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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: !!!! Bezügeabrechnung Bundeswehr dringende Frage hierzu !!!!  (Gelesen 14252 mal)

Ralf

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Antw:!!!! Bezügeabrechnung Bundeswehr dringende Frage hierzu !!!!
« Antwort #30 am: 26. Januar 2014, 20:30:43 »

Hach is dat schön!
Da wird mit jedem Dienstantritt hoher Druck auf die Truppe gemacht, so früh wie möglich den Dienstantritt in SAP einzupflegen, damit ja auch Geld zeitgerecht fließt. Zu diesem frühen Zeitpunkt sind aber noch nicht die Unterlagen wie Steuerklasse etc. eingegeben, das wird erst später eingegeben. Wartet man nämlich, bis alle ihre Unterlagen abgegeben haben, dauert es recht lange, bis die Zahlungen angewiesen werden könnten.
Bevor man so einen Aufstand wegen der falschen Steuerklasse macht, könnte man auch 1-2 Monate nur Abschläge kassieren, falls das lieber wäre. Das wäre nämlich die Konsequenz, wenn man die Daten erst eingibt, wenn alle Unterlagen vorliegen.

Die Bezügerechnung für Februar schon am 23./24.01 ist schon recht früh, sowas hab ich bisher noch nicht erlebt.
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Helft mit, dass es so bleibt.

KlausP

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Antw:!!!! Bezügeabrechnung Bundeswehr dringende Frage hierzu !!!!
« Antwort #31 am: 26. Januar 2014, 20:37:33 »

habe beim zugführer gesagt das ich das problem gerne klären will, dieser sagte mir nur jetzt nicht wegtreten.....
wie alles in dieser grundausbildung sehr sehr schwierig deshalb schrieb ich es ja auch mit eingabe wehrbeauftragter

Hat der Spieß noch keinen Unterricht bei Ihnen gehalten? Auch da kann man sowas anbringen. Ansonsten ist eine Beschwerde die zielführende Maßnahme - schriftlich an den Kompaniechef.

Nochmal: Der Wehrbeauftragte entscheidet ind er Sache gar nichts. Der gibt das als Anfrage an das BMvG und dann kommt das auf dem Dienstweg zu Ihrem .... tataaa ..... Kompaniechef. Jetzt können Sie sich das aussuchen.
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

maxf93

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Antw:!!!! Bezügeabrechnung Bundeswehr dringende Frage hierzu !!!!
« Antwort #32 am: 26. Januar 2014, 20:38:46 »

Als ich letztes Jahr am 01.07 Dienstantritt hatte war es bei uns im Zug eine ähnliche Situation. Wie schon beschrieben am besten mit dem, bzw. der Sachbearbeiter/in aufnehmen, die oben rechts auf der Abrechnung steht. Bei uns hat sich das durch einen Fehler in SAP aufgeklärt, der aber im BVA war. Die haben das dann auch intern geklärt und den Kameraden die Differenzen die bei den unterschiedlichen Steuerklassen auftraten nach 1-2 Monaten nachgezahlt. Also wenn Sie Glück haben klären die das, aber deswegen wie gesagt entweder der Weg über den PersUffz/Fw oder den/die Sachbearbeiter/in beim BVA gehen ;)
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BulleMölders

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Antw:!!!! Bezügeabrechnung Bundeswehr dringende Frage hierzu !!!!
« Antwort #33 am: 27. Januar 2014, 08:11:06 »

Macht sich aber doch viel besser, wenn man sich beim Wehrbeauftragten ausweint, der kann zwar an der Situation nichts ändern und der Mangel wird auch nicht schnell abgestellt aber man hat doch ein gutes Gefühl.
Aber so sind die Deutschen halt, anstatt miteinander zu reden und erstmal zu versuchen den Mangel schnellstmöglich mit geringem Aufwand ab zu stellen, werden gleich die Instanzen angerufen und mit Kanonen auf Spatzen geschossen und ob die angerufene Instanz dann helfen kann ist vollkommen belanglos.
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clenni63

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Antw:!!!! Bezügeabrechnung Bundeswehr dringende Frage hierzu !!!!
« Antwort #34 am: 27. Januar 2014, 08:58:14 »

Ich würde auf jeden Fall den PersFw/PersUffz oder Spieß fragen wieso mit der 6 berechnet wurde. Es könnte auch ganz andere Gründe haben, als die fehlende Eingabe der Steuerdaten. Hier bei uns (Sachsen-Anhalt) hatten einige Firmen bei der Einführung der SEPA-tauglichen Lohnprogramme Schwierigkeiten. Durch einen Programmfehler wurden auch alle ausgeschiedenen Mitarbeiter als aktuelle Mitarbeiter angemeltet. Diese Mitarbeiter hatten somit eine Hauptbeschäftigung und einen Nebenjob. In unserer Firma betraf es zwei Personen. Denen half ein kurzer Anruf beim Finanzamt und da dort durch den Fehler die Telefone schon heiß klingelten, wurde der Fehler gleich telefonisch behoben ohne viel Bürokratie. 
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