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Autor Thema: Ab wann wird man "UA" ?  (Gelesen 2400 mal)

rider

  • Gast
Ab wann wird man "UA" ?
« am: 15. November 2005, 12:00:51 »

Moin moin.
Also folgendes:
Ich hab mittlerweile ne gute MOB Stelle gefunden. Bin zur Zeit aber leider noch HG d.R. sitze jetzt jedoch auf nem StabsDienstUffz Posten (und KF B).  DGrad gem. Stan ist Uffz bzw. StUffz.

Einen Antrag auf Eignungsübung hab ich auch gestellt leider kann ich diese wohl erst Anfang nächsten Jahres machen bzgl. fehlender Wehrübungstage der Division.

Ab wann trage ich denn eigentlich den Dienstgradzusatz UA, und wann könnte ich damit rechnen Uffz zu werden ?
Erst nach bestandenen Lehrgang, richtig ?

Danke schonmal im Vorraus,
MfG
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Fitsch

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Re:Ab wann wird man "UA" ?
« Antwort #1 am: 15. November 2005, 12:07:22 »

Du mußt bei Deinem mobTrpTeil einen Antrag auf Zulassung zum RUA unterschreiben, dieser wird dann bearbeitet und irgendwann wirst Du dann mit einem Bescheid zum RUA ernannt.

Dort steht auch drauf daß Du ab jetzt verpflichtet bist den Stressbalken zu führen und im Briefverkehr den Dienstgradzusatz RUA zu führen hast.

Horrido
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I will mei 1. Gebirgsdivision wiada hong !!!
https://www.kamkreis-gebirgstruppe.de/
 

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