Bevor ich was neues aufmache hole ich dieses alte Teil hier nochmal hoch weil es ja doch thematisch passt...
Kürzlich kam im Kameradenkreis die Diskussion bezüglich Freigabe durch den Personalführer bei Versetzungsantrag zum AMK auf.
Die Meinungen (bzw. das gefährliche Halbwissen) bezüglich der Freigabe gingen sehr weit auseinander, von "der Personalführer kann die Versetzung problemlos ablehnen" über "die Freigabe ist nur Formsache" bis hin zu "der Soldat wird auf jeden Fall versetzt, da kann der Personalführer machen was er will". Eignung vorausgesetzt, Annahme Üb: Dauerverwender.
Ein grobes Überfliegen der GAIP brachte erstmal nur das Ablaufschema für den "Bewerbungsprozess" als Grafik hervor, da ist "Freigabe durch Personalführer" mit aufgeführt, hab aber nicht darauf geachtet von wann diese Grafik ist.
Wie ist denn der tatsächliche, aktuelle Stand? Ist eventuell einer der Personalexperten hier zu der Thematik aussagefähig? Gerne auch mit Quelle, falls vorhanden.
Das der Personalführer "nichts mitzureden hat" kenne ich eigentlich nur von Schwarzwald, Eckernförde oder Laufbahnwechsel...