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Autor Thema: Dienstzeitverkürzung bei psychischen Problemen  (Gelesen 10803 mal)

+++Lia+++

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Dienstzeitverkürzung bei psychischen Problemen
« am: 15. Januar 2014, 10:40:10 »

Hallo alle miteinander,
ich bin neu hier und ich weiß, dass diese Frage so oder so ähnlich sicherlich häufiger gestellt wurde und ich habe auch nahezu jeden Fall im Internet dazu gelesen,dennoch möchte ich mich hier noch einmal von objektiven Betrachtern beraten lassen.
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen und bin über jeden Rat dankbar.
Zunächst einmal zu meiner Person und Situation.
Mein Name ist Lia, ich bin SaZ 13 und seid 2 Jahren und 4 Monaten bei der Bundeswehr in der Feldwebellaufban. Ich war bereits auf Feldwebellehrgang, habe aber noch keine ZAW oder andere, dienstpostentechnische Ausbildung erhalten.
Ich wollte auf jeden Fall zur Bundeswehr und war mir diesem Schritt mit all seinen Konsequenzen und Herausforderungen bewusst, habe mich zwischenzeitlich sogar für einen Wechsel in die Offizierslaufbahn entschieden und auch in der OPZ die Eignung dafür bekommen.
Anfang des vergangen Jahres wurde ich dann nach einer verschleppten Erkältung schwer krank, es folgten zahlreiche Krankenhausaufenthalte und viele Wochen des KzH.
Als Langstreckenläuferin bin ich leistungswillig und strebsam. Der Rückwurf in der körperlicher Belastbarkeit durch die lange Krankheitsphase warf mich dann in ein emotionales Loch, was ich mir zunächst nicht eingestehen wollte. Längst, nachdem ich wieder gesund war, hatte ich dennoch körperliche Beschwerden, von denen ich darauf beharrte, dass sie eine Medizinische Ursache haben mussten.
Ich deckte mich mit Arbeit ein, sodass ich nicht darüber nachdenken musste, dass der Dienst nur noch Frust und Wut in mir auslöst.
Über Weihnachten hatte ich nun sehr viel Zeit zum nachdenken und das Eingeständnis, dass die Magenprobleme, die Luftnotattacken und Weinkrämpfe doch ein psychisches Problem darstellen, ließ mich emotional nun komplett zusammenbrechen.
Ich war schon beim Truppenarzt, der sichtlich erleichter darüber war, dass ich den Schritt zu diesem Eingeständnis nun gewagt habe und hat mich sofort zum Psychiater überwiesen.
Lange Rede kurzer Sinn: Die Bundeswehr bietet mir keine Perspektive mehr, ein Umdenken im letzten Jahr macht den alltäglichen Dienst so aussichtslos für mich, dass ich auf jeden Fall und lieber gestern als heute aus der Bundeswehr raus möchte.
Ich habe mich ausführlich informiert und kenne meine Optionen. Am ehesten würde mir zusagen, eine Dienstzeitverkürzungsantrag auf SaZ 3 zu stellen und somit zum Oktober diesen Jahres auszuscheiden. Ein Anwalt hat mir jedoch geraten, eine KDV Antrag zu stellen, da diese Variante zum einen am schnellsten gehen würde und am sichersten von Erfolg gekrönt wäre. Mir gefällt aber der Gedanke nicht, dass ich dann drei Jahre für die Bundeswehr nach bestem Wissen und Gewissen gedient habe und dann alle meine Ansprüche auf BFD und Abfindung verliere, zumal ich diese für den Widereintsieg ins zivile Leben gebrauchen könnte.
Meine Frage hier wäre: Hat jemand Erfahrungen mit Antrag auf Dienstzeitverkürzung gemacht? Habe ich eine Chance auf Erfolg damit, wenn ich in diesem Antrag meine Probleme darstelle und der Truppenarzt dies schriftlich bestätigt?
Im Grunde weiß ich nicht was ich machen soll, weil ich Angst habe, dass ich den falschen Weg wähle - Dienstzeitverkürzung oder KDV?!

Ich danke euch im Voraus und hoffe auf Ratschläge.
Danke, Lia
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Ralf

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Antw:Dienstzeitverkürzung bei psychischen Problemen
« Antwort #1 am: 15. Januar 2014, 10:48:51 »

Eine Verkürzung unter 4 Jahre ist nicht möglich und selbst diese hängt maßgeblich davon ab, ob weiterhin dienstl. Bedarf für dich bestünde.

Zitat
Lange Rede kurzer Sinn: Die Bundeswehr bietet mir keine Perspektive mehr, ein Umdenken im letzten Jahr macht den alltäglichen Dienst so aussichtslos für mich, dass ich auf jeden Fall und lieber gestern als heute aus der Bundeswehr raus möchte.
Grundsätzlich in deine Überlegung sollte einfließen, dass man sich auch solchen Situationen mit fremder Hilfe wieder herausarbeiten kann. Den ersten Schritt hast du bereits getan.
Es haben sich aber ja keine Rahmenparameter verändert wie anderer Dienstort oder andere Verwendung von daher müsste dein Dienst udn deine Perspektive genau die selbe sein wie zur Einstellung. Letztendlich ist aber nur mein erster Satz für dich wichtig, alles andere ist vergebene Liebesmüh.
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F_K

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Antw:Dienstzeitverkürzung bei psychischen Problemen
« Antwort #2 am: 15. Januar 2014, 11:23:58 »

Im übrigen kann eine Krankheit kaum einen Antrag auf Dienstzeitverkürzung stützen.
Die Krankheit ist  zu behandeln - und würde ansonsten ja auch "im Zivilen" weiterbestehen.

"Lösung KDV" ist "aufgeben", dass hilft im Zivilen auch nicht weiter ...
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Jak

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Antw:Dienstzeitverkürzung bei psychischen Problemen
« Antwort #3 am: 15. Januar 2014, 11:36:16 »

Erstmal herzliches Beileid, ich habe das schon hinter mir.
Mir ging es exakt so wie es dir jetzt geht.
Mein Psychologe bestätigte mir damals, dass meine psychischen Probleme (wie bei dir) durch den Beruf zustanden kamen, da ich für mich einfach meine Perspektive mehr gesehen habe.
Daraufhin wurde ein DU-Verfahren eingeleitet.
Dieses hat sich zwar fast 1 Jahr hingezogen, war im Endeffekt aber das beste was mir passieren konnte.
Für die Zeit war ich komplett KzH und konnte mich in der Zeit auf meine Zukunft vorbereiten, Sport treiben und nach einiger Zeit und mit Abstand vom Dienst ging es mir dann auch irgendwann langsam besser.
Seit 09/13 bin ich nun nicht mehr in der Bundeswehr und habe ein ziviles Studium begonnen.
Zwar geht es mir noch nicht so gut wie es sein sollte, aber es wird stetig besser.
BFD-Gebührnisse habe ich ebenfalls erhalten (gerechnet auf die Zeit bis zu meiner Entlassung) und meine ZAW musste ich auch nicht zurückzahlen.

Das ist jetzt keine Anleitung "So kann man sich drücken", sondern so war bei mir der Ablauf und dein Problem klingt eben so, als wäre das der Weg, der bei dir auch eingeschlagen werden könnte. Bei mir jedenfalls haben mehrere Psychologen festgestellt, dass meine Probleme mit der Arbeit beim Bund zusammenhängen - daher DU.

Beste Grüße
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miguhamburg1

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Antw:Dienstzeitverkürzung bei psychischen Problemen
« Antwort #4 am: 15. Januar 2014, 12:22:55 »

Geehrter Gast Jak,

Ihnen ist hoffentlich klar, dass Sie Ihre Erkrankungsursache auf einen anderen Menschen übertragen haben und hier irgendwelche Prognosen als Lösungen abieten. Das ist nicht weniger als fahrlässig, denn erstens kennen Sie die genauen Ursachen der Erkrankung der Fragenstellerin nicht, zweitens sind Sie kein Mediziner, der dies kompetent beurteilen könnte und drittens können Sie ohne Hintergrundwissen überhaupt nicht einschätzen, ob Ihre "beste" Lösung auch für jemanden anderes richtig ist!
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+++Lia+++

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Antw:Dienstzeitverkürzung bei psychischen Problemen
« Antwort #5 am: 15. Januar 2014, 12:49:31 »

Zunächst einmal ganz herzliches Danke für die schnellen Antworten!
Tatsächlich ist mir von einem Anwalt spezialisiert auf Wehrrecht bestätigt wurden, dass eine Dienstzeitverkürzung auf SaZ 3 grundsätzlich gehen würde. Nur sind die Aussichten auf Erfolg gering, da die Bundeswehr auf jeden Fall versucht, die Leute bei der Bundeswehr zu halten und das kann ich angesichts der Nachwuchsprobleme verstehen.
Das letzte. was ich möchte, ist hier den Eindruck zu erwecken, ich würde aufgeben oder den leichten Weg gehen wollen, im Sinne das Handtuch beim kleinsten Problemchen zu werfen.
Kurz um, ich verstehe im Moment ja eben selbst nicht, warum mein Inneres bei dem bloßen Gedanken, früh morgens aufstehen, die Uniform anziehen und "da raus" gehen zu müssen, aufschreit. Die Aussicht, noch einmal zu einem IGF Schießen zu müssen oder gar einen Truppenübungsplatzaufenthalt zu überstehen, lässt mich wie ein Kartenhaus zusammenklappen und ich kann es mir nicht erklären - das meine ich mit perspektivlos und dass das nicht "normal" ist, dessen musste ich mir bewusst werden, daher hole ich mir ja auch Hilfe. Ich frage mich nur, wie eine Therapie, meine unkontrollierten Gefühlsausbrüche in den Griff zu bekommen, anschlagen soll, wenn die Ursache offenbar in dem Grundgedanken, nicht mehr bei der Bundeswehr sein zu wollen, liegt...
Ein DU-Verfahren ist auch eine Option, das stimmt - aber eben sehr langwierig und nervenaufreibend. Ich möchte ja auch nicht für die Bundeswehr eine Belastung darstellen, da ich im Grunde eine unbrauchbare Arbeitskraft geworden bin und allmählich das Gefühl habe, meinen Vorgesetzten zur Last zu fallen.
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F_K

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Antw:Dienstzeitverkürzung bei psychischen Problemen
« Antwort #6 am: 15. Januar 2014, 13:00:17 »

Liebe Lia,

die Frage ist doch, ist der "Grundgedanke an sich" nicht schon krankhaft und "behandelbar"?

.. und selbst wenn nicht, kann zumindest gelernt / behandelt werden, trotz dieses Grundgedankes weiterhin dienstfähig zu sein?
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Ralf

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Antw:Dienstzeitverkürzung bei psychischen Problemen
« Antwort #7 am: 15. Januar 2014, 13:00:52 »

Mich wundert heutzutage ja nicht mehr vieles, hier jedoch, dass du bereits einen Anwalt eingeschaltet hast und trotzdem hier nach "Lösungsmöglichkeiten suchst".

Die Aussage deines Anwaltes wundert mich darüber hinaus auch, denn auchin der GAIP ist nachzulesen:
Zitat
1.3 Dienstzeit
Die Dienstzeit wird regelmäßig auf Jahre und Monate festgesetzt. Sie darf jedoch bei Angehörigen der Laufbahnen der Feldwebel vier Jahre ansonsten zwei Jahre nicht unterschreiten.
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FrankP

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Antw:Dienstzeitverkürzung bei psychischen Problemen
« Antwort #8 am: 15. Januar 2014, 14:01:07 »

Geehrter Gast Jak,

Ihnen ist hoffentlich klar, dass Sie Ihre Erkrankungsursache auf einen anderen Menschen übertragen haben und hier irgendwelche Prognosen als Lösungen abieten. Das ist nicht weniger als fahrlässig, denn erstens kennen Sie die genauen Ursachen der Erkrankung der Fragenstellerin nicht, zweitens sind Sie kein Mediziner, der dies kompetent beurteilen könnte und drittens können Sie ohne Hintergrundwissen überhaupt nicht einschätzen, ob Ihre "beste" Lösung auch für jemanden anderes richtig ist!

Nicht, dass das hier großartig weiterführt - aber ich habe das genaue Gegenteil aus Jaks Beitrag herausgelesen. Da war weder von Prognosen noch von Lösungen die Rede, und er hat seinen Fall auch nicht übertragen. Im Gegenteil hat er sogar ganz dezidiert darauf hingewiesen, dass das lediglich bei ihm der Ablauf war. Mehr als ein "könnte..." war da nicht. Das "fahrlässig" zu nennen, scheint mir doch ziemlich unangemessen. Damit unterstellst Du Lia ungeprüft, dass sie irgendwelche Antworten hier 1:1 auf sich überträgt. Dies ist aber doch ein Forum und keine verbindliche Fachauskunft. Oder habe ich das die ganze Zeit falsch verstanden?
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+++Lia+++

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Antw:Dienstzeitverkürzung bei psychischen Problemen
« Antwort #9 am: 15. Januar 2014, 14:30:06 »

Ich möchte hier auf gar keinen Fall einen Streit vom Zaun brechen und weiß auch, dass mir hier niemand eine Anleitung gibt, wie ich welchen Antrag wann mit welcher Begründung einreichen sollte. Jeder Ratschlag und jede Erfahrung zeigt mir auf, was ich für Möglichkeiten habe und in welche Richtung es gehen könnte.
Ob und wie ein DU-Verfahren eine Option ist, wird sich herausstellen, wenn ich beim Psychiater war, dazu habe ich Anfang Februar einen Termin bei einem zivilen Arzt und Ende Februar dann beim Truppen-Psychologen. Jaks Fall hat mir diese Option noch einmal ins Gedächtnis gerufen, sodass ich hierüber wohl auch noch einmal mit meinem Truppenarzt sprechen werde.

Zum einschalten eines Anwaltes wollte ich nur noch sagen, dass ich mir dort lediglich eine fachmännische Ersteinschätzung zum Thema Dienstzeitverkürzung ja/nein und wie einholen wollte. Jetzt bin ich einigermaßen verunsichert, was die SaZ 3- Geschichte betrifft...   
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F_K

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Antw:Dienstzeitverkürzung bei psychischen Problemen
« Antwort #10 am: 15. Januar 2014, 14:38:01 »

Ach Lia,

Dein Anwalt selber "glaubt" nicht an eine SaZ 3 Lösung:

Zitat
Ein Anwalt hat mir jedoch geraten, eine KDV Antrag zu stellen, da diese Variante zum einen am schnellsten gehen würde und am sichersten von Erfolg gekrönt wäre.

Ein Feldwebel als SaZ 3 ist für den Dienstherrn wirklich "völlig sinnbefreit", weil ja die Ausbildung so lange dauert, es wäre dann überhaupt keine "Nutzung" gegeben. Diesen Umstand beschreibt die GAIP.

Weder Truppenarzt noch Psychologe werden im Februar sagen können, dass eine Gesundung innerhalb eines Jahres nicht zu erwarten wäre - und nur dann würde ein DU Verfahren eingeleitet werden.

Willst Du also kurzfristig (innerhalb von wenigen Tagen) "raus", hast Du nur EINE Möglichkeit.

Bist Du bereit, weiter "krank zu sein", dann wird die Feststellung "Gesundung innerhalb eines Jahres nicht möglich" vermutlich monatelang dauern, dazu dann das DU Verfahren selber (auch monatelang).

Ich wünsche Dir jedenfalls gute Besserung.
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Ralf

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Antw:Dienstzeitverkürzung bei psychischen Problemen
« Antwort #11 am: 15. Januar 2014, 14:39:19 »

Letztendlich ist das aber auch erst nachrangig, denn der dienstl. Nicht-Bedarf an deiner Person wäre ausschlaggebend für eine positive Entscheidung. Und das wahrscheinlich immer noch Bedarf besteht lässt sich daraus ableiten, dass man dir keine Änderung der Verwendung angeboten hat.
Es hindert dich ja niemand daran, einen dementsprechenden Antrag zu stellen. Dann erfährst du Klärung.
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Andi

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Antw:Dienstzeitverkürzung bei psychischen Problemen
« Antwort #12 am: 15. Januar 2014, 15:36:39 »

@Lia: Ich denke der Schwerpunkt sollte zunächst einmal die Behandlung der Sympthome/des Problems und nicht das Weglaufen vor etwas sein.

Die Bundeswehr hat verglichen mit dem was es im Zivilen so gibt das beste medizinische Versorgungssystem der Bundesrepublik. Noch dazu sind Erkrankungen jeglicher Art - im Gegensatz zum Zivilen - für einen Soldaten sozial unschädlich (er bekommt seine Bezüge und seine Rentennachversicherung weiter, er wird deswegen grundsätzlich nicht entlassen, er wird nicht gemobbt, muss sich keine Sorgen um seine Versorgung machen und bekommt sogar Fahrtkosten zu Behandlungen erstattet).
Ich denke du solltest dich erst mal ganz entspannt auf diesem System ausruhen und wieder zu dir finden. Wenn dazu - und danach sieht es ja aus - eine längere kzh-Schreibung erforderlich ist wirst du diese mit Sicherheit auch bekommen. Solange du Soldat bist brauchst du nichts überstürzen und brauchst dir keine Sorgen zu machen. Wenn während deiner Therapie dann festgestellt wird, dass der Beruf das Problem ist (was bei deiner Krankengeschichte aber zunächst einmal nicht plausibel scheint), dann wird das auch zu den entsprechenden Konsequenzen über ein DU Verfahren führen. Ich denke aber du solltest hier nicht den zehnten Schritt vor dem zweiten machen. Den ersten Schritt hast du getan: Du hast dir dein Problem eingestanden und Hilfe gesucht, jetzt musst du dir aber selbst die Zeit geben dir helfen zu lassen. Und mit Verlaub: Du bist keine Last für die Bundeswehr! Fürsorge für seine Untergebenen ist die elementarste Pflicht eines jeden Vorgesetzen und insbesondere für den Dienstherren gegenüber den Soldaten.

Gruß Andi
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Jak

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Antw:Dienstzeitverkürzung bei psychischen Problemen
« Antwort #13 am: 15. Januar 2014, 16:05:25 »

Geehrter Gast Jak,

Ihnen ist hoffentlich klar, dass Sie Ihre Erkrankungsursache auf einen anderen Menschen übertragen haben und hier irgendwelche Prognosen als Lösungen abieten. Das ist nicht weniger als fahrlässig, denn erstens kennen Sie die genauen Ursachen der Erkrankung der Fragenstellerin nicht, zweitens sind Sie kein Mediziner, der dies kompetent beurteilen könnte und drittens können Sie ohne Hintergrundwissen überhaupt nicht einschätzen, ob Ihre "beste" Lösung auch für jemanden anderes richtig ist!

Nicht, dass das hier großartig weiterführt - aber ich habe das genaue Gegenteil aus Jaks Beitrag herausgelesen. Da war weder von Prognosen noch von Lösungen die Rede, und er hat seinen Fall auch nicht übertragen. Im Gegenteil hat er sogar ganz dezidiert darauf hingewiesen, dass das lediglich bei ihm der Ablauf war. Mehr als ein "könnte..." war da nicht. Das "fahrlässig" zu nennen, scheint mir doch ziemlich unangemessen. Damit unterstellst Du Lia ungeprüft, dass sie irgendwelche Antworten hier 1:1 auf sich überträgt. Dies ist aber doch ein Forum und keine verbindliche Fachauskunft. Oder habe ich das die ganze Zeit falsch verstanden?

Besser hätte ich es nicht ausdrücken können.
Ich habe lediglich meine Erfahrung geschildert, da ich in einer sehr ähnlichen Situation war.
Ich habe sogar explizit angemerkt, dass dies keine Anleitung oder Mutmaßung ist.

Sollte hier jemand etwas in den falschen Hals bekommen haben tut mir das sehr leid für ihn, mir aber Fahrlässigkeit in einem Forum zum Erfahrungsaustausch vorzuwerfen ist doch recht abenteuerlich.

Zum Thema:
@Lia
Natürlich ist ein DU-Verfahren eine langwierige Sache, das sind alle anderen Sachen aber auch. Und ob so etwas überhaupt in Betracht kommt wird - wie du schon sagst - ein Arzt entscheiden.
Ich wollte lediglich diese Mögöichkeit aufzeigen und dir meine Erfahrung damit kundtun...

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FrankP

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Antw:Dienstzeitverkürzung bei psychischen Problemen
« Antwort #14 am: 15. Januar 2014, 17:39:16 »

Na ja, immerhin zeigt es, wie unterschiedlich man was lesen kann... 'nen Haken dran und gut is', würde ich meinen...  ;)
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