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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Beförderung Voraussetzungen  (Gelesen 45881 mal)

F_K

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Antw:Beförderung Voraussetzungen
« Antwort #15 am: 25. August 2017, 09:49:15 »

Na dann:

- Ohne Beurteilung keine Beförderung (die ist zwingend - Du musst dich ja nachweislich auf dem Dienstposten beweisen)
- Aktive Soldaten (alle die zum Hptm anstehen) werden dann "in eine Reihe" gebracht - damit der "beste" zuerst befördert wird und der leistungsschwache später - weil die Haushaltskarten ja begrenzt sind, ergibt sich daraus eine "Wartezeit" auf die Beförderung (erstmöglicher Zeitpunkt, bei Dir zum 1. Juli 2018 also nur, wenn Du besser bist, als alle anderen ...)

(Ob die Elternzeit "voll" zählt, wird ggf. einer der Personalprofis sagen können ...)
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Ralf

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Antw:Beförderung Voraussetzungen
« Antwort #16 am: 25. August 2017, 09:53:48 »

Vor dem 1. Januar 2005 angetretene Elternzeiten gelten nicht als Dienstzeiten im Sinne der Soldatenlaufbahnverordnung.
Für ab dem 1. Januar 2005 angetretene Elternzeiten richtet sich die Anerkennung von Dienstzeiten nach § 5a Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 SLV. Nimmt ein Soldat daher Elternzeit (§ 28 Absatz 7 SG) oder Betreuungsurlaub (§ 28 Absatz 5 SG) einmal in Anspruch, wird der Zeitraum der tatsächlichen Verzögerung bis zu einem Jahr berücksichtigt. Wird die Elternzeit oder der Urlaub wiederholt oder nacheinander in Anspruch genommen, ist insgesamt höchstens ein Zeitraum von zwei Jahren zu berücksichtigen.
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F_K

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Antw:Beförderung Voraussetzungen
« Antwort #17 am: 25. August 2017, 09:56:54 »

Ergänzung:

Der Offizier wird ja erst nach einiger Zeit auf dem Dienstposten beurteilt werden - erst DANN wird er gereiht werden können.

Rechne also eher mit Juli 2019 (oder so) mit einer Beförderung.

Viel Erfolg weiterhin bei der Ausbildung.
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Ralf

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Antw:Beförderung Voraussetzungen
« Antwort #18 am: 25. August 2017, 11:50:55 »

Ich mag mich täuschen, aber eine fehlende BU kann nicht als nachteilig gewertet werden. In diesem Fällen wird von Durchschnittswerten ausgegangen und gereiht. Ich denke nicht, dass sich an dieser Verfahrensweise etwas geändert hat.
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F_K

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Antw:Beförderung Voraussetzungen
« Antwort #19 am: 25. August 2017, 12:10:08 »

@ Ralf:

Mag ja sein - aber da der 1.7.18 erst die "Bedingungen" erfüllt - wird man mit einem Durchschnittswert nichts "reissen" können.
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jk3

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Antw:Beförderung Voraussetzungen
« Antwort #20 am: 07. Dezember 2017, 17:08:11 »

Da es zum Thema passt (und ich kein eigenes erstellen kann..):
Wie sieht es für Fw im Fachdienst aus?
Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, das die Beförderung zum Fw fristgerecht nach 36 Monaten Dienstzeit durchgeführt wird?
Bezogen aufs Heer ist mir bekannt:
1. Uffz LaSK
2. Fw AMT
3. Fw Sprache
4. entsprechende Ausbildung/abgeschlossene ZAW

Sind weitere Lehrgänge dafür Voraussetzung? In §16 (2) SLV werden keine Expliziten genannt.

Zitat
§ 16 Beförderung der Feldwebelanwärterinnen und Feldwebelanwärter
(1) Die Beförderung der Feldwebelanwärterinnen und Feldwebelanwärter ist nach folgenden Dienstzeiten
zulässig:
1.   zum Gefreiten nach drei Monaten,
2.   zum Obergefreiten nach sechs Monaten,
3.   zum Unteroffizier nach zwölf Monaten,
4.   zum Stabsunteroffizier nach 24 Monaten und
5.   zum Feldwebel nach 36 Monaten.
Die Mannschaftsdienstgrade ab dem Dienstgrad Obergefreiter müssen nicht durchlaufen werden.
(2) Feldwebelanwärterinnen und Feldwebelanwärter können zum Feldwebel nur befördert werden, wenn sie eine
Unteroffizierprüfung bestanden haben, die sich aus einem allgemeinmilitärischen und einem militärfachlichen
Teil zusammensetzt (Feldwebelprüfung). Bestehen sie einen Teil der Prüfung nicht, können sie einmal zur
Wiederholung dieses Prüfungsteils zugelassen werden. Die militärfachliche Ausbildung muss mehrere Monate
dauern und in Form von Lehrgängen stattfinden. Der militärfachliche Teil der Feldwebelprüfung kann durch einen
verwertbaren Berufsabschluss ersetzt werden.
Danke und Grüsse
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Ralf

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Antw:Beförderung Voraussetzungen
« Antwort #21 am: 07. Dezember 2017, 19:00:10 »

Ausschlaggebend für eine Beförderung ist immer nur die SLV oder wenn es die SLV zulässt, eine nachgeordnete Vorschrift, in dem Fall A-1340/49.

"Fw Sprache" steht bspw. nicht in der SLV. Eine Unteroffizierprüfung auch nicht, jedoch eine Fw-Prüfung.
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S1NCO

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Antw:Beförderung Voraussetzungen
« Antwort #22 am: 09. Dezember 2017, 14:56:36 »

Zur Beförderung zum Fw musst du die laufbahnrelevanten Lehrgänge bestehen.

Das sind im Heer zum einen Der Feldwebellehrgang AMT als auch dein verwendungsbezogener MFT.

Beim FschJgFw wären das der MFT Teil A und B, beim S2Fw der StDstFw.
Da du Fachdiener bist, müsstest du ja wissen wann es auf deinen MFT geht.

Der Feldwebellehrgang AMT (Sprachteil) ist ein Verwendungslehrgang.
Du kannst dort auch mit nem SLP 0000 raus gehen, dann bist du aber einfach nur faul.

MkG
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colorout

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vom Mannschafter zum Uffz?
« Antwort #23 am: 10. Januar 2018, 12:12:14 »

Hallo,
ich hätte mal ne Frage..... ich bin SG und würde mich für die Laufbahn des Uffz interessieren..... weiß allerdings nicht ob das als SG noch so wunderbar klappt?!
ich wüsste gerne welche Voraussetzungen gefordert wären und was mich bis zum Uffz erwarten würde (Lehrgänge etc.)!
Ich spreche das lieber hier an als bei meinem TE-Führer oder PersFw da ich nicht möchte das dies Kameraden mitbekommen, so erspare ich mir das Dummgeschwätz jedes einzelnen, falls es aus irgendwelchen Gründen nicht klappen sollte!

Vielen lieben Dank im voraus !
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KlausP

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Antw:Beförderung Voraussetzungen
« Antwort #24 am: 10. Januar 2018, 12:18:04 »

Welchen Beruf haben Sie gelernt und welche Verwendung schwebt Ihnen vor?
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

colorout

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Antw:Beförderung Voraussetzungen
« Antwort #25 am: 10. Januar 2018, 12:38:11 »

Ich habe leider keinen dienstfähigen beruf erlernt, da ich nahm was ich bekam( Fachverkäuferin )
zurzeit sitze ich auf dem KpTrp Posten eines OSG's in der SanKp , hab den CE Führerschein und habe die 2. Verwendung Wiesel 2
Mir bangt es nur ob ich auch dafür weiter weg müsste, denn ich habe hier meinen Mann und unsere 12 Monate alte Tochter!
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F_K

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Antw:Beförderung Voraussetzungen
« Antwort #26 am: 10. Januar 2018, 12:42:12 »

Selbstverständlich kann sich ein (O)StGefr als Uffzanwärter mit und ohne Portepee bewerben.

Natürlich gehört dazu dann der eine oder andere Lehrgang, der NICHT am Standort stattfinden wird. Viel Erfolg.
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KlausP

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Antw:Beförderung Voraussetzungen
« Antwort #27 am: 10. Januar 2018, 12:58:19 »

Ich habe leider keinen dienstfähigen beruf erlernt, da ich nahm was ich bekam( Fachverkäuferin )
zurzeit sitze ich auf dem KpTrp Posten eines OSG's in der SanKp , hab den CE Führerschein und habe die 2. Verwendung Wiesel 2
Mir bangt es nur ob ich auch dafür weiter weg müsste, denn ich habe hier meinen Mann und unsere 12 Monate alte Tochter!

Das beantwortet meine Fragen nur zur Hälfte.

Welche UnteroffizierVerwendung schwebt Ihnen denn vor? Wenn Sie den dafür benötigten Berufsabschluß nicht haben, bekommen Sie den ja über die ZAW. 

Für solche Auskünfte werden aber der Spieß und der Chef bezahlt, und das nicht zu knapp. Scheint ja ein ganz tolles Vertrauensverhältnis in Ihrer Eunheit zu herrschen, wenn Sie sowas lieber im Internet nachfragen als bei denen,meine dafür verantwortlich sind.
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colorout

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Antw:Beförderung Voraussetzungen
« Antwort #28 am: 10. Januar 2018, 13:11:14 »

ach tut mir leid den RettAss würd ich gerne machen.
Ich habe einen Realschulabschluss von 2,16
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SGBunny

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Antw:Beförderung Voraussetzungen
« Antwort #29 am: 10. Januar 2018, 13:20:01 »

ach tut mir leid den RettAss würd ich gerne machen.

Zitat
Sie sind bereit, sich bundesweit versetzen zu lassen.
Sie erklären sich dazu bereit, an Auslandseinsätzen der Bundeswehr teilzunehmen.

Und die Ausbildung findet auch nicht unbedingt am Standort statt und dauert auch ihre Zeit.
Ich finde es verdammt gut das Du "weiterkommen" willst, durch die bereits von Dir genannten Umstände (Mann und kleines Kind) das aber nicht aus den Augen verlieren
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