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Autor Thema: Beförderung Voraussetzungen  (Gelesen 45878 mal)

Mugga04

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Beförderung Voraussetzungen
« am: 10. September 2013, 21:42:54 »

Hallo zusammen,
ich hätte mal ne Frage zu den Voraussetzungen für Beförderungen zum Oberleutnant und höher. Auf diversen Infoseiten ist der Werdegang zum Leutnant schon recht genau beschrieben, aber für die Dienstgrade danach sind nur noch Zeitangaben aufgeführt (also die Mindestdienstzeiten bis zur nächsten möglichen Beförderung). Darf ich das dann so verstehen, dass nach der Beförderung zum Leutnant erst mal keine neuen Lehrgänge erfolgen sondern quasi nach Leistung bzw. Erfahrung befördert wird? Das einzige was ich bei Recherchieren gefunden habe war, dass man für die Beförderung zum Stabsoffizier einen bestimmten Lehrgang absolvieren muss, aber sonst steht da nichts mehr.
wäre nett wenn mir das jemand beantworten könnte :)
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Rollo83

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Antw:Beförderung Voraussetzungen
« Antwort #1 am: 10. September 2013, 21:56:52 »

Ja so könnte man das quasi erklären.
2,5 Jahre nach der Beförderung zum Leutnant KANN man zum Oberleutnant befördert werden, dies geschieht nach meinen Erfahrungen auch relativ zeitnah.
Befindet Beförderung zum Hauptmann dauert dies meist länger auch wenn man formell nach 5 Jahren nach der Beförderung zum Leutnant Hauptmann werden KÖNNTE.

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Mugga04

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Antw:Beförderung Voraussetzungen
« Antwort #2 am: 10. September 2013, 22:14:40 »

ok danke :)
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anony

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Antw:Beförderung Voraussetzungen
« Antwort #3 am: 10. September 2013, 22:32:48 »

Ganz so einfach ist es nicht. Richtig ist, mit der Beförderung zum Leutnant haben die Allermeisten von Ausbildung die Voraussetzungen für die weiteren Beförderungen (und Planstelleneinweisungen) bis einschließlich Hauptmann A12 erfüllt. Erst bei der Beförderung zum Stabsoffizier (Major) ist mit dem Stabsoffizierlehrgang wieder ein bestandener Lehrgang für die Beförderung nötig (die Sanoffze sind hiervon natürlich ausgenommen).
Um zum Oberleutnant oder Hauptmann befördert zu werden ist trotzdem die Stehzeit im alten Dienstgrad und ein entsprechend dotierter Dienstposten nötig. Da die Allermeisten Dienstposten für Leutnante auf A9 und A10 ausgeschrieben sind, werden die Soldaten tatsächlich regelmäßig pünktlich Oberleutnant (alle mir bekannten Ausnahmen waren anderweitig begründet). Bei der Beförderung zum Hauptmann bzw. dann der Einweisung in die Besoldungsgruppe A12 sieht das schon wieder anders aus. Es gibt viele Kameraden die, aus unterschiedlichen Gründen, nicht zum Ablauf der Mindeststehzeit im Dienstgrad Oberleutnant auf einen A11 dotierten Dienstposten versetzt werden und dadurch auch nicht "rechtzeitig" Hauptmann werden können. Die Leistung wird dabei insofern Berücksichtigt, dass Leistungsstarke Offiziere als erste auf die förderlichen (also entsprechend dotierten) Dienstposten versetzt werden sollen.
Allerdings kann es auch sein das jemand, der formell alle Voraussetzungen für eine Beförderung (Stehzeit, Dienstposten, etc.) erfüllt, nicht "rechtzeitig" befördert wird, wenn keine Haushaltskarten (also kein Geld) für die Beförderung da ist. In solchen Fällen wird im Personalamt eine Reihung nach Leistung (vor allem Anhand der letzten Beurteilung) aufgestellt und die Leistungsstärksten zu erst befördert.
In der Praxis sieht das dann so aus, dass jeder, der keinen Dreck am Stecken hat, pünktlich Oberleutnant wird. Wer dann, wann Hauptmann wird hängt am Dienstposten und wieviel Geld im aktuellen Jahr für die Beförderungen da ist. Mir ist aber niemand bekannt, der auf dem richtigen Dienstposten mehr als 4 Monate gewartet hat.
Bei der Einweisung in die Besoldungsgruppe A12 sieht es ähnlich aus. Allerdings werden diese Dienstposten (Kompaniechefs z.B.) im Zweifelsfall eher durch einen Berufssoldaten  als durch einen SAZ besetzt.
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Ralf

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Antw:Beförderung Voraussetzungen
« Antwort #4 am: 11. September 2013, 05:59:14 »

...und auf die Laufbahn kommt es an. Da die Planstellen getrennt nach Laufbahn verwaltet werden (sien ja auch im PSM unterschiedlich ausgebracht), gibt es hier schon eklatante Unterschiede. Beispiel A12, derzeitige durchschnittliche Wartezeit Einweisung Planstelle nach Versetzung auf Dienstposten: TrD= 5 Monate, MilFD=20 Monate.

Beim OLt TrD gibt es darüber hinaus auch noch Unterschiede hinsichtlich des Studiums. Erfolgreicher Abschluss in der Regelstudienzeit: 2 1/2 Offz-Jahre; Master n.best aber Bachelor: 2 3/4 Jahre und Bachelor n.best 3 Jahre.
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FoxtrotUniform

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Antw:Beförderung Voraussetzungen
« Antwort #5 am: 11. September 2013, 08:25:47 »

In diesem Zusammenhang ist mir bei der Luftwaffe aufgefallen, dass öfter mal ein Truppendiener auf einen reinen A11 OffzMilFD (nach SollOrg) Dienstposten versetzt wird.
Liegt das am Kandidaten Mangel der Fachdiener oder haben die Truppendiener Priorität bei den Beförderungen (wovon ich bisher ausgegangen bin)?
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Ralf

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Antw:Beförderung Voraussetzungen
« Antwort #6 am: 11. September 2013, 08:37:40 »

Liegt daran, dass kein geeigneter Kandidat für den Dienstposten zur Verfügung stand.
Einen laufbahnfremden Dienstposten zu nutzen um jemand frühzeitiger befördern zu können, ist nicht zulässig. Bei aller Eignung, Leistung und Befähigung, da dieses unterschiedliche Planstellentöpfe sind, sind hier auch getrennte Reihungen vorzunehmen.
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FoxtrotUniform

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Antw:Beförderung Voraussetzungen
« Antwort #7 am: 11. September 2013, 08:41:30 »

Danke Ralf. Damit hast du zwar mein Weltbild zerstört aber meinen Horizont wieder erweitert :-)
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Mugga04

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Antw:Beförderung Voraussetzungen
« Antwort #8 am: 11. September 2013, 20:02:00 »

mal noch ne Frage: müssen Reserveoffiziere (die über die RO-Laufbahn ausgebildet wurden) auch wie ihre aktiven Kameraden den Stabsoffizierslehrgang durchlaufen um zum Major d.R. befördert zu werden und dann nach 2-4 Jahren den Stabsoffiziersfortbildungslehrgang machen?
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F_K

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Antw:Beförderung Voraussetzungen
« Antwort #9 am: 11. September 2013, 21:43:27 »

Nein.
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SeScha

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Antw:Beförderung Voraussetzungen
« Antwort #10 am: 15. September 2013, 00:13:38 »

Kompaniechefs sollen ab nächstem Jahr ausnahmslos A13 Posten sein, sprich: Major und damit BS...nebenbei erwähnt.
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Ralf

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Antw:Beförderung Voraussetzungen
« Antwort #11 am: 15. September 2013, 07:29:39 »

Das ist so nicht richtig. Es wird weiterhin auch KpChef, InChef, StffChef etc geben als A12.
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FregattenFan

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Antw:Beförderung Voraussetzungen
« Antwort #12 am: 25. August 2017, 09:21:25 »

Ich habe zu diesem Thema auch eine Frage. Durch verschiedene Umstände ist ein Offizier noch während des Studiums zum Oberleutnant/Oberleutnant zur See befördert worden. Nach dem Studium und den anschließenden Lehrgängen befindet er sich ab Juli 2018 auf seinem Dienstposten, welcher von A9 bis A11 gebündelt ist. Weiterhin hat er am 1. Juli 2018 die fünf Offizierdienstjahre seit der Beförderung zum Leutnant gemäß § 25 Abs. 1 SLV erreicht. Wie wahrscheinlich ist es, dass er zeitnah zum Hauptmann/Kapitänleutnant befördert wird? Gibt es weiter Voraussetzungen wie zum Beispiel Beurteilungen?
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F_K

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Antw:Beförderung Voraussetzungen
« Antwort #13 am: 25. August 2017, 09:40:56 »

- Aktiv oder Reserve?
- Beurteilung in der Verwendung liegt vor?
- Reihung Beförderungsreihenfolge?
- Falls Aktiv - Dauer und Erfolg Studium?
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FregattenFan

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Antw:Beförderung Voraussetzungen
« Antwort #14 am: 25. August 2017, 09:43:57 »

- Aktiv
- nein
- ?
- Master-Studium, 6 Jahre, durch Krankheit und Elternzeit verzögert
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