Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 24. April 2024, 08:55:28
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Juristische Abteilung  (Gelesen 5808 mal)

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.779
Antw:Juristische Abteilung
« Antwort #15 am: 20. April 2013, 09:48:06 »

Nur WEIL DU die Genehmigung zur Akteneinsicht erteilt hast, bekommt die Bundeswehr Akteneinsicht.

Allerdings findet ohne Genehmigung keine Einstellung statt - ein "Recht" auf Akteneinsicht hat die Bw nicht.
Gespeichert

adidas

  • Gast
Antw:Juristische Abteilung
« Antwort #16 am: 20. April 2013, 10:24:00 »

Erhält die Bundeswehr Akteneinsicht bei getilgten Jugendstrafen?
Gespeichert

justice005

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2.528
Antw:Juristische Abteilung
« Antwort #17 am: 20. April 2013, 11:15:55 »

@ adidas:

Vielleicht wäre es hilfreich, wenn Sie uns mal die genauen Zeitpunkte nennen könnten, an welchen die jeweiligen Maßnahmen, Strafen, Verurteilungen etc. verhängt wurden und wie alt Sie jetzt derzeit sind.

Das würde die Sache deutlich einfacher machen. Irgendwann werden nämlich die Akten und Daten tatsächlich auch pysisch gelöscht bzw. vernichtet und dann gibt es die Informationen nicht mehr. Das hat zwar nichts mit Tilgung zu tun (bei bloßer "Tilgung" existieren die Daten noch), aber es könnte helfen, den konkreten Fall etwas besser zu beurteilen.

Insbesondere die sogenannten Überliegefristen müssen berücksichtigt werden. Die sind meines Wissens entscheidend für die Anwendung des § 52 BZRG.

Gespeichert
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de