (wegen Grundsätzen des Laufbahnrechts und des Versorgungsrechts) , das BMF (es kostet Geld) sowie BMAS (Versorgung/Auswirkung auf die Sozialversicherung) zu beteiligen.

Da in 5 Monaten BT-Wahlen anstehen, ist das BMVg entweder schon länger an der Sache dran oder es möchte noch jemand schnell Wahlgeschenke verteilen. Die Änderung eines formellen Gesetzes bedarf gerade bei umfassender Ressort-Beteiligung einiger Zeit.
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Ralf

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« Antwort #23 am: 16. April 2013, 07:43:33 »

Die Prämienregelung ist bereits erlassen, hierzu gibt es ja auch schon Durchführungsbestimmungen.
Zum Thema Wahlrecht: da es eine Stichtagsregelung ist (und diese bereits angewendet wurde) kann ich mir nicht vorstellen, dass man hier nachträglich ein Wahlrecht installiert. Man stelle sich vor, was das dieses nach sich ziehen würde!
Auchuch die Durchführungsbestimmungen des RefBeglG sidn bereits erlassen worden. Auch die BFD-Ansprüche sind bereits geregelt. Warum ein Nachbesserungsbedarf, wenn diese in vollem Bewusstsein der zu dem Zeitpunkt bereits vorliegenden SLV-Änderung (SaZ 25) gestrickt wurden? Zum Thema "Teil der Pension" kann ich nichts sagen, das höre ich zum ersten Mal.

Dein Antrag liegt auch (und ich bi überzeut hauptsächlich) deswegen noch, weil der Bedarf derzeit noch nicht abschließend feststellbar ist. Auch wenn z.B. die Lw darüber bereist eine Aussage treffen kann (bei über 95% Ausplanung ist das bereits möglich), so sind die Ausplanungen im Bereich der SKB und hier vor allem die letztendliche UTV noch nicht auf dem Stand, als dass sich hier eine eindeutige Aussage treffen ließe.
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F_K

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Antw:SAZ 25
« Antwort #24 am: 16. April 2013, 08:05:41 »

Zitat
(bei über 95% Ausplanung ist das bereits möglich),


Hoho - 95% Ausplanung des PSM 185.000.

Ich nehme fast jede Wette an, dass wir in zwei Jahren ein anderes PSM haben werden - insoweit gibt es selbst bei einer kompletten Ausplanung keine Planungssicherheit jenseits eines Horizontes von zwei Jahren.
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Ralf

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« Antwort #25 am: 16. April 2013, 08:22:45 »

Das ist ja nichts Neues, dass man nur mit der derzeitigen Planung rechnen kann, denn sonst dürfte man ja auch keine längerfristigen Einstellungen (SaZ12/13) tätigen.
Dass man bei Änderung der Ausgangslage (Verkleinerung Personalkörper, geringerer Zulauf WaSys, neue WaSys etc.) dann wieder neu planen muss, ist ja selbstverständlich.
Nur man kann jetzt auch nicht die Händ ein den Schoß legen und sagen, dass man erstmal 2 Jahre abwartet.
Wenn ich mal so die letzten 20-25 Jahre zurückdenke fällt mir spontan keine Reform/Strukturkänderung ein, die nicht vom Nachfolger überholt wurde.
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« Antwort #26 am: 16. April 2013, 08:34:34 »

@ Ralf:

Schon klar. Bedeutet aber auch IMMER, dass man mit einem "Personalmix" fahren wird - also nur einen (sehr kleinen) Teil des Personalkörpers mit SaZ25 verpflichten wird.

@ Humen:

Wenn Du Deine "Altersplanung" auf eine Erhöhung der Bfd Ansprüche oder "Pensionen" bei SaZ 25 ausgerichtet hast, ist da ein großer Fehler drin (weil diese Fragen im Rahmen von Gesetzes geklärt sind - und weder politischer Wille noch Geld für "Nachbesserungen" vorhanden sind).

Wie ist denn Deine Planung für die "Lücke" von 10 Jahren? Hast Du da 250.000 Euro "auf der hohen Kante", von denen Du da leben möchtest?
(Nach Ende Übergangsbebührnisse gibt es noch zwei Jahre (geringes) Arbeitslosengeld - und dann Hartz IV - nachdem alle Deine Ersparnisse zu verwenden gewesen sind ...

(Mich würde die Lösung echt interessieren - dann kann ich ggf. auch schon mit 55 aufhören - derzeit rechne ich eher damit, bis 69 zu arbeiten .... )
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« Antwort #27 am: 16. April 2013, 09:30:55 »

Hiho,

also zuerst ich Liebe meinen Job über alles ich sitze jetzt an der besten Stelle was IT gerade in der Bundeswehr zu bieten hat.Das hat mir meine Entscheidung einfacher gemacht.Dazu kommt natürlich
das ich Kinder habe und die gut versorgt sind durch Privatversicherung und Beihilfe.Ihr müsst bedenken es nach dem BRUTTOgehalt in der Rentenkasse eingezahlt.Wenn man natürlich nur Stufe 2 ist Feldwebel , Single usw fällt das natürlich ein wenig niedrig aus.Aber das Bruttogehalt ist mit Familiezuschlägen und das ist bei einem HFW Stufe 5 mit Kindern und verheiratet ein wenig höher.
Dann kommt dazu für jedes Kind bekommt man 3 Jahren Rentenbetrag mit dazugerechnet.Aber das ist alles nicht so wichtig.
Ich bin meiner Meihnung nach gut in meinem Job und habe auch bereits vor der Bundeswehr im IT-Bereich gearbetetund besitze jetzt schon ein paar Anlagenobjekte die meine Rente mehr als zufriedestellend machen werden:) Allerdings müssen meine Kinder dann nach dem ABi ausziehen!!!!! ;)Ich würde irgendwann 2030 gehen und mal ehrlich da kommen noch ein paar Wahlen und Minister dazwischen.
Ich biete der BW meine Dienste an wenn Sie es nicht möchten Ok dann gehe ich in die Wirtschaft.Ich bin jetzt nicht auf die zehn Jahre bei der Bundeswehr angewiesen.
Sie suchen das was ich zu bieten habe das ist halt mein Vorteil , werde mich aber nicht unter Wert verkaufen.

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Antw:SAZ 25
« Antwort #28 am: 16. April 2013, 09:37:10 »

@  Humen:

Ich finde die Frage auf meine Antwort in dem Text nicht. Kannst Du mir da helfen?

Die Frage war nicht, wie die "Aufbesserung" der Rente im Bezugszeitraum aussieht, sondern wie Du Dein Einkommen nach Auslaufen der Arbeitslosenversicherung ("ich höre mit 55 auf") bis zum Renteneintritt sicherstellst?

(.. und Ja, wenn man diese 10 Jahre gut "leben möchte", benötigt man tatsächlich ein abgezahltes Haus, dass man dann verkauft und "verfrühstückt").
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« Antwort #29 am: 16. April 2013, 09:53:49 »

Hiho,

Siehe
"ein paar Anlagenobjekte " Damit ist nicht mehr Haus gemeint in dem ich wohne ;)

gruß
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