@ Argard1979:Im Ursprungsposting dieses Freds steht ziemlich viel Müll, der noch dazu ziemlich wirr "dahin geworfen" wurde!
Fangen wir mal an, ein wenig aufzuräumen:
1.) Wenn der Soldat nach seinem Einsatz bereits aus der Bundeswehr ausgeschieden ist, ist die (ehemalige!) WBV für ihn gar nicht zuständig! Das BVA leitet dann zwar das WDB-Verfahren ein und "ermittelt" bei der Bundeswehr alle relevanten Befunde (G-Karte!), gibt das Verfahren dann jedoch an das zuständige Versorgungsamt ab! Der Gutachter wird von dort bestellt und hat mit der Bundeswehr absolut nichts zu tun!
2.) Wenn der zivile Gutachter zu einem Ergebnis kommt und das Versorgungsamt eine WDB mit einem GdS von x % bescheidet, dann hat auch hier die (ehemalige!) WBV keinerlei Optionen drin! Dieser Bescheid ist rechtskräftig und kann von der Bundeswehr gar nicht angegangen werden.
3. Schon das googeln mit dem Begriff "Einsatzunfallverordnung" bringt ein relativ kurzes Dokument zu tage, mit dem eine Wiedereinstellung in eine Wehrdienstverhältnis besonderer Art nach § 6 EinsatzWVG möglich macht!
Alles in meinem näheren Umfeld nicht allzu lange zurück erst passiert
!