Da Dir nach ArbPlSchG keine Nachteile (auch und gerade finanziell) entstehen dürfen, ist es eigentlich ziemlich einfach. Da auch ich im Vertrieb mit relativ hoher Incentivierung (Bonus) beschäftigt bin, werden bei mir Zeiträume längerer RDL nicht für die Zielerreichung berückstichtigt und somit herausgerechnet. Das ist m.M.n. auch OK so, da man in diesem Zeitraum Soldat ist und das Arbeitsverhältnis eh ruht. Ob das nun eine generelle Regelung ist, die man auf jeden AG übertragen kann, vermag ich nicht zu beurteilen. Bei mir bzw. meinem AG wird das jedenfalls so ausgelegt, damit eventuelle Boni nicht gemindert werden.
Da ich aber auch nur einmal im Jahr einen Bonus bei hohem Fixum erhalte, stellt sich die Situation natürlich auch ein wenig anders dar. Einen Versuch mit dem Arbeitgeber, neben dem Gespräch mit der Behörde, einen Weg zu finden ist aber sicher auch eine mögliche Option.