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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Die Sache mit dem Gewicht  (Gelesen 255489 mal)

ulli76

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Antw:Die Sache mit dem Gewicht
« Antwort #540 am: 08. Juli 2018, 17:46:32 »

So, wir haben alle unseren Spass gehabt. Ich hab den unsinnigen Teil mal abgetrennt.
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christoph1972

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Antw:Die Sache mit dem Gewicht
« Antwort #541 am: 08. Juli 2018, 18:27:24 »

Öhm, seit wann gibt es denn eigentlich diese absolute 131 kg-Grenze? Wenn ich das richtig verstanden habe, führt das selbst bei passenden WtHR-Wert zu einer Gradation VI!? => Nicht Wehrdienstfähig?
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Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
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† 09. 11. 1991 - Senlis

ulli76

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Antw:Die Sache mit dem Gewicht
« Antwort #542 am: 08. Juli 2018, 18:43:48 »

Ja, es gibt ein Mindest- und ein Maximalgewicht. Die beiden sind absolut.
Wenn man innerhalb dieser Werte ist, dann geht es weiter nach WtHR
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BSG1966

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Antw:Die Sache mit dem Gewicht
« Antwort #543 am: 08. Juli 2018, 18:44:22 »

Öhm, seit wann gibt es denn eigentlich diese absolute 131 kg-Grenze?

Seit Montag

Zitat
Wenn ich das richtig verstanden habe, führt das selbst bei passenden WtHR-Wert zu einer Gradation VI!? => Nicht Wehrdienstfähig?

mit entsprechenden Ausnahmen. zB Gewichtheber Sportfördergruppe.

Die Gründe sind ebenfalls erläutert: Unter anderem Rettungsmittel sind für über 130kg einfach mal nicht zugelassen. Und eeeeeendlich hat jemand eine Entscheidung getroffen.
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christoph1972

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Antw:Die Sache mit dem Gewicht
« Antwort #544 am: 08. Juli 2018, 19:19:37 »

Öhm, seit wann gibt es denn eigentlich diese absolute 131 kg-Grenze?

Seit Montag

Zitat
Wenn ich das richtig verstanden habe, führt das selbst bei passenden WtHR-Wert zu einer Gradation VI!? => Nicht Wehrdienstfähig?

mit entsprechenden Ausnahmen. zB Gewichtheber Sportfördergruppe.

Die Gründe sind ebenfalls erläutert: Unter anderem Rettungsmittel sind für über 130kg einfach mal nicht zugelassen. Und eeeeeendlich hat jemand eine Entscheidung getroffen.

Was meint denn nun Rettungsmittel? Krankentragen/Liegen/Winden/Rettungstücher etc.? Was mir ja bekannt war, dass besonders "bauchige" Menschen schon mal Probleme haben, ein passendes MRT zu finden oder es Probleme bei älteren RTHs gab, da die Tragfähigkeit der Aufnahmevorrichtungen bzw. die Öffnungen im RTH zu "eng" waren.

Mit einer vergleichbaren Begründung müsste man aber auch besonders hoch gewachsenen Menschen den Zugang zur Bundeswehr verwehren. Zumindest meine ungewollten Erfahrungen mit Rettungsmitteln waren, zu kurz, in den Schultern zu eng, Blutdruckmanschetten können manchmal zu kurz sein, Hilfsmittel meist nur bis zu 1,90m oder so zu gebrauchen, und ich bin jetzt nicht richtig deutlich über 2m ....

Egal. Die 130 kg stehen und fertig.

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Yves Montand
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F_K

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Antw:Die Sache mit dem Gewicht
« Antwort #545 am: 08. Juli 2018, 19:21:36 »

Anmerkung: die Ausnahmen "Sportler" zählen nur für Soldaten der Sportförder Gruppen - nur weil jemand privat "Pumper" oder Kraftdreikampf macht, erzeugt dies keine Ausnahme.

Über 2,06 m ist ja auch "Ende" ...
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christoph1972

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Antw:Die Sache mit dem Gewicht
« Antwort #546 am: 08. Juli 2018, 19:27:21 »

Anmerkung: die Ausnahmen "Sportler" zählen nur für Soldaten der Sportförder Gruppen - nur weil jemand privat "Pumper" oder Kraftdreikampf macht, erzeugt dies keine Ausnahme.

Über 2,06 m ist ja auch "Ende" ...

Die 2,06 m sind aber auch noch nicht "ewig" festgeschrieben .... Kenne ein paar KLM-Mitglieder, jenseits der 2,06 m, die noch als GWDL dienen durften, weil erst bei 2,10 m Schluss war.
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F_K

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Antw:Die Sache mit dem Gewicht
« Antwort #547 am: 08. Juli 2018, 19:28:45 »

Vorschriften ändern sich im Laufe der Zeit ...
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BSG1966

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Antw:Die Sache mit dem Gewicht
« Antwort #548 am: 08. Juli 2018, 20:45:38 »

Was meint denn nun Rettungsmittel? Krankentragen/Liegen/Winden/Rettungstücher etc.? Was mir ja bekannt war, dass besonders "bauchige" Menschen schon mal Probleme haben, ein passendes MRT zu finden oder es Probleme bei älteren RTHs gab, da die Tragfähigkeit der Aufnahmevorrichtungen bzw. die Öffnungen im RTH zu "eng" waren.

Exactly. Und nur mal um ein Beispiel zu nennen, warum das nicht nur für Adipöse gilt - ich habe auch schon mal nen Soldaten mit beträchtlicher Muskelmasse zum MRT geschickt und er kam wieder, er würde nicht reinpassen. Die Zertifizierung von Rettungsmitteln läuft aber unter anderem nach Gewicht! Ist ja auch normal, dass eine Personenwinde beispielsweise nicht für Nilpferde ausgelegt wird und man mit einem Spineboard keine Nashörner transportiert. Jetzt mag der Vergleich arg diskriminierend erscheinen - Realität ist jedoch dass Patienten, deren äußere Abmessungen die Diagnostik in MRT und CT nicht zulassen, überwiesen werden an die Tierklinik der Uni - deren Apparate sind bis Elefant zulässig.

Nicht zu vernachlässigen ist, dass ein Verletzter gegebenenfalls nicht von Lastkränen sondern von Menschen transportiert wird und auch deren Tragevermögen ist begrenzt. Gerade die seegehenden Einheiten haben da mitunter echte Herausforderungen an den Verwundetentransport.

Zitat
Mit einer vergleichbaren Begründung müsste man aber auch besonders hoch gewachsenen Menschen den Zugang zur Bundeswehr verwehren. Zumindest meine ungewollten Erfahrungen mit Rettungsmitteln waren, zu kurz, in den Schultern zu eng, Blutdruckmanschetten können manchmal zu kurz sein, Hilfsmittel meist nur bis zu 1,90m oder so zu gebrauchen, und ich bin jetzt nicht richtig deutlich über 2m ....

Niemand hat gesagt dass die Vorschrift perfekt und der Durchbruch in der wehrmedizinischen Begutachtung ist, der es allen recht machen wird. Den Einwand, dass für 2,06-Meter-Patienten auch nicht jedes Rettungsmittel optimal ausgelegt ist, kann ich nachvollziehen und kann gern ans SanKdo gegeben werden für die Erstellung der nächsten Version.

In meinen Augen ist es aber eher zulässig dass die Beine über die Trage hinwegbommeln alsdass das Seil der Winde reißt. Blutdruckmanschetten gibt es übrigens in verschiedenen Größen.

Zitat
Egal. Die 130 kg stehen und fertig.

So sieht's aues.
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ulli76

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Antw:Die Sache mit dem Gewicht
« Antwort #549 am: 08. Juli 2018, 21:05:14 »

Das hab ich im Einsatz auch mal einem Kameraden gesagt (der war soweit fit, aber schon von der Körpergröße recht lang und Pumper- also hohes Gesamtgewicht), dass er ziemlich schlechte Karten hat, wenn ihm mal was passiert, weil es passieren kann, dass man ihn schlichtweg nicht wegtransportiert bekommt. Und damit hab ich noch nicht einmal die Maße des Eagles gemeint- da hätten wir ihn shcon irgendwie rein bekommen (aber das labbrige Tragensystem wäre auch eine Herausforderung geworden).
Mit 130kg plus Weste bekommst du die Leute schlichtweg nicht mehr gerettet.

Etwas ähnliches hab ich aber auch schon einem meiner LKW-Fahrer (zivil) gesagt.
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LwPersFw

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Antw:Die Sache mit dem Gewicht
« Antwort #550 am: 09. Juli 2018, 10:02:50 »

Abschließend nochmal zusammengefasst:

Die Ärzte haben ihre - neuen - Vorgaben ... und an diese müssen sie sich halten. Punkt.

Jegliche Diskussion über Sinn, Zweck, oder was auch immer ... führt deshalb nur ins Leere... und hilft hier Keinem weiter.

Neben den reinen Werten in der Tabelle, hat der Arzt ggf. Spielräume die er nutzen kann.
Fragen dazu hier im Forum -- bringen auch nichts, da dies nur der Arzt während der Untersuchung bestimmen kann.

Deshalb sind die folgenden Werte nur als Richtwert zu verstehen:

Alter in Jahren                             15 bis 40                   40 bis 50                        über 50
Untergewicht   - GZ VI 2               < 0,38                       < 0,40                          < 0,40
Normalgewicht                         0,38 bis 0,50       + 0,01 pro Lebensjahr            0,40 bis 0,60
Übergewicht    - GZ III 2 (1)     0,51 bis 0,56       + 0,01 pro Lebensjahr            0,61 bis 0,66
Adipositas I     - GZ III 2 (2)     0,57 bis 0,68       + 0,01 pro Lebensjahr            0,67 bis 0,78
Adipositas II    - GZ VI 2               > 0,68            + 0,01 pro Lebensjahr               > 0,78

Bei GZ VI 2 ist eine Einstellung ausgeschlossen.


Und zum Punkt Sportler:
Nein, die Möglichkeit bei diesen eine einzelfallbezogene Bewertung vorzunehmen, gilt nicht nur für Bewerber/Angehörige der Sportfördergruppe.
Diese Möglichkeit besteht für jeden Bewerber, z.B. Kraftsportler.


Grundsätzlich bleibt es dabei, dass die Bw sich Bewerber wünscht, die bereits zur Eignungsfeststellung, beim AC/KC, im Bereich Normalgewicht sind.



Sollte im Einzelfall eine vom Grundsatz abweichende Einstufung dem Arzt möglich sein, z.B. bei einer geplanten Einstellung für eine
Mangel-Verwendung im nicht-infanteristischen Bereich,...

+ kann dieser dies erst während der Begutachtung feststellen
+ wird man dies dem Bewerber/der Bewerberin im KC/AC mitteilen
+ bleibt es eine Einzelfallentscheidung - auf die sich andere Bewerber nicht berufen können


« Letzte Änderung: 08. Mai 2019, 08:08:29 von LwPersFw »
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Nensimkd

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Antw:Die Sache mit dem Gewicht
« Antwort #551 am: 11. Juli 2018, 15:21:51 »

Falls ich hier mal etwas einwerfen darf, ich war auch übergewichtig zum Zeitraum der Musterung und du hast mindestens 6 Wochen, wenn nicht sogar bis zum Dienstantritt zeit, abzunehmen. Entweder wirst du aufgefordert zu deinem Hausarzt zu gehen, der soll deine Maße und Gewicht beglaubigen und du schickst die Bescheinigung kurz vor Dienstantritt zum jew. Karrierecenter oder du bekommst direkt in den ersten tagen eine kurze "Nachmusterung" in der AGA, dann wird entschieden,ob du abgenommen hast oder nicht.

Der Arzt unterschreibt die Bescheinigung und eine nette MFA kümmert sich um dich, falls man in diesem Zeitraum übergewichtig sein sollte mit ca. 3-4Kilo, dann kann man vielleicht mit den Augen zwinkern und bis zur Musterung die 3-4Kilo abnehmen.
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StOPfr

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Antw:Die Sache mit dem Gewicht
« Antwort #552 am: 11. Juli 2018, 16:46:53 »

...dann kann man vielleicht mit den Augen zwinkern und bis zur Musterung die 3-4Kilo abnehmen.

So kann man nicht abnehmen, niemals  :D!
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Rektut

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Antw:Die Sache mit dem Gewicht
« Antwort #553 am: 10. August 2018, 19:15:19 »

Hallo,

Ich habe im Mai Im KarrC ein ärztliches Attest nachreichen müssen dass mein bmi jetzt höher ist als 19.

Jetzt hab ich das im Forum gelesen und ich komme auf einWtHR von 0,41-0,42. Wisst ihr ob die Untere Grenze wirklich vorschriftsmäßig  0,40 ist damit ich nicht bei meiner einstellungsuntersuchung nachträglich ausgemustert werde? Weil außer der Info hier im Forum find ich im Netz nix zu dieser Änderung.

Ach und ich hab den Umfang in der Höhe meines Bauchnabels gemessen, so wie ich das im Netz gefunden habe. Ist das so von der Bundeswehr auch vorgesehen oder wird da etwas weiter oben gemessen?

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ulli76

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Antw:Die Sache mit dem Gewicht
« Antwort #554 am: 10. August 2018, 21:06:01 »

Himmel- sieh halt zu, dass du zu nimmst.
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