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Autor Thema: Trageerlaubnis Edelweiß am Barett  (Gelesen 22149 mal)

Robi

  • Gast
Antw:Trageerlaubnis Edelweiß am Barett
« Antwort #30 am: 18. Januar 2018, 20:44:19 »

Herrgott. Aus der Bergmützenfabrik. Ansonsten lesen Sie doch einfach mal den Wikipedia-Artikel dazu, da steht einiges drin.
Danke sehr fein
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Schmidt Julian P.

  • Gast
Antw:Trageerlaubnis Edelweiß am Barett
« Antwort #31 am: 31. Oktober 2018, 10:35:44 »

Es kann auch einfach sein das manvhe leute den edelweismarsch mitgemacht haben und deshalb die erlaubnis zum tragen des abzeichens haben.
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wolverine

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Antw:Trageerlaubnis Edelweiß am Barett
« Antwort #32 am: 31. Oktober 2018, 10:53:55 »

deshalb die erlaubnis zum tragen des abzeichens haben.
Nein, das kann nicht sein.
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Eisensoldat

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Antw:Trageerlaubnis Edelweiß am Barett
« Antwort #33 am: 31. Oktober 2018, 14:30:42 »

Die Vorschrift ist eindeutig. Es dürfen nur Angehörige der vorher aufgelisteten Einheiten das Edelweiß am Barett tragen, und zwar auch nur solange Sie diesen Einheiten angehören bzw. an eine Ausbildungeinrichtung/Stab/Dienststelle ohne eigene gemeinsame Kopfbedeckung kommen. Völlig egal was die Kameraden geleistet haben, wie oft Sie in den Bergen marschiert sind oder sonst was. Nur die Zugehörigkeit zu diesen Einheiten erlaubt (bzw verpflichtet) alle Angehörigen zum Tragen des Edelweisses.
Dass in der Praxis täglich irgendwelche Kameraden rumgeistern mit Edelweiss am Barett, weil sie sich der Gebirgstruppe zugehörig fühlen, irgendwann mal Gebirgsjäger waren oder mal einen Bergmarsch gemacht haben, ist leider ein Problem Verstoß gegen eine Vorschrift.
Aber es gibt ja auch  immer noch Leute die mit weißen Dienstgradabzeichen auf oliv oder gar flecktarn Schlaufen rumlaufen..
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