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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Die Sache mit dem Gewicht  (Gelesen 255453 mal)

Ryttgard

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Antw:Die Sache mit dem Gewicht
« Antwort #570 am: 26. September 2018, 14:51:18 »

Allerdings beantworten eure Beiträge in keinster Weise die Frage von Felix.
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Ralf

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Antw:Die Sache mit dem Gewicht
« Antwort #571 am: 26. September 2018, 15:05:29 »

322 PzTr, 325 JgTr, 326 GebJgTr, 327 FSchJgTr, 328 PzGrenTr, 329 PzGrenTr PUMA,331 ArtTr, 341 PiTr, 381 HAufklTr, 581 FlaRakDst
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Izie

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Antw:Die Sache mit dem Gewicht
« Antwort #572 am: 27. September 2018, 21:17:14 »

Also kann man zusammenfassend sagen, dass ab nun gilt: bis zu einem Wert bis 50 gibt es keine Einschränkungen, bis 0,56 gibt es Einschränkungen vor allem bei der Infanterie und die neue Sperrgreze wäre dann ab 0,57. Das heißt i.d.R. erfolgt dort keine Einstellung?

Ich bin mal gespannt. Nächste Woche fängt meine AGA an. Mein BMI - der ja nicht mehr zählt - liegt bei ~27-27,3. Nun lese ich das hier und habe schockiert festgestellt, dass ich wohl knapp drüber bin. Allerdings habe ich auch noch einiges an überschüssiger Haut, da ich für meinen Traumberuf einiges Abnehmen musste und bin mir nicht sicher, ob ich richtig gemessen habe. Um es mal abzukürzen, da ihr im Forum ja eh nur auf die Werte verweisen könnt bzw. Einzelfallentscheidung ect. meine Frage: Ich habe eine Dokumentation von meiner Gewichtsentwicklung und auch diverser Körperumfänge unter anderem auch Tallie von August 17 bis Januar 18. Ist es sinnvoll diese mitzunehmen?


Vermutlich sollte ich einfach tief durchatmen und mich nicht verrückt machen.


Schönen Abend und Grüße aus Koblenz.
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Ralf

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Antw:Die Sache mit dem Gewicht
« Antwort #573 am: 28. September 2018, 04:43:03 »

Zitat
Vermutlich sollte ich einfach tief durchatmen und mich nicht verrückt machen.
Ja.
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AlterEgo

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Antw:Die Sache mit dem Gewicht
« Antwort #574 am: 08. Oktober 2018, 21:52:07 »

Nur der Genauigkeit halber, da jetzt einige Antworten durcheinander gekommen zu sein scheinen:
Verwendung ohne Ausschlüsse 0,51-0,56 (GZ III 2 (1))?
Verwendung mit einigen Ausschlüssen 0,57-0,68 (GZ III 2 (2))?
Keine Verwendung ab 0,68er WhtR Wert GZ VI 2 ?
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LwPersFw

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Antw:Die Sache mit dem Gewicht
« Antwort #575 am: 08. Oktober 2018, 23:08:48 »

Abschließend nochmal zusammengefasst:

Die Ärzte haben ihre - neuen - Vorgaben ... und an diese müssen sie sich halten. Punkt.

Jegliche Diskussion über Sinn, Zweck, oder was auch immer ... führt deshalb nur ins Leere... und hilft hier Keinem weiter.

Neben den reinen Werten in der Tabelle, hat der Arzt ggf. Spielräume die er nutzen kann.
Fragen dazu hier im Forum -- bringen auch nichts, da dies nur der Arzt während der Untersuchung bestimmen kann.

Deshalb sind die folgenden Werte nur als Richtwert zu verstehen:

Alter in Jahren                             15 bis 40                   40 bis 50                        über 50
Untergewicht   - GZ VI 2               < 0,38                       < 0,40                          < 0,40
Normalgewicht                         0,38 bis 0,50       + 0,01 pro Lebensjahr            0,40 bis 0,60
Übergewicht    - GZ III 2 (1)     0,51 bis 0,56       + 0,01 pro Lebensjahr            0,61 bis 0,66
Adipositas I     - GZ III 2 (2)     0,57 bis 0,68       + 0,01 pro Lebensjahr            0,67 bis 0,78
Adipositas II    - GZ VI 2               > 0,68            + 0,01 pro Lebensjahr               > 0,78

Bei GZ VI 2 ist eine Einstellung ausgeschlossen.


Und zum Punkt Sportler:
Nein, die Möglichkeit bei diesen eine einzelfallbezogene Bewertung vorzunehmen, gilt nicht nur für Bewerber/Angehörige der Sportfördergruppe.
Diese Möglichkeit besteht für jeden Bewerber, z.B. Kraftsportler.


Grundsätzlich bleibt es dabei, dass die Bw sich Bewerber wünscht, die bereits zur Eignungsfeststellung, beim AC/KC, im Bereich Normalgewicht sind.



Sollte im Einzelfall eine vom Grundsatz abweichende Einstufung dem Arzt möglich sein, z.B. bei einer geplanten Einstellung für eine
Mangel-Verwendung im nicht-infanteristischen Bereich,...

+ kann dieser dies erst während der Begutachtung feststellen
+ wird man dies dem Bewerber/der Bewerberin im KC/AC mitteilen
+ bleibt es eine Einzelfallentscheidung - auf die sich andere Bewerber nicht berufen können

(In einer Übergangszeit bis 30.11.2018 kann auch noch der BMI genutzt werden)

Mehr ist dazu hier nicht zu sagen.

Mit möglichst Normalgewicht bewerben...

Wer kein Normalgewicht hat ... bis zum Eignungstest möglichst viel abnehmen... bzw. zunehmen...

Und dann abwarten, was der Musterungsarzt sagt
« Letzte Änderung: 08. Mai 2019, 08:07:13 von LwPersFw »
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ulli76

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Antw:Die Sache mit dem Gewicht
« Antwort #576 am: 02. Dezember 2018, 21:30:47 »

Ihr könnt ja mal posten was ihr für einen BMI habt und was für eine WHtR gemessen wurde. Vielleicht wird es dann greifbarer.
Gerne auch anonymisiert über PN an mich.
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•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
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SteveM

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Antw:Die Sache mit dem Gewicht
« Antwort #577 am: 02. Dezember 2018, 22:24:12 »

Also ich war beim test vom Bmi zu hoch mit 30 aber vom WhtR Wert mit 0,59 noch drin . Aber da ich an 15.10 im AC zum test war hatte ich die Auflage 2 Kg abzunehmen obwohl es zum 1.12 eigentlich
egal war .
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Reservier

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Antw:Die Sache mit dem Gewicht
« Antwort #578 am: 20. Dezember 2018, 14:39:15 »

Ist man als IT-Feldwebel ab 0,57 tauglich?
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dunstig

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Antw:Die Sache mit dem Gewicht
« Antwort #579 am: 20. Dezember 2018, 14:41:08 »

Die vorherigen Beiträge haben Sie aber schon gelesen oder? ;)
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"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Reservier

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Antw:Die Sache mit dem Gewicht
« Antwort #580 am: 20. Dezember 2018, 14:47:04 »

Ja, aber da gab es keine knackigen und hundertprozentigen Antworten
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dunstig

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Antw:Die Sache mit dem Gewicht
« Antwort #581 am: 20. Dezember 2018, 14:59:25 »

Dann sollte doch hieraus
Zitat
Fragen dazu hier im Forum -- bringen auch nichts, da dies nur der Arzt während der Untersuchung bestimmen kann.

und hieraus
Zitat
Deshalb sind die folgenden Werte nur als Richtwert zu verstehen:

Alter in Jahren                             15 bis 40                   40 bis 50                        über 50
Untergewicht   - GZ VI 2               < 0,38                       < 0,40                          < 0,40
Normalgewicht                         0,38 bis 0,50       + 0,01 pro Lebensjahr            0,40 bis 0,60
Übergewicht    - GZ III 2 (1)     0,51 bis 0,56       + 0,01 pro Lebensjahr            0,61 bis 0,66
Adipositas I     - GZ III 2 (2)     0,57 bis 0,68       + 0,01 pro Lebensjahr            0,67 bis 0,78
Adipositas II    - GZ VI 2               > 0,68            + 0,01 pro Lebensjahr               > 0,78

folgen, dass das eben hier im Forum auch niemand hundertprozentig beantworten kann.

Also Alter und wthr-Wert mit Tabelle abgleichen, schauen wo man hinfällt und man hat einen Richtwert, anhand dessen man beurteilen kann, ob man noch abnehmen sollte oder es passen könnte.

Mit 0,57 ist man also in einem Bereich - je nach Alter - zwischen Übergewicht und Adipositas. Da sollte eigentlich klar sein, in welche Richtung das (spätestens mit Auflage bis zur Einstellung) Gewicht gehen muss. Darüber hinaus tut man sich mit Adipositas auch keinen Gefallen, Soldat werden zu wollen.
« Letzte Änderung: 08. Mai 2019, 08:07:35 von LwPersFw »
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"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Reserve

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Antw:Die Sache mit dem Gewicht
« Antwort #582 am: 21. Dezember 2018, 15:01:55 »

Eine Frage habe ich noch. Bei der neuen Verordnung, die man ja leicht als PDF im Internet finden kann, stehen bei Gradation II Gewichtsangaben und bei Gradation III die WhtR-Werte. Kann mir das jemand mal erklären? Danke im Voraus!
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LwPersFw

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Antw:Die Sache mit dem Gewicht
« Antwort #583 am: 21. Dezember 2018, 16:30:16 »

Ja, aber da gab es keine knackigen und hundertprozentigen Antworten


Die werden und sollen Sie - zu diesem Thema - hier auch nicht erhalten, da dies nicht sachgerecht ist.

Ausschließlich der zuständige untersuchende Arzt kann verbindliche Aussagen treffen.

Deshalb ist es auch überflüssig die Inhalte der Vorschrift zu erklären.

Um mich zu wiederholen:

Zitat
Grundsätzlich bleibt es dabei, dass die Bw sich Bewerber wünscht, die bereits zur Eignungsfeststellung, beim AC/KC, im Bereich Normalgewicht sind.

Zitat
Sollte im Einzelfall eine vom Grundsatz abweichende Einstufung dem Arzt möglich sein, z.B. bei einer geplanten Einstellung für eine 
Mangel-Verwendung im nicht-infanteristischen Bereich,...

+ kann dieser dies erst während der Begutachtung feststellen
+ wird man dies dem Bewerber/der Bewerberin im KC/AC mitteilen
+ bleibt es eine Einzelfallentscheidung - auf die sich andere Bewerber nicht berufen können
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Whtr

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Antw:Die Sache mit dem Gewicht
« Antwort #584 am: 26. Dezember 2018, 22:16:49 »

Word der WhtR bei der Einstellung nochmal abgenommen?
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