...ich wollte lediglich Erfahrungsberichte hören wie man als Eltern den Spagat zwischen Bundeswehr und Familienleben schafft.
Auch wenn sich das ursprüngliche Anliegen eigentlich erledigt hat, ist das Thema "Familie und Dienst" ein überaus wichtiges.
Zu den greifbaren Dingen:
Auch Soldaten haben gesetzlich verankerte Ansprüche, die sich im wesentlichen aus der Erholungsurlaubsverordnung und der Sonderurlaubsverordnung für Bundesbeamte ergeben.
- Urlaubsansparung zur Kinderbetreuung (kurz: solange das Sorgerecht für ein Kind unter 12 Jahren besteht, können jährlich idR 10 Erholungsurlaubstage auf Antrag angespart werden)
- Sonderurlaub für ein erkranktes Kind unter 12 Jahren, das Betreuung gemäß der ärtzliche Bescheinigung benötigt (4 Sonderurlaubstage pro Kind, pro Jahr)
- Sonderurlaub bei Erkrankung der Betreuungsperson eines Kinds unter 8 Jahren (4 Sonderurlaubstage pro Jahr)
Möglicherweise verfügt der Standort darüber hinaus über ein Eltern-Kind Arbeitszimmer.
Ich persönlich handhabe es so:
Wenn im Grundbetrieb Probleme bzgl. der Kinder gibt springe primär ich ein um die Urlaubstage meiner Frau für o.g. Fälle für die Zeiten von Einsatz und Übung zu schonen.
Ansonsten hilft eine vorausschauende Planung (z.B. Schließtage der Kindergärten frühzeitig mit Urlaub abdecken, "private Termine" ausserhalb der Rahmendienstzeit rechtzeitig in der Einheit bekanntgeben um unschöne Überraschungen durch z.B. Sonderdienste, Nachtdienste,... zu minimieren)
Freilich wird es in den Jahren der Ausbildung komplizierter, da das Betreuen eines kranken Kinds vom Lehrgangsort aus natürlich nicht so spontan geht (Fahrtzeit). Aber oben genannte Sonderurlaubsansprüche gelten natürlich auch auf einem Lehrgang, etc.
Für alleinerziehende wird das ganze natürlich noch schwerer, da kein Partner zur Gegenseitigen Unterstützung vorhanden ist.
Für Zeiten von Einsatz und Übung braucht der Partner einen soliden Plan mit mehreren Backuplösungen (Stichworte: Soziales Umfeld und auch kameradschaftliches/familiäres Gefüge innerhalb der Einheit des Partners (Wenn ich im Einsatz bin und meine Frau ein nicht lösbares Problem hat, erwarte ich z.B. zumindest den Hilfeversuch durch die Einheit nach einem Anruf beim Spieß ... bei Pendlern wird das natürlich schwer lösbar))
Auch wenn viele es oft nicht hören wollen:
Natürlich ist der Soldatenberuf in vielen Aspekten nicht mit einem "normalen" Beruf vergleichbar.
Aber im Grundbetrieb muss es möglich sein, im Rahmen des rechtlich vorgegebenen Rahmens auch als Soldat spontan bei den Kindern zu bleiben.
Denn letztendlich macht es keinen Unterschied ob z.B. eine Ausbildung ausfällt, weil der Ausbilder bei den Kindern bleiben muss, oder ob sich der Arbeitgeber des Ehepartners einen Kopf wegen des gleichen Ausfalls machen muss... in beiden Fällen wird "die Welt davon nicht untergehen"
Aus meiner persönlichen Erfahrung ist es im Grundbetrieb oft einfacher eine spontane Problemlösung mit dem Arbeitgeber "Bundeswehr" zu erreichen als mit dem Arbeitgeber des Ehepartners.