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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Stellungnahme schreiben  (Gelesen 20816 mal)

wolverine

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« Antwort #15 am: 25. August 2013, 18:01:42 »

Welche Straftaten haben Sie denn sonst noch probiert oder vor, es demnächst zu tun?
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Firli

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« Antwort #16 am: 25. August 2013, 18:04:13 »

Sie sind im 2ten Dienstmonat, jeder Test war negativ und urplötzlich gestehen Sie aus dem Nichts "mal probiert" zu haben? Hä?
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Klaus1887

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« Antwort #17 am: 25. August 2013, 18:36:56 »

weil ich vor 2 wochen was genommen habe und mich nen Kamerad gemeldet hat vorher hat ich nix mit drogen zu tuhen
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Firli

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« Antwort #18 am: 25. August 2013, 18:38:26 »

nja die test alle war negativ aber ich habs zugegeben und ich hatte auch nix beim bund und nicht beim bund genommen

Dann ist das ja schon einmal gelogen. Der Kamerad hat alles richtig gemacht. Viel Spaß beim Packen und schöne Heimfahrt.
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Steve87

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« Antwort #19 am: 25. August 2013, 18:45:46 »

Das sollte man sich vorher überlegen. Zum Glück wurden sie gemeldet und zum Glück für all unsere Kameraden müssen sie die Bundeswehr verlassen! Solche Kameraden brauchen wir nicht!
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WaMechBtsm

wolverine

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« Antwort #20 am: 25. August 2013, 18:47:11 »

Ok, zurück zur Frage: offensichtlich sind Sie Beschuldigter in einem gegen Sie zu führenden Disziplinarverfahren. Ich würde in dieser Situation zu meinem Chef sagen, dass er mich als Soldat (!) vernehmen soll wenn er mir etwas vorwirft. Dann hat er Sie zu belehren und Ihnen stehen die Rechte zur Aussageverweigerung zu.
Wenn Sie diese Stellungnahme schreiben, müssen Sie den Sachverhalt korrekt beschreiben und sind grundsätzlich zur Wahrheit verpflichtet. Das verkürzt meines Erachtens nach Ihre Rechte im Verfahren.

« Letzte Änderung: 25. August 2013, 18:52:50 von wolverine »
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MMG

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« Antwort #21 am: 25. August 2013, 18:48:35 »

was den? nur weil man mal probiert ?
Falsche Einstellung, so oder so!!!
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KlausP

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« Antwort #22 am: 25. August 2013, 18:52:23 »

Zitat
Wenn Sie diese Stellungnahme schreiben, müssen Sie den Sachverhalt korrekt beschreiben und sind grundsätzlich zur Wahrheit verpflichtet.

Ich gehe mal davon aus, dass es sich hierbei um die Stellungnahme des Soldaten zur beantragten Entlassung handelt. Da er ja noch in der Probezeit ist, dürfte die Entlassung relativ schnell erfolgen.

Wie dooof muss man eigentlich sein, nach einer der ersten und eindringlichsten Belehrungen in der AGA überhaupt so'n Zeugs anzufassen?
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wolverine

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« Antwort #23 am: 25. August 2013, 18:54:30 »

Dann müsste ihm der Entlassungsantrag vorgelegt worden sein und er soll sich dazu äußern? Wenn es das ist, habe ich wirklich nicht einmal das Anliegen kapiert!
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KlausP

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« Antwort #24 am: 25. August 2013, 19:00:03 »

Dann müsste ihm der Entlassungsantrag vorgelegt worden sein und er soll sich dazu äußern? Wenn es das ist, habe ich wirklich nicht einmal das Anliegen kapiert!

Ja, davon gehe ich aus. Die Art der "Stellungnahme" die du meinst, hätte ich als Spieß meinem Chef ganz schnell auszureden versucht. Schließlich bin ich ja zur Fürsorge verpflichtet.  ;)
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Flexscan

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« Antwort #25 am: 25. August 2013, 19:00:23 »

Wozu eigtl Stellungnahme.
Raus und tschüss dazu is doch die Probezeit da.
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Klaus1887

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« Antwort #26 am: 25. August 2013, 19:00:36 »

ich habe ein dizi laufen wurde schon 3 mal vernommen, un soll jetz nur noch eine stellungnahme schreiben für das personalamt vom bund, ich kenne leute die wurden auch in der aga mit drogen erwischt aber durften bleiben, ich will nur wissen wie ich so eine stellungnahme schreibe
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Flexscan

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« Antwort #27 am: 25. August 2013, 19:01:51 »

hier wirst du keine Tips bekommen wie du bleiben kannst.
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KlausP

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« Antwort #28 am: 25. August 2013, 19:04:34 »

Wozu eigtl Stellungnahme.
Raus und tschüss dazu is doch die Probezeit da.

Ganz einfach, weil das Prozedere vorschreibt, dass der Soldat zu diesem Antrag anzuhören und ihm die Gelegenheit zu einer Stellungnahme zu geben ist. Der Chef ist ja nicht derjenige, der über die Entlassung oder Nichtentlassung zu entscheiden hat, er stellt nur den Antrag an die personalbearbeitende Stelle.
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wolverine

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« Antwort #29 am: 25. August 2013, 19:05:13 »

Ihnen wurde ein Entlassungsantrag vorgelegt? Dann schreiben Sie, ob Sie dem zustimmen oder nicht. Wenn nicht, dann schreiben Sie noch warum nicht.
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