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Autor Thema: hib-Meldung 394/2013 vom 23. Juli 2013  (Gelesen 1398 mal)

StOPfr

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hib-Meldung 394/2013 vom 23. Juli 2013
« am: 23. Juli 2013, 18:28:23 »

Keine technischen Gründe für Einstellung des "Euro Hawk"-Projektes
 
Untersuchungsausschuss (Euro Hawk) - 23.07.2013

Berlin: (hib/AW) Aus technischer Sicht gab es offenbar keine Gründe, das Rüstungsbeschaffungsvorhaben „Euro Hawk“ einzustellen. Dies zumindest sagte Rüdiger Knöpfel, Leitender Technischer Regierungsdirektor des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr, am Dienstag vor dem „Euro Hawk“-Untersuchungsausschuss des Bundestages aus. Knöpfel war seit dem Jahr 2011 als Projektleiter für den „Euro Hawk“ zuständig. In den Jahren davor war er als Referent im Verteidigungsministerium im Rahmen der Fachaufsicht ebenfalls mit der Entwicklung der Drohne betraut. Eingestellt worden sei das Projekt nur wegen der zu erwartenden Mehrkosten für eine Musterzulassung der Drohne für den Flugverkehr. Diese Mehrkosten würden entstehen, da viele der notwendigen technischen Dokumentationen beim amerikanischen Hersteller Northrop Grumman des Fluggeräts „Global Hawk“ nicht verfügbar sein. Diese würden in den USA für eine Zulassung als militärisches Fluggerät im Gegensatz zu Deutschland nicht benötigt, erläuterte Knöpfel. Die Mehrkosten für die Erstellung dieser Unterlagen liegen nach seiner Auskunft zwischen 100 und 600 Millionen Euro. Ein konkreter Betrag könne derzeit nicht genannt werden. Knöpfel vertrat die Ansicht, dass der Hersteller laut der „Bemühens-Formel“ im Vertrag alle Unterlagen für eine Musterzulassung zu liefern habe. Diese „Bemühens-Formel“ erstrecke sich aber wohl nicht auf Unterlagen, die nicht vorhanden und erst angefertigt werden müssen. Die Abgeordnete Katja Keul (Bündnis 90/Die Grünen) erwiderte darauf, dass dies eine juristische Einschätzung und Bewertung sei, die der Zeuge nicht treffen könne, da er laut eigener Auskunft selbst kein Jurist sei und nicht am Vertragsabschluss mit Northrop Grumman im Jahr 2007 beteiligt gewesen sei.

Köpfel erläuterte dem Ausschuss, dass im September dieses Jahres zwei weitere Testflüge des Prototypen des „Euro Hawk“ vorgenommen würden, um das von der deutschen Firma EADS entwickelte Aufklärungssystem „Isis“ abschließend zu testen. Erst dann könnten belastbare Angaben darüber gemacht werden, ob der „Euro Hawk“ als Gesamtprodukt den Vertragsanforderungen gerecht werde. Köpfel bestätigte auf Nachfragen der Parlamentarier, dass das Aufklärungssystem „Isis“ auch in anderen und in bemannten Flugzeugen eingesetzt werden kann. Im Ministerium und in seiner Behörde werde dies derzeit auch geprüft. Es müsse allerdings dann getestet werden, ob „Isis“ auch in diesem alternativen Fluggerät wunschgemäß arbeitet. Die Kosten für solche zusätzlichen Tests konnte er allerdings nicht beziffern. Köpfel bestätigte, dass die Fortsetzung der Tests mit dem „Euro Hawk“ sinnvoll sei, da ansonsten die Investitionen in das „Isis“-System von rund 250 Millionen Euro völlig umsonst gewesen seien.

Für diese Testflüge und alle früheren Flüge des „Euro Hawk“ in Deutschland liege eine vorläufige Flugerlaubnis vor. Diese erstrecke sich auf insgesamt 800 Flugstunden. Eine solche vorläufige Zulassung für den Luftverkehr sei einfacher zu erreichen, da die Auflagen nicht so hoch seien wie für eine Musterzulassung. So müsse man sich bei einer vorläufigen Zulassung keine Gedanken über Korrosion oder andere Langzeitbelastungen des Fluggeräts machen. Knöpfel sagte vor dem Ausschuss zudem aus, dass das Verteidigungsministerium auf eine möglichst schnelle vorläufige Zulassung des Prototypen gedrungen habe, um ihn gegebenenfalls durch die Bundeswehr im Rahmen der zur Verfügung stehenden Flugstunden einsetzen zu können.

Die vorläufige Zulassung gilt nach Auskunft Knöpfels jedoch nur den Luftverkehr der Kategorie 2. Das heißt, der „Euro Hawk“ startet in einem für den übrigen Flugverkehr gesperrten Luftraum. Auf seiner nach dem Start erreichten Flughöhe von rund 20 Kilometer könne er dann risikolos fliegen, weil sich der übrige Flugverkehr in deutlich niedrigeren Höhen abspiele. Für die Landung werde das gleiche Prozedere angewandt. Dies sei im militärischen Flugbetrieb keine Seltenheit und für die Missionserfüllung unerheblich. Für die uneingeschränkte Zulassung einer unbemannten Drohne für den gesamten Luftverkehr werde hingegen ein automatisches Anti-Kollisions-System benötigt. Ein solches System ist nach Aussage Knöpfels aber voraussichtlich erst in den kommenden vier bis fünf Jahren verfügbar.

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christoph1972

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Antw:hib-Meldung 394/2013 vom 23. Juli 2013
« Antwort #1 am: 24. Juli 2013, 07:43:00 »

Für mich klingt das einfach nur nach "schlecht" verhandelten Vertragsinhalten. Der Vertrag wurde mit Northrop Grumman voreilig geschlossen und im Nachhinein stellt man fest, da es da ein paar "kleine" aber entscheidene Hindernisse auf dem Weg zu einer endgültigen Zulassung gibt. Weil das eben nicht Vertragsbestandteil ist, muss die "Zulassungsreife" für den europäischen Luftraum nachbeauftragt werden. Da man nun das Monopol auf die Unterlagen hat, weil ja schon ein Vertrag besteht, kann man da das Geld verdienen, auf das man vielleicht vorher verzichtet hat.

Einfache "Lehre" vom Markt in VWL. Northrop Grummann hat das Angebotsmonopol, da die Zulassungsunterlagen vermutlich auch für den Global Hawk in abgewandelter Form auch notwendig sind, auf der Nachfragerseite Oligopol. Da kommt dann eben ein "politischer" Preis zustande und kein Marktpreis.
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„Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier.“

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis
 

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