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Autor Thema: Abrechnung KFZ Unfall  (Gelesen 4363 mal)

Stabili

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Abrechnung KFZ Unfall
« am: 30. Juni 2014, 16:11:05 »

Hallo ,

Ich hoffe dass ja vielleicht jemand hier im Forum herumkreist mit Erfahrung im Bereich Versicherungen.

Folgendes:
Ich hatte einen Verkehrsunfall und bin einem KFZ hinter drauf gefahren. Der Verkehrsunfall wurde herbeigeführt dadurch, dass ein KFZ welches sich auf der rechten Spur neben uns, einen Spurwechsel durchführte ohne zu blinken und somit das KFZ vor mir schnitt.
Dieser wurde dadurch zur Vollbremsung gezwungen und ich knallte mit meinen 20km/h jedoch fast 2t, auf das KFZ  :-\

Problem: Ich habe nur eine Haftpflichtversicherung gehabt zu dem Zeitpunkt, da ich das Fahrzeug bald wieder verkaufen wollte.
Jetzt habe ich das Gutachten bekommen welches meinen Schaden " Chrysler C300 CRD " auf knappe 9000€ festsetzt.

Über einen Anwalt kann ich nicht gehen, da ich zu dem Zeitpunkt keinen Rechtsschutz hatte ( Ja sehr dumm  ::) )
Also muss ich mein Geld jetzt so einfordern von der Versicherung.
Die haben mir jetzt schon im voraus gesagt, dass eine "Teilschuld" sozusagen von 30% dem Versicherungsnehmer von denen angehängt wird.

Liege ich jetzt richtig mit der Auffassung, dass wenn ich jetzt der Versicherung mein Gutachten zusende, ich normalerweise 30% der Reparaturkosten erstattet bekomme?

Vielen Dank für Eure Hilfe, bin gerade etwas verloren  :'( :'( :'( :'( :'(
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F_K

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Antw:Abrechnung KFZ Unfall
« Antwort #1 am: 30. Juni 2014, 16:22:22 »

Rechtsberatung darf hier nicht stattfinden - üblicherweise hat der Auf fahrende Schuld - was sagt den Deine Versicherung?
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Tierpark

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Antw:Abrechnung KFZ Unfall
« Antwort #2 am: 30. Juni 2014, 17:27:20 »

Ein eigenes Gutachten erstellen zu lassen, kostet Sie auch noch mal zusätzlich Geld. Der Unfall ist ja polizeilich aufnenommen worden, dann kann Ihre Versicherung ja über das Aktenzeichen Akteneinsicht erlangen. Wenn dann ein Gutachten für nötig erachtet wird, kann da ja dann über Ihre Versicherung geschehen. Auf jeden Fall zunächst Rücksprache mit Ihrer versichernug nehmen.
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ulli76

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Antw:Abrechnung KFZ Unfall
« Antwort #3 am: 30. Juni 2014, 18:17:11 »

Also auf Deutsch hast du zu geringen Abstand zum Vordermann gehalten? Warum soll dann jemand anderes für deinen Schaden aufkommen?
Anscheinend hat es ja sogar für deinen Vordermann noch zum rechtzeitigen Bremsen gereicht.
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F_K

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Antw:Abrechnung KFZ Unfall
« Antwort #4 am: 30. Juni 2014, 19:15:38 »

... Ullis Gedanken hatte ich auch - mir war aber die Meldung / Lage insgesamt zu dünn.

Ist der "Schneider" als Unfallverursacher verwarnt worden? Was sagen die Haftpflichtversicherungen? Gibt es ein Gutachten zum Schadenshergang?
Selber verwarnt worden? Wer hat das Gutachten beauftragt? Warum keine Vollkasko mehr?
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ulli76

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Antw:Abrechnung KFZ Unfall
« Antwort #5 am: 30. Juni 2014, 19:20:22 »

Der "Schneider" wäre ja für den Schaden am Vordermann des TE verantwortlich. Bisher war aber noch nicht einmal die Rede davon, dass der Vorderman überhaupt in den "Schneider" reingesemmelt wäre.
Und dass mal plötzlich ein Auto vor einem stehen bleibt, damit müssen wir doch immer rechnen- hab ich zumindest mal in der Fahrschule gelernt.
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F_K

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Antw:Abrechnung KFZ Unfall
« Antwort #6 am: 30. Juni 2014, 19:23:57 »

Ulli, schon richtig.

Wenn der Schneider aber massiv Verkehrsfeindlich handelt, kann er auch für die Folgeschäden haftbar gemacht werden ... Ist, wie oft, ein komplexes Thema.
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mailman

  • Gast
Antw:Abrechnung KFZ Unfall
« Antwort #7 am: 30. Juni 2014, 19:34:18 »

Ist wirklich sehr komplex.

Hatte selbst einen ähnlichen Fall, da bin ich aber keinen draufgefahren sondern wollte angeblich lt. einem der Anwälte dem anderen die Vorfahrt nehmen.
War ne sehr streßige Sache.
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Stabili

  • Gast
Antw:Abrechnung KFZ Unfall
« Antwort #8 am: 30. Juni 2014, 23:47:45 »

Also das Fahrzeug vor mir war ein Peugeot 206. Der Kamerad vor mir hat eine Vollbremsung hingelegt, jedoch war noch ein grösserer Abstand zwischen ihm und dem "Schneider", welcher mit seinem Range Rover auch genug Zeit hatte durch einen kräftigen "Kickdown" jene Kollision zu vermeiden.
Der Schneider hat Fahrerflucht begangen, jedoch konnte ich mir schnell genug sein Kennzeichen merken. Der Fahrer wurde ausfindig gemacht.
Die Polizei hat mir eine Teilschuld zugesprochen, da der Unfall nicht passiert wäre wenn der "Schneider" nicht so gehandelt hätte.
Jedoch wurde auch ich verwarnt, da mein Sicherheitsabstand lt. "Polizei" wohl nicht angemessen war ...  ??? ??? ???
Das Gutachten wurde durch mich angefordert ... Wie es scheint war auch dies eine sehr unüberlegte Entscheidung.

Ich sehe ja ein dass ich etwas mehr Sicherheitsabstand hätte halten müssen, ist halt echt eine super problematische Situation für mich...
Mein Chrysler steht seit 3 Monaten vor meiner Haustür, komplett zerstörte Front und ich hab nur ne Haftpflicht  :-X :-X

Ich wollte eigentlich nur wissen, ob ich das jetzt richtig verstanden habe, dass ich das Gutachten an die gegnerische Versicherung senden muss und diese mir dann 30% der Reparaturkosten erstatten??
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F_K

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Antw:Abrechnung KFZ Unfall
« Antwort #9 am: 01. Juli 2014, 06:29:50 »

... Bitte alle Fragen beantworten, dann sehen wir weiter ....
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wolverine

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Antw:Abrechnung KFZ Unfall
« Antwort #10 am: 01. Juli 2014, 14:45:56 »

Seit wann klärt eigentlich ein Polizist die Schuldfrage?! ???
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Helft mit, dass es so bleiben kann

F_K

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Antw:Abrechnung KFZ Unfall
« Antwort #11 am: 01. Juli 2014, 14:56:22 »

... Nicht das da was falsch verstanden wird - die Polizei klärt Schuldfragen nicht abschließend. In einfach gelagerten Fällen, in denen es nicht zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, wird ein Bussgeld in Verbindung mit Fotos und der Unfallanzeige der Versicherungsnehmer von den Versicherungsgesellschaften gerne als Basis einer Regelung genommen.

Wem das dann nicht gefällt, muss es halt auf eine ggf. gerichtliche Klärung ankommen lassen.


Also bitte an den TE - Fragen beantworten.
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