Auf Grund der derzeitig geltenden Rahmenbedingungen hat das BAPersBw festgelegt:
" 1 Allgemeines/Grundsätzliches
Weiterverpflichtungen sind (gem. § 40 SG) längstens bis zu einer Dienstzeit von 25 Jahren, jedoch nicht über das 62. Lebensjahr hinaus zulässig.
2 Regelverpflichtungszeiten
Die Regelverpflichtungszeit beträgt:
- in den Laufbahnen der Feldwebel 12 Jahre, mit ZAW-(Geselle) Erfordernis 13 Jahre
- in den Laufbahnen der Fachunteroffiziere 8 Jahre, mit ZAW-Erfordernis 9 Jahre
- in den Laufbahnen der Mannschaften 4 Jahre, über 4 Jahre hinaus sind vor allem den Soldatinnen und Soldaten
vorbehalten, deren weitere Verwendung auf OStGefr-Dienstposten vorgesehen ist.
5 Weiterverpflichtung über die Regelverpflichtungszeit hinaus
Über die Weiterverpflichtung von Soldaten/Soldatinnen entscheidet regelmäßig die jeweils zuständige
Personalbearbeitende Stelle im Rahmen ihrer Befugnisse.
In allen Laufbahnen sind Weiterverpflichtungen ohne Laufbahnwechsel bis zu 25 Jahren möglich.
Näheres regelt Bezug 2.
Über Ausnahmen entscheidet BAPersBw Abt IV. "
Bezug 2. sind dann die jährlich herausgegebenen Vorgaben zur Personalsteuerung in den Org-Bereichen.
Deshalb kann keine pauschale Aussage getroffen werden, ob eine WV über die Regelverpflichtungszeit Erfolg hat.
Ist ein Soldat - wie z.B. Humen - in einer Mangel-Verwendung eingesetzt, ist die Wahrscheinlichkeit einer positiven
Entscheidung natürlich viel höher anzusetzen.
Bei den Mannschaften der Luftwaffe gibt es z.B. einen Erlass aus 2011 (BMVg Fü L I 2 16-48-20 vom 15.12.2011)
der zu den geplanten Verpflichtungsumfängen ausführt:
"Die neue Struktur der Streitkräfte machte die Erarbeitung eines neuen Personalstrukturmodells erforderlich.
Die diesbezüglichen Arbeiten sind zwar noch nicht abgeschlossen. Bereits heute ist jedoch absehbar, dass
der zukünftige personalstrukturelle Rahmen, mit der Zielsetzung einer entsprechenden Anzahl an Planstellen,
eine Ausweitung der Verpflichtungsreichweiten auf bis zu 25 Jahre vorsieht.
Für den MilOrgBer Lw wird angestrebt, eine durchschnittliche Verpflichtungszeit von ca. 8 Jahren abzubilden.
Diese soll erreicht werden durch eine Aufteilung der Verpflichtungsreichweiten in der Laufbahn der Mannschaften von
- ca. 20% SaZ 4,
- ca. 65% SaZ 8 und
- ca. 15% SaZ 8+.
Ungeachtet der Tatsache, dass auch die Anzahl der OSG-DP steigen wird, werden zukünftig ebenfalls DP, die als S-SG
in der SollOrg ausgebracht sind/werden, Verpflichtungsreichweiten von acht und mehr Jahren ermöglichen.
Die jährlichen personellen Ergänzungsquoten werden darauf ausgerichtet sein."
Und zum Thema Versorgung nach 25 Jahren:
Bei der Frage der Versorgung nach 25 Jahren Dienstzeit muss man 3 Personenkreise trennen:
1. Soldaten für das alte Soldatenversorgungsgersetz anzuwenden ist
2. Soldaten die nach dem aktuellen Soldatenversorgungsgesetz behandelt werden (ab dem 26.07.2012 zum SaZ ernannte)
3. Soldaten - wie Humen - die privat soweit finanziell Vorsorge treffen, dass die Lücke zw. Rentenbeginn / -höhe kompensiert ist
Da dies sehr individuell ist, kann auch hier keine pauschale Aussage getroffen werden.
Außer die, dass derjenige, der nicht wie Humen 100%tig private Vorsorge getroffen hat, sich sehr genau
Gedanken machen muss, wie es im Alter um die Versorgung bestellt sein wird !!