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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Versetzungsantrag und Tauschpartner  (Gelesen 143416 mal)

ulli76

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Versetzungsantrag und Tauschpartner
« am: 13. November 2013, 17:27:59 »

Da das Thema immer wieder aufkommt, hier die wichtigsten Fakten und Tips zum Versetzungsantrag.

Bisher hat noch nie eine Versetzung aufgrund eines Tauschpartnerfundes hier im Forum geklappt. Aber wenn ihr schon einen Tauschpartner-Suche-Thread eröffnet, sollsten zumindest die Basisinformationen drin sein: Laufbahn, Verwendung/Verwendungsreihe, ggf. erforderliche besondere Ausbildungen.

Wenn ihr euch versetzen lassen wollt, solltet ihr einen Versetzungsantrag stellen- ohne den geht eh nix.
Die Vorgesetzten versuchen die zwar gerne mal mit dem Hinweis auf einen erforderlichen Tauschpartner abzublocken- aber lasst euch davon nicht beeindrucken- der Antrag muss so oder so bearbeitet werden und die Entscheidung trifft euer Personalführer (der Kamerad der bei SaZ in Köln im Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr sitzt, nicht zu verwechseln mit dem Personalbearbeiter).

Wie funktioniert das nun mit dem Versetzungsantrag genau:
Am einfachsten ist es, wenn ihr ein Dienstschreiben aufsetzt (wie das auszusehen hat, habt ihr alle in der AGA gelernt) und rein schreibt, wohin ihr versetzt werden wollt und warum.
Je nach eigenem Status geht ihr damit zum Chef oder Spieß. Ok, der Chef wird euch dann eh zum Spieß schicken, weil der das erforderliche Formblatt hat.
Dann füllt ihr mit dem Spieß zusammen das Formblatt aus.
Der Chef macht sein Kreuzchen, ob er euch gleich gehen lassen will, oder zu einem bestimmten Zeitpunkt und ob mit oder ohne Ersatzgestellung. Zusätzlich gibt er eine ausführlichere Stellungnahme ab.
Aber keine Panik, wenn da "Nur gegen Ersatzgestellung" angekreuzt ist- das ist eine Einschätzung des Chefs, die vor allem durch die Personalsituation in der Einheit geprägt ist. Das ist aber keine Entscheidung.

Das Ganze geht dann noch ggf. über den nächsthöheren DV zum Personalführer.
Der prüft, ob evtl. ein Härtefall vorliegt (dazu schreib ich aber noch ausführlicher was), ob eine passende Stelle frei ist, ob evtl. ein passender Tauschpartner einen eigenen Antrag gestellt hat etc.
Irgendwann kommt dann eine Entscheidung, ob dem Antrag stattgegeben wird, zu wann etc.

Ob ein Versetzungsantrag durchgeht, hängt von vielen Faktoren ab:
Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Antrag wegen dem kranken Hamster der Freundin durchgeht, die eigene Einheit aber Personalmangel hat, ist deutlich geringer als bei plötzlicher Erkankung eines nahen Familienangehörigen (Vater, Mutter, ggf. Geschwister, Ehepartner...).
Es ist also wichtig, dass im Antrag genau steht, WARUM ihr versetzt werden wollt.
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ulli76

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Antw:Versetzungsantrag und Tauschpartner
« Antwort #1 am: 13. November 2013, 17:40:50 »

Härtefälle:
Es gibt tatsächlich Fälle, in denen die eigene Einheit Personalmangel hat, kein Tauschpartner in Sicht ist und womöglich sogar gar keine freie Stellen am Wunschstandort vorhanden sind, die Versetzung aber trotzdem funktioniert.

Es gibt ein VMBlatt in dem Härtefälle genau beschrieben sind (Ralf hat es gefunden:VMBl VMBl 2009 S. 86 Nr 2: Der Text findet sich weiter unten im Beitrag von Ralf ). Das sind Fälle, in denen ein Verbleib am alten Dienstort eine unzumutbare Härte darstellen würde.
Beispiele: Eigene schwere Erkrankung, Erkrankung/Pflegebedürftigkeit naher Angehöriger (das sind zumindest die häufigsten). Hausbau, Schwangerschaft der Lebensgefährtin, eigene Schwangerschaft, Eheschließung gelten nicht als Härtefälle.
Aber: Sollte eine Pflegebedürftigkeit schon vor Eintritt in die Bundeswehr bestehen, sollte man sich das mit dem Soldatsein nochmal genau überlegen.

Bei eigener Krankheit wird der Fall auf zwei Strängen betrachtet: Einmal die truppendienstliche- ihr müsst natürlich nicht im Antrag eure Krankheit ausbreiten, wenn ihr das nicht wollt. Und zum anderen die medizinische- entsprechende Gutachten und Stellungnahmen werden über den SanBereich an den beratenden Arzt geschickt. Der beratende Arzt und der Personalführer beraten sich dann- natürlich unter Wahrung der Schweigepflicht.
Ggf. wird in so einem Fall auch ein BA 90/5 erstellt.

Bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit von nahen Angehörigen müssen diese eine Schweigepflichtsentbindung unterschreiben, damit die entsprechenden Daten überhaupt verarbeitet werden können. Zusätzlich werden aussagekräftige Befunde, Gutachten und Stellungnahmen (je nach Fall) der behandelnden Ärzte benötigt- die gehen dann wiederum über den medizinischen Strang. Ebenso wie Bescheinigungen über Pflegestufe, Pflegebedürftigkeit etc.
« Letzte Änderung: 13. November 2013, 17:53:19 von ulli76 »
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ulli76

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Antw:Versetzungsantrag und Tauschpartner
« Antwort #2 am: 13. November 2013, 17:43:28 »

Die Stellensuche:
Manche meinen ja auch, man müsse direkt einen Dienstposten beim Versetzungsantrag mit angeben.
Dem ist nicht so.

Wollt ihr auf einen speziellen Dienstposten (kann ja sein, dass ihr euren Traumdienstposten gefunden habt und dies der Grund für den Antrag ist), dann solltet ihr das auch angeben.
Wollt ihr nur räumlich weg, dann schreibt hin, in welchen Raum ihr wollt oder welche Standorte für euch in Frage kommen.
Wollt ihr einfach nur weg vom alten Standort und euch ist egal wohin- dann schreibt das genau so.
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KlausP

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Antw:Versetzungsantrag und Tauschpartner
« Antwort #3 am: 13. November 2013, 17:47:33 »

Wenn man einen Versetzungsantrag mit einem Härtefall begründen muss ist es wichtig, von vornherein den Sozialdienst der Bw in's Boot zu holen. Der kann dann schon bestimmte Fragen im Vorfeld abklären und seine Stellungnahme dem Antrag beifügen. Spätestens die personalbearbeitende Stelle (also die Stelle, die über die Versetzung entscheidet) schaltet den SozDst sowieso ein, das könnte die Sache allerdings unnötig verzögern.
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ulli76

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Antw:Versetzungsantrag und Tauschpartner
« Antwort #4 am: 13. November 2013, 17:49:50 »

Die Tauschpartnersuche:

So- ihr habt bisher alles richtig gemacht: Versetzungsantrag gestellt, der wurde bearbeitet ,aber der kranke Hamster der Freundin war doch nicht ausreichend und in der eigenen Einheit herrscht Personalmangel.
Ohne Ersatzgestellung geht also zur Zeit nichts.

DANN macht es Sinn, einen Tauschpartner zu suchen (ok, kann man bei "schwacher" Begründung auch parallel zum Antrag machen).
Wie ich ja schon schrieb, ist die Wahrscheinlichkeit, hier jemanden zu finden, sehr gering. Von Tauschpartnerbörsen wird gewarnt, seit ich bei der Bundeswehr bin- ihr wisst nicht, was mit euren Daten passiert. Immerhin geht es ja nicht ohne die ein oder andere Info. Auf Facebook und Co. haben die Daten auch nix verloren.

Wege die zielführend sein könnten:
Verbindung mit der/den Wunscheinheit/en aufnehmen und fragen, ob Tauschwünsche bekannt sind und ggf. kann die Info, dass ein Tauschpartner gesucht wird, dort bekannt gegeben werden.
Ansonsten bleibt nur hoffen und dem Personalführer bekannt geben, dass der Versetzungswunsch weiterhin besteht.
Bei Verschlechterung eines Gesundheitszustandes, sollte diese Info auch aktualisiert werden.
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Ralf

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Antw:Versetzungsantrag und Tauschpartner
« Antwort #5 am: 13. November 2013, 17:50:08 »

VMBl VMBl 2009 S. 86 Nr 2:
Zitat
„Ein Soldat kann versetzt werden, wenn schwerwiegende
persönliche Gründe vorliegen und vorrangige dienstliche
Belange nicht entgegenstehen. Aus den gleichen Gründen
kann von einer Versetzung abgesehen werden.
Schwerwiegende persönliche Gründe können sein:
a) Eine Versetzung oder ein Verbleib am bisherigen Standort
wird aufgrund eines (militär-) ärztlichen Gutachtens1)
wegen des Gesundheitszustandes des Soldaten oder
eines mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden
Angehörigen oder eines in häuslicher Gemeinschaft
lebenden Kindes notwendig. Dies ist insbesondere dann
der Fall, wenn der Angehörige oder das Kind nach ärztlichem
Gutachten pflegebedürftig ist und vom Soldaten
tatsächlich betreut und gepflegt wird.
b) Ein mit dem Soldaten in häuslicher Gemeinschaft lebendes
Kind kann eine über das Ausbildungsziel der Hauptschule
hinausführende allgemeinbildende Schule vom
bisherigen/künftigen Wohnort nicht oder nur unter großen
Schwierigkeiten erreichen.
c) Eigene Eltern sowie Eltern der Angehörigen im Sinne
dieser Richtlinien können dann Berücksichtigung finden,
wenn diese nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftig
sind und keine Geschwister des Soldaten bzw. Geschwister
der Angehörigen vorhanden sind bzw. diese
selbst nicht in der Lage sind, die Pflege zu übernehmen2).
Als Kind nach Buchstabe a und b gelten
– ein leibliches Kind,
– ein Adoptivkind,
– ein Kind in Adoptiv- oder Vollzeitpflege sowie
– ein Kind der Ehepartnerin, des Ehepartners, der Lebenspartnerin
oder des Lebenspartners.
Als Angehörige nach Buchstabe a und c im Sinne dieser
Richtlinien gelten
– Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie
– Lebenspartnerinnen und Lebenspartner.“
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ulli76

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Antw:Versetzungsantrag und Tauschpartner
« Antwort #6 am: 13. November 2013, 17:52:21 »

Danke für den Hinweis @Klaus:
Bei Problemfällen frühzeitig Sozialdienst, Truppenarzt ggf. Seelsorge kontaktieren.

Aber nicht dass jetzt wieder alle glauben, dass man nur zu denen gehen muss und schon klappt das mit dem Antrag.

Ich lasse den Thread mal offen für weitere Tips.
Tauschpartnersuchen oder OT-Beiträge werden aber konsequent gelöscht.

Danke @Ralf- das hatte ich gemeint.
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Gladiator60

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Antw:Versetzungsantrag und Tauschpartner
« Antwort #7 am: 13. November 2013, 18:02:25 »

Ja, werter Kamerad !
Über dieses Thema könnte man Bücher schreiben. Gerade jetzt, im Sadium der Neuausrichtung der Bundeswehr für die künftige Struktur.
Leider ist diese Neuausrichtung in vielen Köpfen noch nicht so richtig angekommen, bzw. realisiert worden.
Die Zeiten von. "Ich wünsch mir was" sind endgültig vorbei.

Heißer Tipp für Kameraden, die sich über ein Karrierecenter für die Bundeswehr beworben haben:
1. Will ich diesen Beruf, mit seinem gesamten Aufgabenspektrum (nicht nur sicheres Gehalt) wirklich ausüben ?
2. Für welche TSK und Verwendung entscheide ich mich/kommt für mich (Schulbildung, erlernter Beruf) in Frage ?
3. Welcher Standort kommt dementsprechend für mich in Frage ?
4. Versucht zuerst über den zuständigen PersOffz des Wunschverbandes ein Truppenpraktikum zu erwirken.
5. Sollte alles passen, dann kann der Weg zum Karrierecenter angetreten werden

Für aktive Soldaten:
1. Prüfe zu welcher TSK gehöre ich und in welcher Verwendung bin ich.
2. Ist diese Verwendung evtl. eine Spezialverwendung
3. Gibt es an meinem Wunschstandort überhaupt eine Verwendung für mich
4. Ist ein Tauschpartner (falls gefordert) in meiner Verwendung, mit gleichem Ausbildungsstand vorhanden
5. Blick auf die Deutschlandkarte: Wo sind noch Standorte mit Truppenteilen u. Dienststellen vorhanden,
   die aufgrund meiner Verwendung in Frage kämen. Bitte hierzu den Gang in die Pesonalabteilung nicht scheuen.
6. Erst dann ein Versetzungsgesuch stellen.

Fakt ist, die Kaserne vor der Haustüre gibt es nicht mehr.
In der neuen Bundeswehr, im neuen Aufgabenspektrum ist von allen SaZ und BS in jeglicher Hinsicht Flexibilität gefordert.
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Antw:Versetzungsantrag und Tauschpartner
« Antwort #8 am: 14. Januar 2015, 22:57:16 »

Guten Abend Herr StFw a.D

Könnten wir evtl. mal Verbindung aufnehmen zwecks einem Antrag und ob Sie mir ein Tipp geben können?

Mit freundlichen Grüßen

Sabrina
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KlausP

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Antw:Versetzungsantrag und Tauschpartner
« Antwort #9 am: 14. Januar 2015, 23:13:36 »

Dazu müssten Sie sich anmelden, weil Gäste keine PM schicken können.
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Antw:Versetzungsantrag und Tauschpartner
« Antwort #10 am: 15. Januar 2015, 04:23:29 »

Was ist denn nach Durchlesen dieses Threads noch unklar?
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Antw:Versetzungsantrag und Tauschpartner
« Antwort #11 am: 20. Januar 2015, 19:27:54 »

Werte Kameraden, vielen Dank für den sehr Informativen Artikel.

Ich habe eine rechtliche Frage zu einer Neuerung in unserer Einheit. Hier werden SAZ Mannschaften nur noch unter der Voraussetzung verlängert (4 auf 8, 8 auf 12, 12 auf 15, 15 auf 20....) wenn Sie schriftlich erklären, dass sie die zusätzliche Dienstzeit am Standort ableisten und auf eine künftige Versetzung verzichten.

Meine Frage ist folgende: Kann ein solcher Passus im Falle einer Beschwerde standhalten und ein Antrag auf Versetzung dementsprechend kurz und bündig abgelehnt werden? Pacta sunt servanda möchte man meinen, doch ich möchte hier auf eure Erfahrungen zurückgreifen, da dies für uns hier im Btl absolutes Neuland ist und so bislang nicht vorkam.

In anderen Bereichen (bestes Beispiel: Mietverträge) finden sich auch teils abenteuerliche Passagen, die zwar von den Vertragsparteien akzeptiert wurden, jedoch später von Gerichten als sittenwidrig o. Ä. kassiert wurden.

Gibt es hier bereits Präzedenzfälle?



Beste Grüße und vielen Dank im Voraus,

S.K.
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Ralf

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Antw:Versetzungsantrag und Tauschpartner
« Antwort #12 am: 20. Januar 2015, 19:48:49 »

Das ist das Papier nicht wert, auf dem steht.
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KlausP

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« Antwort #13 am: 20. Januar 2015, 19:50:14 »

Ich frage mich, wer sich so einen Sch*** ausdenkt.
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« Antwort #14 am: 21. Oktober 2015, 17:16:26 »

Moin moin

Ich hoffe ihr könnt mir helfen ich habe die Zusage vom Truppen Arzt das ein Härtefall vor liegt warte aber trotzdem seit 2 Monaten auf die Versetzung.
Wie kann ich das ganze beschleunigen?
Und kann ich rechtlich dagegen vorgehen das ich nicht versetzt werde?

Danke für Antworten
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