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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Lagerung pers. Ausrüstung während Freistellung vom mil. Dienst  (Gelesen 14554 mal)

F_K

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Antw:Lagerung pers. Ausrüstung während Freistellung vom mil. Dienst
« Antwort #30 am: 14. Juni 2016, 10:07:26 »

Moral der Geschichte:

Zeitnah vom "Abgeber" den aktuellen BAN geben lassen (am nächsten Tag), und nicht warten, bis alle entlassen sind ....
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Andi

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Antw:Lagerung pers. Ausrüstung während Freistellung vom mil. Dienst
« Antwort #31 am: 14. Juni 2016, 14:13:54 »

Ich möchte einfach nur wissen, in welcher Vorschrift,Gesetzt oder Richtlinie steht es, dass der Soldat die Sachen persönlich abgeben muss und wann?

Das ist nicht der Fall. Üblich ist - auf Grund der Überforderung der LHBw - seit einigen Jahren die Abgabe und Vollzähligkeit in der Einheit, die dann die Ausrüstung nur noch an die LHBw übergibt. Der Soldat ist mit Abgabe an das MatBewPers seiner Einheit raus aus der Nummer.

Gruß Andi
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D.ST

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Antw:Lagerung pers. Ausrüstung während Freistellung vom mil. Dienst
« Antwort #32 am: 14. Juni 2016, 17:48:55 »

Ich möchte einfach nur wissen, in welcher Vorschrift,Gesetzt oder Richtlinie steht es, dass der Soldat die Sachen persönlich abgeben muss und wann?

Das ist nicht der Fall. Üblich ist - auf Grund der Überforderung der LHBw - seit einigen Jahren die Abgabe und Vollzähligkeit in der Einheit, die dann die Ausrüstung nur noch an die LHBw übergibt. Der Soldat ist mit Abgabe an das MatBewPers seiner Einheit raus aus der Nummer.

Gruß Andi

Ja so sehe ich das auch und so wurde es auch in meiner Einheit in der Regel auch gemacht.

Um das ganze mal in einen etwas rechtlichen Rahmen zufassen, habe ich einen Norm gefunden, die ein wenig Handlungssicherheit geben könnte.

Gemäß § 77 IV Nr. 4 SG sind die Dienstleistungspflichtigen (Soldaten) während der Dienstleistungsüberwachung (Dienstzeit) verpflichtet die  ausgehändigten Bekleidungs- und Ausrüstungsstücke ohne Entschädigung jederzeit erreichbar sorgfältig aufzubewahren und zu pflegen, sie nicht außerhalb des Wehrdienstes zu verwenden, ihre missbräuchliche Benutzung durch Dritte auszuschließen, den Weisungen zur Behandlung der Gegenstände nachzukommen, sie der zuständigen Dienststelle auf Aufforderung vorzulegen oder zurückzugeben und ihr Schäden sowie Verluste unverzüglich zu melden.

fraglich ist für mich wer die zuständige Dienstelle im Sinne des SG ist? Aus dem Bauch heraus ist für mich die zuständige Dienststelle meine Einheit. Bis jetzt habe ich auch noch keinen zeitlichen Rahmen gefunden, der mir sagt ich muss meine PA bis zum DZE aufbewahren. Es geht auf jeden Fall nicht aus diesem Gesetz hervor.

Lange Rede kurzer Sinn. Eine SB und eine Dienstliche Erklärung muss so oder so abgeben werden und dann entscheidet erst mal der Chef, ob ich dafür haften muss.



   
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F_K

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Antw:Lagerung pers. Ausrüstung während Freistellung vom mil. Dienst
« Antwort #33 am: 14. Juni 2016, 18:03:03 »

Obiges Zitat gilt für Res, die die Ausrüstung privat lagern - die Dienststelle ist der BeordTrT bzw. ÜbTrT.

Der gesunde Menschenverstand sagt einem schon, dass im Falle von Notlagen ( da reicht ein Hochwasser), ggf. Soldaten in Uniform benötigt werden - die Auskleidung erfolgt also zeitnah zum DZE ( wir reden da von Tagen), und nicht Jahre vorher.
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D.ST

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Antw:Lagerung pers. Ausrüstung während Freistellung vom mil. Dienst
« Antwort #34 am: 14. Juni 2016, 22:24:52 »

Ja

stimmt gilt leider nur für Res. Schade also bleibt meine Frage noch offen.


Naja wenn man wegen Hochwasser aus einer Vollzeit BFD - Maßnahme raus gezogen wird wegen Hochwasser dann lauft da schon irgendwas vorher falsch. Aber lassen wir das.

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dv_uffz

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Antw:Lagerung pers. Ausrüstung während Freistellung vom mil. Dienst
« Antwort #35 am: 21. November 2016, 11:55:17 »

Ich muss das Thema leider nochmal pushen...

Folgender Sachverhalt wird sich bei mir voraussichtlich ab dem 01.01.2017 ergeben:
- ab 01.01.2017 Rechtsanspruch auf Freistellung vom militärischen Dienst
- EU bis einschließlich 08.01.2017
- Bundeswehrfachschule (Koblenz) vom 09.01. - 31.03.2017
- Laufbahnausbildung im geh. n. t. Verwaltungsdienst ab dem 03.04.2017 (Mannheim)
- Dienstzeitende 30.06.2018


Ich möchte gerne ebenfalls meine Bekleidung Ende Dezember abgeben.  Ein netter Anruf meinerseits wurde durch einen Bearbeiter bei der LHBw sehr pampig abgewiesen (geht nicht, steht in der Vorschrift, mir egal, wir sind ein ziviles Unternehmen und so weiter und sofort). Gespräch war dann auch relativ schnell beendet.
Weiterhin sehe ich mich in den nächsten 18 Monaten in keiner Weise mehr im militärischen Dienst, da das duale Studium so getaktet ist, dass da keine Freiräume entstehen (sollten).

Ich verstehe auch die ganzen Einwände hier im Thread, die dem entgegenstehen:
- persönliche Ausrüstung
- Abbruch des Studiums o.ä.
- militärische Aufträge (Hochwasser o.ä.)

Aber:
Letztendlich komme ich zu dem (persönlichen) Entschluss, dass das Vorhalten meiner persönlichen Ausrüstung keinen Sinn ergibt. Vom V-Fall mal ganz zu schweigen, der vermutlich erst mal nicht eintreten wird ;)

Ich weiß es ist ein kompliziertes Thema, aber haben unsere Perser hier eventuelle Handlungsanweisungen ?
Wenn es nicht anders geht, soll mir mein Disziplinarvorgesetzter die Abgabe fehlen ;)

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F_K

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Antw:Lagerung pers. Ausrüstung während Freistellung vom mil. Dienst
« Antwort #36 am: 21. November 2016, 12:17:35 »

Zitat
Aber:
Letztendlich komme ich zu dem (persönlichen) Entschluss, dass das Vorhalten meiner persönlichen Ausrüstung keinen Sinn ergibt.

Deine Meinung in allen Ehren - aber völlig unbedeutend.

Zitat
Vom V-Fall mal ganz zu schweigen, der vermutlich erst mal nicht eintreten wird ;)

Ist aber eine Begründung für das Vorhalten von Streitkräften.

Zitat
Ich weiß es ist ein kompliziertes Thema, aber haben unsere Perser hier eventuelle Handlungsanweisungen ?
Wenn es nicht anders geht, soll mir mein Disziplinarvorgesetzter die Abgabe fehlen ;)

Solange Du länger als eine Woche Soldat bist, benötigst Du potentiell die Ausrüstung / Bekleidung.

ISSO - und Befehlslage.
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dv_uffz

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Antw:Lagerung pers. Ausrüstung während Freistellung vom mil. Dienst
« Antwort #37 am: 22. November 2016, 15:13:04 »

Naja... dann darf man das Kind auch nicht "Rechtsanspruch auf Freistellung vom militärischen Dienst" nehmen.

Wieso Ausrüstung vorhalten, wenn man zur "Dienstleistung" im militärischen Sinne nicht mehr verpflichtet ist.

Naja okay, ist halt so...
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KlausP

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Antw:Lagerung pers. Ausrüstung während Freistellung vom mil. Dienst
« Antwort #38 am: 22. November 2016, 15:16:23 »

Ganz einfach, weil Sie nur freigestellt, aber noch nicht entlassen sind. Die Entlassungsuntersuchung darf nicht früher als zwei Wochen vor DZE durchgeführt werden und dann kommen noch die übrigen Entlassungsformalitateten.
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

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Antw:Lagerung pers. Ausrüstung während Freistellung vom mil. Dienst
« Antwort #39 am: 22. November 2016, 18:11:10 »

Zitat
Naja... dann darf man das Kind auch nicht "Rechtsanspruch auf Freistellung vom militärischen Dienst" nehmen.
Doch, das trifft es ganz genau.
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