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Autor Thema: hib-Meldung 014/2014 vom 13. Januar 2014  (Gelesen 2286 mal)

StOPfr

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hib-Meldung 014/2014 vom 13. Januar 2014
« am: 13. Januar 2014, 17:09:31 »

US-Militäraufträge an Hochschulen
 
Bildung und Forschung/Antwort - 13.01.2014

Berlin: (hib/ROL) Aus Sicht der Bundesregierung ist die Beteiligung von öffentlichen Forschungseinrichtungen an wehrtechnischer Forschung grundsätzlich nicht zu beanstanden, zumal dies auch der zivilen Forschung zusätzliche Impulse geben kann. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/241) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/119) hervor. Danach wird das zum Beispiel das Fraunhofer Institut für Kurzzeitdynamik/Werkstoffforschung bei drei Projekten vom US-Verteidigungsministerium mit insgesamt 251.548 US-Dollar unterstützt, das Alfred-Wegener-Institut mit 973.698 US-Dollar und das KIT für Theoretische Physik mit 571.344 US-Dollar. Insgesamt listet die Bundesregierung in ihrer Antwort eine detaillierte Tabelle mit allen Fördermitteln auf und geht auf einzelne Projekte und ihre Ziele ein.

Nach Einschätzung der Linken herrscht in der deutschen Öffentlichkeit große Verunsicherung darüber, in welchem Umfang Vorbereitungen zu militärischen Angriffen oder Geheimdienstaktivitäten von der US-Administration in Deutschland getroffen werden und welche Rolle die Bundesregierung, die deutschen Behörden oder andere öffentliche Institutionen dabei spielen, hatte die Linke in ihrer Anfrage geschrieben.

In ihrer Anfrage hatte die Linke auch wissen wollen, ob Forschungsverträge oder Forschungskooperationen zwischen dem US-Verteidigungsministerium und dessen angegliederten Behörden in Deutschland auf Bundes-, Landes oder Hochschulebene genehmigungspflichtig sind. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Grundlagen für die Exportkontrollen international im Rahmen der Exportkontrollregime vereinbart seien. Dazu gehörten auch Listen für zu kontrollierende Güter und Technologien. Für Forschungsverträge oder Forschungskooperationen könnten im Einzelfall Genehmigungserfordernisse für die geplante Ausfuhr von Waren und Technologie der Güterlisten oder für bestimmte Verwendungen im Bereich von Massenvernichtungswaffen und Rüstung nötig sein. Das gleiche gelte für Dienstleistungen oder Maßnahmen der technischen Unterstützung, wozu auch Schulungen zählten. Die Beschränkungen für gelistete Technologie würden jedoch nicht für den Bereich der allgemeinen Grundlagenforschung gelten. Die Regeln der Exportkontrolle und ihre effektive Anwendung würden international wie national regelmäßig überprüft und fortentwickelt.

Gleichzeitig stellt die Bundesregierung aber auch fest, dass das Bundesministerium der Verteidigung, die Bundeswehr oder seine angegliederten Institutionen keinen Zugriff auf die Forschungsergebnisse hätten.

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schlammtreiber

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Antw:hib-Meldung 014/2014 vom 13. Januar 2014
« Antwort #1 am: 14. Januar 2014, 08:31:23 »

Ein Teil des linken Kreuzzuges zur Abschaffung der Freiheit der Wissenschaft, ideologisch bedingt.
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Muegge75

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Antw:hib-Meldung 014/2014 vom 13. Januar 2014
« Antwort #2 am: 14. Januar 2014, 08:36:09 »

Ja, nur irgendwann wird es lächerlich. Wenn man sieht wie viele Institute in Deutschland auch, mehr oder weniger direkt, für europäische oder deutsche Rüstungsunternehmen forschen. Da geht es wohl doch nur darum die eigne Wählerschaft gegen den bösen, imperialistischen Kapitalismus zu mobilisieren.
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schlammtreiber

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Antw:hib-Meldung 014/2014 vom 13. Januar 2014
« Antwort #3 am: 14. Januar 2014, 08:43:01 »

Sollen sie mobilisieren soviel sie wollen, aber die Bestrebungen zur Einführung sog. "Zivilklauseln" an diversen Unis haben ein G´schmäckle. Wären diese nicht glücklicherweise unverbindlich (auch wenn die kleinen Astas das nicht gerne hören), könnten diverse Forschungszweige in Deutschland gar nicht mehr stattfinden. Oder müssten sich krampfhaft, geradezu kafkaesk umbenennen. "Friedensforschung", anybody?
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Muegge75

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Antw:hib-Meldung 014/2014 vom 13. Januar 2014
« Antwort #4 am: 14. Januar 2014, 08:55:48 »

Nur zu gut das diese unverbindlich sind. Wenn man betrachtet wie oft oder gar welche "Quantensprünge", auch in der zivilen Welt, auf Forschungen in der Militärtechnik beruhen, denn da ist irgendwie ein Haufen Geld vorhanden wenn es darum sich einen Vorteil zu verschaffen... Aber so ist das halt wenn man grundsätzlich gegen Alles ist, da kann man nicht bis zum Ende konsequent sein. Ich bin froh das in D auch daran geforscht wird. Am Ende gibt es m.W.n auch kein Institut in D, welches sich expliziet der Forschung an Waffen oder Rüstungsgütern verschrieben hat. Die Forschungen sind doch alle komplementär oder substitutiv im eigentlichen (zivilen)Forschungsfeld angesiedelt. Es sichert am Ende auch meinen Arbeitsplatz und irgendwann darf man wahrscheinlich als deutsches Unternehmen nicht mehr in die Rüstung liefern, wenn es nach denen geht. Na dann gute Nacht.
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Andi

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Antw:hib-Meldung 014/2014 vom 13. Januar 2014
« Antwort #5 am: 14. Januar 2014, 12:16:18 »

Na ja, richtig lächerlich wird es gerade für die Hochschule Bremen, die ja 1986 als erste deutsche Uni die bis heute bestehende [/url=http://www.hs-bremen.de/internet/de/hsb/zivilklausel/]Zivilklausel[/url] einführte mit ihrem neuen MBA für Offiziere. ;D

Da fällt mir dann auch nichts mehr zu ein...  ::)
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