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Autor Thema: Lagerung pers. Ausrüstung während Freistellung vom mil. Dienst  (Gelesen 14556 mal)

T.K.

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Hi liebes Forum

Ich bin SaZ und habe bald Anspruch auf Freistellung vom mil. Dienst.

Nun habe ich durch den Spieß erfahren dass ich meine komplette Ausrüstung mit nach Hause nehmen soll, da die Einheit in nächster Zeit umstrukturiert werden soll und durch Personalwechsel nicht gewährleistet werden könne, dass meine Ausrüstung unberührt die 15 Monate überdauert. Mein Vorschlag mich deshalb jetzt schon auszukleiden wurde nicht entsprochen (max. 2 Wochen vor DZE erlaubt).
Leider besitze ich nur eine kleine Zweizimmer-Wohnung und möchte meine Ausrüstung lieber in einem V-Raum etc. unterbringen.

Nun meine Frage: Habe ich einen Anspruch meine pers. Ausrüstung innerhalb einer mil. Einrichtung zu deponieren?
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KlausP

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Antw:Lagerung pers. Ausrüstung während Freistellung vom mil. Dienst
« Antwort #1 am: 03. Februar 2014, 14:42:24 »

Kurze und knappe Antwort eines (ehemaligen) Spießes: Nein. Das ist ihre persönliche Ausrüstung, für die Sie auch persönlich verantwortlich sind.
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ulli76

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Antw:Lagerung pers. Ausrüstung während Freistellung vom mil. Dienst
« Antwort #2 am: 03. Februar 2014, 14:57:55 »

Naja- es ist vorgesehen, dass die Ausrüstung in der Einheit gelagert wird (deswegen gibt es ja auch Heimschläferspinde).
In deinem Fall liegt ja eine Besonderheit vor. Nämlich, dass der Spieß Angst hat, dass dein Krempel im Rahmen des Umstrukturierung abhanden kommt.
Wenn du dein Zeug nicht in der Wohnung (und auch nicht in einem geeigneten Kellerraum etc) unterbringen kannst, wirst nochmal mit deinem Spieß sprechen müssen.
Evtl. kann man deine Sachen ja z.B. im Lagerraum der KpFü unter Obhut des Spießes oder KpTrpFhr einlagern.
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F_K

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Antw:Lagerung pers. Ausrüstung während Freistellung vom mil. Dienst
« Antwort #3 am: 03. Februar 2014, 15:16:33 »

@ Ulli76:

Und, Quellenangabe?

Der Vergleich mit einem "Heimschläfer" greift hier mMn zu kurz - dieser ist nämlich im Dienst, und kann seine Ausrüstung selber im Falle eines Umzuges umlagern (er trägt die volle Verantwortung für seine Ausrüstung).

Hier liegt doch eher ein Fall wie bei einem beorderten Reservist vor - der Soldat ist ggf. JAHRElang nicht im Dienst bei seiner Einheit, hat aber noch Ausrüstung.
.. und der Reservist ist verpflichtet, diese Ausrüstung (ohne Kostenerstattung) sachgerecht zu lagern.

Da wird man diese Dienstleistung auch von einem aktiven Soldaten erwarten können (alternative ist eben nur die Übernahme der persönlichen Ausrüstung durch einen anderen Soldaten - der dann aber auch die Verantwortung übernimmt  ....).

Insoweit bin ich (mal wieder, geradezu erschreckend) eher der Ansicht unseres Forenspießes.
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ulli76

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Antw:Lagerung pers. Ausrüstung während Freistellung vom mil. Dienst
« Antwort #4 am: 03. Februar 2014, 15:19:23 »

Müsste ich suchen. Jedenfalls bekommen wir immer gesagt, dass die Ausrüstung in die Kaserne gehört. So von wegen Einsatzbereitschaft.
Und ja ich weiss, dass gerade Tagespendler oft ihr Zeug zu Hause haben.
Der TE ist eben kein Reservist, sondern hat eine aktive Einheit.
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Antw:Lagerung pers. Ausrüstung während Freistellung vom mil. Dienst
« Antwort #5 am: 03. Februar 2014, 15:26:24 »

Liebe Ulli76:

.. beorderte Reservisten haben auch öfter eine "aktive Einheit" - insoweit ist ein Soldat, der in der Freistellungsphase ist, und monatelang und danach überhaupt keinen "aktiven Dienst" mehr machen wird, wohl eher "Reservist" als z. B. ein Einsatzreservist der mehrmals im Jahr übt.

Ich würde also versuchen, möglichst viel Ausrüstung schon vorher abzugeben - um dann in den zwei Wochen vor Entlassung nur eine "Restauskleidung" durchzuführen - diese Ausrüstung ist in den hier genannten Fall wohl "zuhause" zu lagern.
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Andi

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Antw:Lagerung pers. Ausrüstung während Freistellung vom mil. Dienst
« Antwort #6 am: 03. Februar 2014, 15:27:15 »

Früher stand das definitiv im allgemeinen Umdruck 37/3, dass die Ausrüstung von aktiven Soldaten immer in der Kaserne zu lagern ist. Habe gerade noch mal nachgeschaut, kommte die Textpassage aber nicht mehr finden. Reservisten sind eine andere Baustelle und nicht vergleichbar!

Gegen den Befehl das Zeug zu hause zu lagern würde ich mich auch auf Verdacht einfach mal beschweren. Wenn das Kompaniepersonal behauptet nicht in der Lage zu sein Material sauber zu übergeben, würde ich als DV direkt mal etwas "irritiert" sein.

Gruß Andi
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T.K.

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Antw:Lagerung pers. Ausrüstung während Freistellung vom mil. Dienst
« Antwort #7 am: 03. Februar 2014, 16:07:22 »

Danke schonmal für die Antworten.

Das eleganteste wäre, meiner Meinung nach, kurz vorm BFD ausgekleidet zu werden. Sollte ich dann ,aus was für Gründen auch immer, wieder in den aktiven Dienst zurück müssen, kann man doch sicherlich zügig wieder eingekleidet werden. Oder ist das ein (zu) großer Verwaltungsaufwand?
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ulli76

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Antw:Lagerung pers. Ausrüstung während Freistellung vom mil. Dienst
« Antwort #8 am: 03. Februar 2014, 16:09:06 »

Du kannst ja mal ganz nett bei deinem Servicepoint nachfragen, ob du bis auf einen Restbestand jetzt schon das meiste abgeben kannst.
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Andi

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Antw:Lagerung pers. Ausrüstung während Freistellung vom mil. Dienst
« Antwort #9 am: 03. Februar 2014, 16:12:06 »

Das eleganteste wäre, meiner Meinung nach, kurz vorm BFD ausgekleidet zu werden.

Nein, das ist nicht möglich. Du bist und bleibst bis zum Ende deiner Dienstzeit Soldat mit allen Rechten und Pflichten. Und wenn dich irgendwer bei Hochwasser auf einem Deich sehen will, dann möchte er dich vorher nicht erst noch einkleiden.

Gruß Andi
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Swobby

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Antw:Lagerung pers. Ausrüstung während Freistellung vom mil. Dienst
« Antwort #10 am: 03. Februar 2014, 16:12:43 »

Ich würde auch versuchen, den größten Teil wieder über eine Vorläufige Auskleidung zu organisieren und einfach nur den Reservistensatz mit nach Hause zu nehmen. ;) Damit bist du auch noch in der Lage in Uniform zurück in den Dienst zu kommen. ;)
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InstUffzSEAKlima

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Antw:Lagerung pers. Ausrüstung während Freistellung vom mil. Dienst
« Antwort #11 am: 03. Februar 2014, 17:37:49 »

Es hat in meiner Zeit und auch "hier" schon Fälle gegeben (Suchfunktion), wo die während Vollzeit-BFD in der Einheit gelagerte Ausrüstung/Bekleidung in Abwesenheit des Soldaten in Teilen oder gar in Gänze verschwand, weil die Schränke aus nicht nachvollziehbaren Gründen geöffnet wurden; Umzüge stattfanden usw.
Es ist daher anzuraten, die einzulagernden Artikel gegenzeichnen zu lassen (Vollzähligkeitsprüfung in Gegenwart TE-Fhr o. vergleichbarer Funktioner), auch wenn die Verantwortung noch beim Soldaten selber liegt, aber dieser hat ja keine Kontrolle/keinen EInfluß/keinen Zugriff während der Abwesenheit im Vollzeit-BFD zum Ende der Dienstzeit.

Auch wenn es nicht 100 % den Vorschriften/Bestimmungen usw. entspricht, so sollte ein Weg gefunden werden, der den geringsten Aufwand erfordert und die sachgerechte Lagerung, ohne Verluste und Fremzugriffe, dieser Dinge erlaubt.

Im Privathaushalt bleibt oft auch nur der Keller/Garage/Dachboden, wo u.U. Ungeziefer und/oder Schimmelbefall drohen.
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ulli76

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Antw:Lagerung pers. Ausrüstung während Freistellung vom mil. Dienst
« Antwort #12 am: 03. Februar 2014, 18:05:19 »

Ist ja auch ein Unterschied, ob das Zeug in einem (womöglich schlecht oder gar nicht beschrifteten) Spind liegt oder ob man es in Kampftragetasche und Seesack verpackt, ordentlich beschriftet und dann in die Obhut von Spieß/KpTrpFhr/Versorger etc. gibt.
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Swobby

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Antw:Lagerung pers. Ausrüstung während Freistellung vom mil. Dienst
« Antwort #13 am: 03. Februar 2014, 21:20:46 »

Bei uns lagen früher auch diverse Ausrüstungsgegenstände in Seesack, Kampftragetaschen etc. verpackt im MAT Raum. Ende vom Lied war, bei der Kasernenschließung wurden diese Artikel ohne Zuordnung (trotz beschriftung) an die MAT Gruppe zurückgeleitet. Die Kameraden hatten dann erhebliche Verlustmeldungen zu schreiben. Denke halt das es die beste Lösung ist, die Sachen daheim zu lagern. Bei Möglichkeit auf Reservisten Status runterschrauben (Also einen Teil der Ausrüstung schon in die Auskleidung zurückführen)
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miguhamburg1

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Antw:Lagerung pers. Ausrüstung während Freistellung vom mil. Dienst
« Antwort #14 am: 04. Februar 2014, 00:22:52 »

Halten wir doch einmal emotionslos fest, dass primär der Soldat selbst für die Vollzähligkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm leihweise übergebenen Bekleidung und persönlichen Ausrüstung ist. Während der aktiven Dienstzeit in einem Truppenteil/einer Dienststelle hat diese(r) dem Soldaten hierfür einen Spind oder entsprechend verschließbare Lagerstätte für die Ausrüstung bereitzustellen, in der die ordnungsgemäße Lagerung erfolgen kann. Dies wird meines Wissens nach auch so durchgeführt.

Wenn nun ein Soldat in den BFD etc. geht - und das meint der Fragensteller wohl -, dann hat er einen neuen DV, dem er untersteht - und damit auch einen entsprechenden Truppenteil/Dienststelle. Somit ist dieser Truppenteil/diese Dienststelle auch verpflichtet, entsprechende, verschließbare Lagerstätten für die Bekleidung/persönliche Ausrüstung der zukommandierten/-versetzten Soldaten bereit zu stellen oder nach Abpsrache mit dem "BFD-Soldaten" die Lagerung in dessen Haushalt zu gestatten.

Wo ist da denn das Problem?

Die von Ulli angedeutete Lösung halte ich für unrealistisch: Die Räume des Spießes oder Kompanietrupführers sind sicher keine sinnvolle Lagerstätte für Ausrüstung/Bekleidung von Soldaten, die allenfals kurz vor ihrem Ausscheiden aus der Bundeswehr noch einmal dort "aufschlagen".
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