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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Beförderung Voraussetzungen  (Gelesen 45974 mal)

F_K

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Antw:Beförderung Voraussetzungen
« Antwort #30 am: 10. Januar 2018, 13:24:05 »

@ SG bunny:

In einer Ehe muss ja nicht unbedingt die Frau die Erziehung der Kinder übernehmen.

@ Colorout:

Also: Bewerben - Eignung erhalten - dann schauen wo es Stellen gibt und sich überlegen, wie man das organisiert.

Viel Erfolg.

(RettAss wird wohl nicht mehr ausgebildet, ist jetzt NotAss, aber das sind eher "Kleinigkeiten" ...)
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SGBunny

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Antw:Beförderung Voraussetzungen
« Antwort #31 am: 10. Januar 2018, 13:47:27 »

@ SG bunny:
In einer Ehe muss ja nicht unbedingt die Frau die Erziehung der Kinder übernehmen.
Gehe ich absolut mit konform, die Bedenken kamen aber schon von der Fragenden
Mir bangt es nur ob ich auch dafür weiter weg müsste, denn ich habe hier meinen Mann und unsere 12 Monate alte Tochter!
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F_K

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Antw:Beförderung Voraussetzungen
« Antwort #32 am: 10. Januar 2018, 13:49:03 »

Gerade dann, nicht Bedenken "verstärken", sondern Lösungen anbieten.
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colorout

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Antw:Beförderung Voraussetzungen
« Antwort #33 am: 10. Januar 2018, 15:11:33 »

ich habe gerade das Gespräch mit dem spieß gesucht...... er findet das super und hält mich auch geeignet dafür!
wir haben Wege und Mittel gefunden wie alles klappen wird für den Zeitraum von 4,5 Monaten Ausbildung trotz Kleinkind!
Mein Mann und ich können einfach die rollen tauschen so das er dann in Teilzeit geht, um die kleine zur und von der Kita zu holen!

in den nächsten 2-3 Wochen will man eine Entscheidung von mir, ich soll über die Vorschläge in ruhe nachdenken und mit meinem Mann darüber reden, denn ohne ihn geht's nicht!
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SGBunny

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Antw:Beförderung Voraussetzungen
« Antwort #34 am: 10. Januar 2018, 15:18:57 »

Grossartig!
Ich drücke die Daumen
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KillBurn93

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Antw:Beförderung Voraussetzungen
« Antwort #35 am: 10. Januar 2018, 16:35:26 »

Die 4,5 Monate sind allerdings wahrscheinlich nur die Laufbahnausbildung die Zaw zum Notfallsanitäter dauert um die 3 Jahre. Dies könnte eine längere Abwesenheit von Zuhause bzw dem eigenen Standort inklusive Wochenendbeziehung und pendeln bedeuten.
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Memento moriendum Esse

Ohne Mut und Entschlossenheit kann man in großen Dingen nie etwas tun, denn Gefahren gibt es überall.
Carl von Clausewitz (1780-1831)

ulli76

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Antw:Beförderung Voraussetzungen
« Antwort #36 am: 10. Januar 2018, 17:45:49 »

Den RettAss gibt es so nicht mehr. Das ist jetzt der NFS- der gehört aber zur Laufbahn der FELDWEBEL.
Ansonsten käme noch eine Verwendung als EinsSan in Betracht, das würde dann auch wieder zur Laufbahn passen.
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BSG1966

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Antw:Beförderung Voraussetzungen
« Antwort #37 am: 11. Januar 2018, 06:45:15 »

(RettAss wird wohl nicht mehr ausgebildet, ist jetzt NotAss, aber das sind eher "Kleinigkeiten" ...)

Fast. NotSan (Notfallsanitäter).
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BSG1966

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Antw:Beförderung Voraussetzungen
« Antwort #38 am: 11. Januar 2018, 06:56:15 »

Den RettAss gibt es so nicht mehr. Das ist jetzt der NFS- der gehört aber zur Laufbahn der FELDWEBEL.
Ansonsten käme noch eine Verwendung als EinsSan in Betracht, das würde dann auch wieder zur Laufbahn passen.

Ja na der EinsSan (Einsatzsanitäter) ist aber auch nix... klar, für den Dienstposten bzw die Laufbahn isses adäquat, die höherwertige Qualifikation ist aber natürlich der Notfallsanitäter. Vor allem was eine etwaige Zeit dann außerhalb der Bundeswehr anginge. Erfordert aber auch eine längere Verpflichtungszeit.
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jk3

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Antw:Beförderung Voraussetzungen
« Antwort #39 am: 17. Januar 2018, 19:49:22 »

Zur Beförderung zum Fw musst du die laufbahnrelevanten Lehrgänge bestehen.

Das sind im Heer zum einen Der Feldwebellehrgang AMT als auch dein verwendungsbezogener MFT.

Beim FschJgFw wären das der MFT Teil A und B, beim S2Fw der StDstFw.
Da du Fachdiener bist, müsstest du ja wissen wann es auf deinen MFT geht.

Wann es nach meiner ZAW weitergeht, erfahre ich bekanntlich mit Zugang der Kommandierung. Zwischen der Planung die ich bei Einstellung erhielt und den Kommandierungen liegen teilweise mehrere Monate. Zwischen ZAW und den weiterführenden Lehrgängen soll ich 4 Monate in der Stammeinheit verbringen, der Sinn dahinter erschließt sich mir nicht.
Ich werde zum MatBewFw ausgebildet, und habe die in der SLV genannten Bestandteile dann mit der abgeschlossenen ZAW aus meiner Sicht erfüllt. Oder gehört dann das Grundlagenmodul des MBF dazu?
Die Stehzeit von 36 Monaten hätte ich im April voll.
Bisherige ATNs: Uffz LaSK, Fw LaSK und dann eben die ZAW.

Ich beziehe mich dabei auf diesen Satz der SLV:  Der militärfachliche Teil der Feldwebelprüfung kann durch einen verwertbaren Berufsabschluss ersetzt werden.
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Ralf

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Antw:Beförderung Voraussetzungen
« Antwort #40 am: 17. Januar 2018, 20:06:33 »

"Kann", es kommt auf die Verwendung an.
I.d.R. ist nicht die ZAW, denn im Umkehrschluss würde das heißen, dass jeder, der mit einem entsprechenden Zivilberuf kommt, gleich zum Fw befördert werden würde. Dem ist nicht so.
In 99% aller Verwendungen ist dre Teil der militärfachlichen Ausbildung die Ausbildung zur Ausbildungshöhe 6 (Fw Ebene), also der Fachlehrgang für die Werdegangsausbildung.
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jk3

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Antw:Beförderung Voraussetzungen
« Antwort #41 am: 17. Januar 2018, 20:13:09 »

Gut, dann ist die Vorschrift im Wortlaut nicht so eindeutig. Ausbildungshöhe 6 als Ergänzung fände ich da eindeutiger. Danke für die Aufklärung. Dann hoffe ich auf eine zeitnahe Kommandierung...
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Ralf

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Antw:Beförderung Voraussetzungen
« Antwort #42 am: 17. Januar 2018, 20:24:54 »

Sie ist schon eindeutig, denn sie spricht ja nur von "kann". Könnte mir vorstellen, dass der Notfallsanitäter so eine Berufsausbildung ist.
Die Ausgestaltung dieser gesetzlichen Grundlage in der Fachlichkeit obliegt den OrgBer.
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Niederbayer

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Antw:Beförderung Voraussetzungen
« Antwort #43 am: 23. Februar 2019, 09:17:56 »

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Wieso gibt die SLV eigentlich für Truppendiener keine Stehzeiten für die Beförderungen zum OLt, Hptm und Oberstlt vor?
Irgendwo muss das ja dennoch geregelt sein, oder?
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