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Autor Thema: BEIHILFE  (Gelesen 8569 mal)

Scarletti

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BEIHILFE
« am: 01. Januar 2014, 21:08:09 »

Guten Abend!

Gibt es eigentlich bei der BW noch Beihilfen? Kann mich erinnern, das etwas oder alles gestrichen wurde. Meine Mutter hat einen Tumor im Kopf und ist überwiegend bettlägerig.

Ach ja: Ein schönes NEUES JAHR 2014.

Scarletti
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Andi

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Antw:BEIHILFE
« Antwort #1 am: 01. Januar 2014, 22:47:29 »

Meine Mutter hat einen Tumor im Kopf und ist überwiegend bettlägerig.

Und die ist bei der Bundeswehr?
Oder ist dir nicht klar was Beihilfe ist?

Gruß Andi
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justice005

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Antw:BEIHILFE
« Antwort #2 am: 01. Januar 2014, 23:06:44 »

Wenn der Ehemann der Mutter bei der Bundeswehr war oder ist, dann ist es theoretisch möglich. Ich kenne das von meiner Oma. Die ist zwar gesetzlich versichert, aber wenn die Krankenkasse irgendetwas nicht zahlt, dann springt die Beihilfe ein, weil mein Opa Beamter war.

Es hängt also wohl daran, ob der Ehemann der Mutter im Staatsdienst war oder ist.

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schnuffel

  • Gast
Antw:BEIHILFE
« Antwort #3 am: 02. Januar 2014, 08:01:48 »

So´n Mist. Bekommt sie denn schon Pflegedeld? (Von ihrer Krankenkasse) Halt durch. Gruss
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miguhamburg1

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Antw:BEIHILFE
« Antwort #4 am: 02. Januar 2014, 09:18:20 »

Beihilfeberechtigt sind Bundes-, Landes- und Kommunalbeamte sowie diesen gleichgestellte Personen, also Zeit- und Berufssoldaten für sich selbst (soweit sie nicht wie wir Soldaten UTV beziehen) sowie im selben Haushalt lebende Angehörige, soweit sie nicht selbst in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sind. Die Beihilfe leistet einen unterschiedlich hohen Anteil der für eine Heibehandlung erforderlichen Kosten, für den Rest müssen die Beihilfeberechtigten privat krankenversichert sein.
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MMG

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Antw:BEIHILFE
« Antwort #5 am: 02. Januar 2014, 12:09:13 »

Bei meinem Vater waren das z. Bsp.: 80% übernahm die Bundeswehr und 30% die private Krankenversicherung.
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KlausP

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Antw:BEIHILFE
« Antwort #6 am: 02. Januar 2014, 12:17:59 »

Bei meinem Vater waren das z. Bsp.: 80% übernahm die Bundeswehr und 30% die private Krankenversicherung.

Glaube ich nicht. Ich würde eher auf 70% Beihilfe  und 30% PKV tippen.
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

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Antw:BEIHILFE
« Antwort #7 am: 02. Januar 2014, 12:19:14 »

Das ganze Spekulieren bringt aber auch nichts,solange der TE keine weiteren Infos rausrückt.
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MMG

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Antw:BEIHILFE
« Antwort #8 am: 02. Januar 2014, 13:32:17 »

Bei meinem Vater waren das z. Bsp.: 80% übernahm die Bundeswehr und 30% die private Krankenversicherung.

Glaube ich nicht. Ich würde eher auf 70% Beihilfe  und 30% PKV tippen.
Natürlich 70%!!! :) Gut das Du in Mathe aufgepasst hast.
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KlausP

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Antw:BEIHILFE
« Antwort #9 am: 02. Januar 2014, 14:15:18 »

Zitat
Natürlich 70%!!! :) Gut das Du in Mathe aufgepasst hast.

Hab ich zwar, hätte ich in diesem Fall aber gar nicht gemusst. Ich krieg ja selber 70/30 % als Beihilfeberechtigter.
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Schnuffel

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Antw:BEIHILFE
« Antwort #10 am: 03. Januar 2014, 01:43:21 »

Tschuldigung in voraus aber: Kameradin oder Kamerad Scarletti, so steht´s doch geschrieben, ist bei der BW und die Mutter evtl. nicht oder doch? man weiss nicht genug.
aber: Kameradschaftl. gruss nach Hagenow    CRICK....
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miguhamburg1

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Antw:BEIHILFE
« Antwort #11 am: 03. Januar 2014, 08:27:03 »

Aber die Mutter wäre nicht ausgehend von Sohn oder Tochter beihilfeberechtigt. Da müsste schon der (ggf. verstorbene) Ehemann der Mutter Beamter und sie nicht pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung sein.
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KlausP

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Antw:BEIHILFE
« Antwort #12 am: 03. Januar 2014, 08:53:49 »

Tschuldigung in voraus aber: Kameradin oder Kamerad Scarletti, so steht´s doch geschrieben, ist bei der BW und die Mutter evtl. nicht oder doch? man weiss nicht genug.
aber: Kameradschaftl. gruss nach Hagenow    CRICK....

Wo "steht das geschrieben"? Genau diese Aussage fehlt nämlich, warum die Mutter unter Umständen Beihilfe bekommen sollte.
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ulli76

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Antw:BEIHILFE
« Antwort #13 am: 03. Januar 2014, 10:39:59 »

Es ist ja noch nicht einmal klar,was genau mit "Beihilfe" gemeint ist.
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GerdaP

  • Gast
Antw:BEIHILFE
« Antwort #14 am: 09. Januar 2014, 06:18:12 »

moin, also thema beihilfe:
Staatsdienstler müssen sich privat krankenversichern. die versicherer brauchen aber nicht die komplette rechnung der behandlung bezahlen.

wenn mein mann in die apotheke geht und sein medikament holt.
bezahlt sein versicherer 20%
und der staat...die "beihilfe" 80%
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