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Versetzungsantrag und Tauschpartner

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ulli76:
Da das Thema immer wieder aufkommt, hier die wichtigsten Fakten und Tips zum Versetzungsantrag.

Bisher hat noch nie eine Versetzung aufgrund eines Tauschpartnerfundes hier im Forum geklappt. Aber wenn ihr schon einen Tauschpartner-Suche-Thread eröffnet, sollsten zumindest die Basisinformationen drin sein: Laufbahn, Verwendung/Verwendungsreihe, ggf. erforderliche besondere Ausbildungen.

Wenn ihr euch versetzen lassen wollt, solltet ihr einen Versetzungsantrag stellen- ohne den geht eh nix.
Die Vorgesetzten versuchen die zwar gerne mal mit dem Hinweis auf einen erforderlichen Tauschpartner abzublocken- aber lasst euch davon nicht beeindrucken- der Antrag muss so oder so bearbeitet werden und die Entscheidung trifft euer Personalführer (der Kamerad der bei SaZ in Köln im Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr sitzt, nicht zu verwechseln mit dem Personalbearbeiter).

Wie funktioniert das nun mit dem Versetzungsantrag genau:
Am einfachsten ist es, wenn ihr ein Dienstschreiben aufsetzt (wie das auszusehen hat, habt ihr alle in der AGA gelernt) und rein schreibt, wohin ihr versetzt werden wollt und warum.
Je nach eigenem Status geht ihr damit zum Chef oder Spieß. Ok, der Chef wird euch dann eh zum Spieß schicken, weil der das erforderliche Formblatt hat.
Dann füllt ihr mit dem Spieß zusammen das Formblatt aus.
Der Chef macht sein Kreuzchen, ob er euch gleich gehen lassen will, oder zu einem bestimmten Zeitpunkt und ob mit oder ohne Ersatzgestellung. Zusätzlich gibt er eine ausführlichere Stellungnahme ab.
Aber keine Panik, wenn da "Nur gegen Ersatzgestellung" angekreuzt ist- das ist eine Einschätzung des Chefs, die vor allem durch die Personalsituation in der Einheit geprägt ist. Das ist aber keine Entscheidung.

Das Ganze geht dann noch ggf. über den nächsthöheren DV zum Personalführer.
Der prüft, ob evtl. ein Härtefall vorliegt (dazu schreib ich aber noch ausführlicher was), ob eine passende Stelle frei ist, ob evtl. ein passender Tauschpartner einen eigenen Antrag gestellt hat etc.
Irgendwann kommt dann eine Entscheidung, ob dem Antrag stattgegeben wird, zu wann etc.

Ob ein Versetzungsantrag durchgeht, hängt von vielen Faktoren ab:
Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Antrag wegen dem kranken Hamster der Freundin durchgeht, die eigene Einheit aber Personalmangel hat, ist deutlich geringer als bei plötzlicher Erkankung eines nahen Familienangehörigen (Vater, Mutter, ggf. Geschwister, Ehepartner...).
Es ist also wichtig, dass im Antrag genau steht, WARUM ihr versetzt werden wollt.

ulli76:
Härtefälle:
Es gibt tatsächlich Fälle, in denen die eigene Einheit Personalmangel hat, kein Tauschpartner in Sicht ist und womöglich sogar gar keine freie Stellen am Wunschstandort vorhanden sind, die Versetzung aber trotzdem funktioniert.

Es gibt ein VMBlatt in dem Härtefälle genau beschrieben sind (Ralf hat es gefunden:VMBl VMBl 2009 S. 86 Nr 2: Der Text findet sich weiter unten im Beitrag von Ralf ). Das sind Fälle, in denen ein Verbleib am alten Dienstort eine unzumutbare Härte darstellen würde.
Beispiele: Eigene schwere Erkrankung, Erkrankung/Pflegebedürftigkeit naher Angehöriger (das sind zumindest die häufigsten). Hausbau, Schwangerschaft der Lebensgefährtin, eigene Schwangerschaft, Eheschließung gelten nicht als Härtefälle.
Aber: Sollte eine Pflegebedürftigkeit schon vor Eintritt in die Bundeswehr bestehen, sollte man sich das mit dem Soldatsein nochmal genau überlegen.

Bei eigener Krankheit wird der Fall auf zwei Strängen betrachtet: Einmal die truppendienstliche- ihr müsst natürlich nicht im Antrag eure Krankheit ausbreiten, wenn ihr das nicht wollt. Und zum anderen die medizinische- entsprechende Gutachten und Stellungnahmen werden über den SanBereich an den beratenden Arzt geschickt. Der beratende Arzt und der Personalführer beraten sich dann- natürlich unter Wahrung der Schweigepflicht.
Ggf. wird in so einem Fall auch ein BA 90/5 erstellt.

Bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit von nahen Angehörigen müssen diese eine Schweigepflichtsentbindung unterschreiben, damit die entsprechenden Daten überhaupt verarbeitet werden können. Zusätzlich werden aussagekräftige Befunde, Gutachten und Stellungnahmen (je nach Fall) der behandelnden Ärzte benötigt- die gehen dann wiederum über den medizinischen Strang. Ebenso wie Bescheinigungen über Pflegestufe, Pflegebedürftigkeit etc.

ulli76:
Die Stellensuche:
Manche meinen ja auch, man müsse direkt einen Dienstposten beim Versetzungsantrag mit angeben.
Dem ist nicht so.

Wollt ihr auf einen speziellen Dienstposten (kann ja sein, dass ihr euren Traumdienstposten gefunden habt und dies der Grund für den Antrag ist), dann solltet ihr das auch angeben.
Wollt ihr nur räumlich weg, dann schreibt hin, in welchen Raum ihr wollt oder welche Standorte für euch in Frage kommen.
Wollt ihr einfach nur weg vom alten Standort und euch ist egal wohin- dann schreibt das genau so.

KlausP:
Wenn man einen Versetzungsantrag mit einem Härtefall begründen muss ist es wichtig, von vornherein den Sozialdienst der Bw in's Boot zu holen. Der kann dann schon bestimmte Fragen im Vorfeld abklären und seine Stellungnahme dem Antrag beifügen. Spätestens die personalbearbeitende Stelle (also die Stelle, die über die Versetzung entscheidet) schaltet den SozDst sowieso ein, das könnte die Sache allerdings unnötig verzögern.

ulli76:
Die Tauschpartnersuche:

So- ihr habt bisher alles richtig gemacht: Versetzungsantrag gestellt, der wurde bearbeitet ,aber der kranke Hamster der Freundin war doch nicht ausreichend und in der eigenen Einheit herrscht Personalmangel.
Ohne Ersatzgestellung geht also zur Zeit nichts.

DANN macht es Sinn, einen Tauschpartner zu suchen (ok, kann man bei "schwacher" Begründung auch parallel zum Antrag machen).
Wie ich ja schon schrieb, ist die Wahrscheinlichkeit, hier jemanden zu finden, sehr gering. Von Tauschpartnerbörsen wird gewarnt, seit ich bei der Bundeswehr bin- ihr wisst nicht, was mit euren Daten passiert. Immerhin geht es ja nicht ohne die ein oder andere Info. Auf Facebook und Co. haben die Daten auch nix verloren.

Wege die zielführend sein könnten:
Verbindung mit der/den Wunscheinheit/en aufnehmen und fragen, ob Tauschwünsche bekannt sind und ggf. kann die Info, dass ein Tauschpartner gesucht wird, dort bekannt gegeben werden.
Ansonsten bleibt nur hoffen und dem Personalführer bekannt geben, dass der Versetzungswunsch weiterhin besteht.
Bei Verschlechterung eines Gesundheitszustandes, sollte diese Info auch aktualisiert werden.

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