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Autor Thema: Trageerlaubnis Edelweiß am Barett  (Gelesen 22144 mal)

Pericranium

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Trageerlaubnis Edelweiß am Barett
« am: 12. September 2013, 15:59:03 »

Hallo Leute,
stimmt es, dass die Voraussetzungen zum Tragen des Edelweiß-Abzeichens die sind, dass man entweder zu einem Gebirgstruppenteil gehören muss oder an einem Tag 3 Gipfel und mehr ,unter Führung eines Heeresbergführers, bestiegen haben muss.
Ist das mit den 3 Gipfeln wahr? Hat n Kamerad erzählt,  ich weiß aber nicht ob es stimmt.
Falls es stimmt, wie und wo kann ich die Trageerlaubnis beantragen?

Danke!
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miguhamburg1

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Antw:Trageerlaubnis Edelweiß am Barett
« Antwort #1 am: 12. September 2013, 16:17:05 »

Schauen Sie in die ZDv 37/10, dort wird Ihre Frage beantwortet: Das Edelweiß wird von den Angehörigen und beorderten Reservisten der GebJgBrig 23, grundsätzlich von Angehörigen der GebJgTr sowie den Angehörigen des Gebirgsmusikkorps an der Kopfbedeckung getragen. Ob sie jemals einen Berggipfel bestiegen haben oder nicht.

Dieses Abzeichen gehört also zur Uniform und zeigt die o.a. Zugehörigkeit zu einer Truppengattung und/oder bestimmten Truppenteilen. Es wird NICHT für "geführte militärische Bergtouren" verliehen.
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Pericranium

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Antw:Trageerlaubnis Edelweiß am Barett
« Antwort #2 am: 12. September 2013, 16:23:13 »

Wie kann man sich dann z.B. einen PzGren-Oberst erklären, der neben dem Pz-Gren-Abzeichen das Edelweiß aufm Barett hat? Einfach nicht vorschriftenkonform oder?
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miguhamburg1

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Antw:Trageerlaubnis Edelweiß am Barett
« Antwort #3 am: 12. September 2013, 16:27:28 »

Wieso? Wenn dieser Oberst Angehöriger der GebJgTr ist, trägt er das Abzeichen zurecht... Da beide die grüne Waffenfarbe tragen, müssten sie ihn schon fragen.
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wolverine

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Antw:Trageerlaubnis Edelweiß am Barett
« Antwort #4 am: 12. September 2013, 16:30:53 »

neben dem Pz-Gren-Abzeichen das Edelweiß aufm Barett
Na?! ::)

Es gab einmal PzGrenBtle, die der 1. GebDiv unterstellt waren und laut eines Divisionsbefehls diese Trageweise zeigten. Das ist aber schon länger Geschichte.

Ich gehe von "nicht vorschriftenkonform" aus.
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Firli

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Antw:Trageerlaubnis Edelweiß am Barett
« Antwort #5 am: 12. September 2013, 16:32:55 »

Der Mann ist Oberst. Nicht viele würden ihm dafür ans Bein pinkeln. Daher ist es ihm wohl einfach egal wenn es "nicht vorschriftenkonform" ist.  ;D :D
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Niederbayer

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Antw:Trageerlaubnis Edelweiß am Barett
« Antwort #6 am: 12. September 2013, 16:37:12 »

PzGrenBtl 112 in Regen trägt beispielsweise grünes PzGren Barett mit Gren-Abzeichen und Edelweiß.
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bayern bazi

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Antw:Trageerlaubnis Edelweiß am Barett
« Antwort #7 am: 12. September 2013, 16:45:53 »

die Aufklärer in Freyung haben auch zum Teil das Edelweiß am Barett
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bayern bazi

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Antw:Trageerlaubnis Edelweiß am Barett
« Antwort #8 am: 12. September 2013, 16:46:48 »

Der Mann ist Oberst. Nicht viele würden ihm dafür ans Bein pinkeln.


FEICHLING !!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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Firli

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Antw:Trageerlaubnis Edelweiß am Barett
« Antwort #9 am: 12. September 2013, 16:50:37 »

ach bazi, ich bin nur kleiner , neuer Feldwebel. Ich werde einen Teufel tun und einem Oberst was an die Birne schmeissen :D  Dafür hat der Mann Vorgesetzte :D
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miguhamburg1

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Antw:Trageerlaubnis Edelweiß am Barett
« Antwort #10 am: 12. September 2013, 16:57:08 »

Kameraden, wir wissen doch nicht mehr über diesen Oberst. Besagte TrTle gehören zur GebJgBrig, deshalb trage n sie das Edelweiß zum Barett. Wenn der Oberst zB stvBrigKdr ist oder auf dessen DP als Reservist gespiegelt ist, wäre es auch richtig. Sonst wäre es tatsächlich falsch.
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wolverine

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Antw:Trageerlaubnis Edelweiß am Barett
« Antwort #11 am: 12. September 2013, 17:00:42 »

Also nach der aktuellen Gliederung der Brigade gehören weder das PzGrenBtl 112 noch das AufKlBtl in Freyung zur GebJgBrig.

Wenn ich mir die Bestimmung:
540. Edelweiß
Soldaten von festgelegten Truppenteilen des Wehrbereichskommandos VI/1. Gebirgsdivision,
Jägerbrigade 37 und der Gebirgs- und Winterkampfschule tragen am Barett zusätzlich zum
Barettabzeichen ihrer Truppengattung (Nr. 541) und an der Bergmütze ein altsilberfarbenes,
metallgeprägtes Edelweiß mit goldfarbenen Staubgefäßen.


zu Gemüte führe und sehe, dass es weder eine JgBrig 37 noch ein WBK VI/ 1. GebDiv mehr gibt, wird es außerhalb der Winterkampfschule (gibt es die eigentlich noch?) sehr eng, sich ZDv-konform so zu kleiden.

« Letzte Änderung: 12. September 2013, 17:03:08 von wolverine »
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Antw:Trageerlaubnis Edelweiß am Barett
« Antwort #12 am: 12. September 2013, 17:52:04 »

fakt ist aber, dass die Kameraden des:
- (Geb)PzBtl 8 aus Pfreimd,
- die (Geb)PzGrenBtl´s 122 (Obervichtach)/  112 (Regen),
das (Geb) (Pz) AufklBtl. 8 aus Freyung
und dann noch ein paar andere (inzwischen aufgelöste Btl´s / Rgt´s) das Edelweiss als Verbundenheit zur aufgelösten 1. GebDiv (zu der sie einstmal gehörten) stolz am Barett tragen.

Sieht zwar komisch aus, ist aber so.
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wolverine

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Antw:Trageerlaubnis Edelweiß am Barett
« Antwort #13 am: 12. September 2013, 17:59:18 »

Sieht zwar komisch aus, ist aber so.
Was aber nichts an der Vorschriftswidrigkeit ändert. Komisch ausgesehen hat es immer schon. :D
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Antw:Trageerlaubnis Edelweiß am Barett
« Antwort #14 am: 12. September 2013, 18:00:17 »

wenn Du das aber zu laut äußerst wirst Du am Brendtentag ans Denkmal genagelt ....
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