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Beförderung Voraussetzungen

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Mugga04:
Hallo zusammen,
ich hätte mal ne Frage zu den Voraussetzungen für Beförderungen zum Oberleutnant und höher. Auf diversen Infoseiten ist der Werdegang zum Leutnant schon recht genau beschrieben, aber für die Dienstgrade danach sind nur noch Zeitangaben aufgeführt (also die Mindestdienstzeiten bis zur nächsten möglichen Beförderung). Darf ich das dann so verstehen, dass nach der Beförderung zum Leutnant erst mal keine neuen Lehrgänge erfolgen sondern quasi nach Leistung bzw. Erfahrung befördert wird? Das einzige was ich bei Recherchieren gefunden habe war, dass man für die Beförderung zum Stabsoffizier einen bestimmten Lehrgang absolvieren muss, aber sonst steht da nichts mehr.
wäre nett wenn mir das jemand beantworten könnte :)

Rollo83:
Ja so könnte man das quasi erklären.
2,5 Jahre nach der Beförderung zum Leutnant KANN man zum Oberleutnant befördert werden, dies geschieht nach meinen Erfahrungen auch relativ zeitnah.
Befindet Beförderung zum Hauptmann dauert dies meist länger auch wenn man formell nach 5 Jahren nach der Beförderung zum Leutnant Hauptmann werden KÖNNTE.

Mugga04:
ok danke :)

anony:
Ganz so einfach ist es nicht. Richtig ist, mit der Beförderung zum Leutnant haben die Allermeisten von Ausbildung die Voraussetzungen für die weiteren Beförderungen (und Planstelleneinweisungen) bis einschließlich Hauptmann A12 erfüllt. Erst bei der Beförderung zum Stabsoffizier (Major) ist mit dem Stabsoffizierlehrgang wieder ein bestandener Lehrgang für die Beförderung nötig (die Sanoffze sind hiervon natürlich ausgenommen).
Um zum Oberleutnant oder Hauptmann befördert zu werden ist trotzdem die Stehzeit im alten Dienstgrad und ein entsprechend dotierter Dienstposten nötig. Da die Allermeisten Dienstposten für Leutnante auf A9 und A10 ausgeschrieben sind, werden die Soldaten tatsächlich regelmäßig pünktlich Oberleutnant (alle mir bekannten Ausnahmen waren anderweitig begründet). Bei der Beförderung zum Hauptmann bzw. dann der Einweisung in die Besoldungsgruppe A12 sieht das schon wieder anders aus. Es gibt viele Kameraden die, aus unterschiedlichen Gründen, nicht zum Ablauf der Mindeststehzeit im Dienstgrad Oberleutnant auf einen A11 dotierten Dienstposten versetzt werden und dadurch auch nicht "rechtzeitig" Hauptmann werden können. Die Leistung wird dabei insofern Berücksichtigt, dass Leistungsstarke Offiziere als erste auf die förderlichen (also entsprechend dotierten) Dienstposten versetzt werden sollen.
Allerdings kann es auch sein das jemand, der formell alle Voraussetzungen für eine Beförderung (Stehzeit, Dienstposten, etc.) erfüllt, nicht "rechtzeitig" befördert wird, wenn keine Haushaltskarten (also kein Geld) für die Beförderung da ist. In solchen Fällen wird im Personalamt eine Reihung nach Leistung (vor allem Anhand der letzten Beurteilung) aufgestellt und die Leistungsstärksten zu erst befördert.
In der Praxis sieht das dann so aus, dass jeder, der keinen Dreck am Stecken hat, pünktlich Oberleutnant wird. Wer dann, wann Hauptmann wird hängt am Dienstposten und wieviel Geld im aktuellen Jahr für die Beförderungen da ist. Mir ist aber niemand bekannt, der auf dem richtigen Dienstposten mehr als 4 Monate gewartet hat.
Bei der Einweisung in die Besoldungsgruppe A12 sieht es ähnlich aus. Allerdings werden diese Dienstposten (Kompaniechefs z.B.) im Zweifelsfall eher durch einen Berufssoldaten  als durch einen SAZ besetzt.

Ralf:
...und auf die Laufbahn kommt es an. Da die Planstellen getrennt nach Laufbahn verwaltet werden (sien ja auch im PSM unterschiedlich ausgebracht), gibt es hier schon eklatante Unterschiede. Beispiel A12, derzeitige durchschnittliche Wartezeit Einweisung Planstelle nach Versetzung auf Dienstposten: TrD= 5 Monate, MilFD=20 Monate.

Beim OLt TrD gibt es darüber hinaus auch noch Unterschiede hinsichtlich des Studiums. Erfolgreicher Abschluss in der Regelstudienzeit: 2 1/2 Offz-Jahre; Master n.best aber Bachelor: 2 3/4 Jahre und Bachelor n.best 3 Jahre.

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