Weil es passt... hier noch Ausführungen aus dem letzten Bericht des Wehrbeauftragten zum Thema körperliche Verfassung/BMI der Bewerber:
"Ein wesentliches Kriterium der Personalauswahl ist die körperliche Verfassung der Bewerberinnen und
Bewerber. Auch eine nicht höchsten Anforderungen entsprechende körperliche Konstitution wird zugelassen,
wenn es die angestrebte Tätigkeit erlaubt. Eine gewisse körperliche Grund-Fitness wird jedoch von
jeder einzelnen Soldatin und jedem einzelnen Soldaten gefordert. Vorgesetzte beklagen, dass sich die körperliche
Leistungsfähigkeit der Soldaten im Laufe der Jahre verschlechtert habe. Belastbare Untersuchungen gibt es dazu nicht.
Nach Mitteilung des Bundesministeriums der Verteidigung liegt der Anteil der Bewerberinnen und
Bewerber, die aus gesundheitlichen Gründen nicht für den Dienst als Soldatin oder Soldat geeignet sind, im
aktuellen Einstellungsjahr – wie schon in den letzten Jahren – bei etwas über zehn Prozent. Eine Reihe von
Krankheiten, die bisher ein absolutes Hindernis für den Dienst als Soldatin oder Soldat darstellten, schließen
die Tauglichkeit heute nicht mehr aus; so zum Beispiel das Human Immundeficiency Virus (HIV).
Voraussetzung ist, dass eine wirksame antiretrovirale Therapie durchgeführt wird, eine ausreichende
Immunkompetenz besteht und keine Krankheitssymptome zu beobachten sind.
Aber auch andere Krankheiten wurden durch die Bundeswehr anhand des Standes der modernen Medizin
neu bewertet. Beispielsweise besteht bei verschiedenen Tumor-Arten und bei der juvenilen Leukämie
kein genereller Verwendungsausschluss mehr. Im Hinblick auf die Sehstärke ist ebenfalls eine Anpassung
erfolgt. Personen, die bisher vom Dienst in der Bundeswehr vollständig ausgeschlossen waren, können
heutzutage auch für ausgewählte Verwendungen eingestellt werden, in denen die Einschränkungen
kein Hindernis darstellen. Immer dann, wenn nicht genügend geeignete Bewerberinnen oder Bewerber zur
Verfügung stehen, kann mit militärärztlicher Ausnahmegenehmigung darüber hinaus jemand für eine
Verwendung eingestellt werden, die er nur mit Einschränkungen erfüllt. Eine solche Herangehensweise
hat es zu Zeiten der Wehrpflichtarmee nicht gegeben. Sie ist aber richtig und führt zu mehr Gerechtigkeit für
den Einzelnen. Das oft zu hörende (Vor-)Urteil, mittlerweile werde „jeder“ genommen, stimmt jedenfalls
so nicht. Vielmehr werden neuerdings differenziertere Untersuchungen und dem Anforderungsprofil des
jeweiligen Dienstpostens angepasste Bewertungen der Bewerber vorgenommen.
Die Umstellung vom sogenannten Physical-Fitness-Test zum Basis-Fitness-Test im Jahr 2014 hat nach
Darstellung des Ministeriums zu keiner Veränderung der Tauglichkeitsquote geführt. Bei der Feststellung
der körperlichen Eignung legt die Bundeswehr den Body-Mass-Index zu Grunde. Das lange Zeit in
Deutschland verbreitete Verfahren zur Feststellung von Über- oder Untergewicht gerät zunehmend in die
Kritik, auch bei Soldatinnen und Soldaten. Es führt bei sehr kleinen und sehr großen Menschen sowie bei
Menschen mit sehr ausgeprägter Muskulatur zu fälschlicherweise angenommener Untauglichkeit.
Gerade Kraftsportlerinnen und Kraftsportler werden als übergewichtig und damit als körperlich nicht geeignet
definiert. Die Bundeswehr hat dies nun erkannt und will im Zuge der Neuordnung der wehrmedizinischen
Begutachtung zukünftig den Body-Mass-Index nur noch bei extremen Werten (von über 40) als absolutes
Ausschlusskriterium heranziehen. Außerhalb der Extremwerte soll künftig ein auf der Basis des Körperfetts
operierendes sogenanntes Waist-to-Height-Ratio-Verfahren die Frage beantworten, ob von der
Bewerberin oder dem Bewerber gewisse körperliche Leistungen abverlangt werden können. Dies sollten
nach Auffassung des Wehrbeauftragten für die Kampftruppen andere Kriterien sein als für Verwendungen
im Bereich Technik oder Organisation.
Die neue Methode soll mit Beginn des Ausbildungsjahres für Offizieranwärter zum 1. Juli 2018 praktiziert werden.
Im Vorgriff auf die Änderung der Vorschrift lässt die Bundeswehr bereits jetzt Bewerber mit einem Body-Mass-Index über 30 zum Auswahlverfahren zu."