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Autor Thema: hib-Meldungen 405 + 406/2014 vom 11. August 2014  (Gelesen 1157 mal)

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hib-Meldungen 405 + 406/2014 vom 11. August 2014
« am: 11. August 2014, 17:56:23 »

Themen heute:

   • Grüne fragen nach Drohnen-Planungen

   • Bewaffnungsfähige Drohnen thematisiert

   • KDV-Anträge von Soldaten


Grüne fragen nach Drohnen-Planungen

Verteidigung/Kleine Anfrage - 11.08.2014

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will von der Bundesregierung wissen, welche Argumente aus Sicht des Bundesverteidigungsministeriums „für eine Beschaffung und welche Argumente für eine Leasinglösung von waffenfähigen Drohnen“ sprechen. Ferner erkundigt sich die Fraktion in einer Kleinen Anfrage (18/2243) unter anderem danach, ob und gegebenenfalls mit welchem Ergebnis sich das Ministerium bereits entschieden hat, „inwiefern es eine Leasing- oder Beschaffungslösung geben soll“.

Quelle


Bewaffnungsfähige Drohnen thematisiert

Verteidigung/Kleine Anfrage - 11.08.2014

Berlin: (hib/STO) „Beschaffung bewaffnungsfähiger Drohnen nach Ende der ,gesellschaftlichen Debatte‘“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2241). Darin schreibt die Fraktion, die Regierungsparteien bekräftigten im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD den Willen zur Entwicklung einer „europäischen Drohne. Der Koalitionsvertrag fixiere auch, vor der Beschaffung bewaffnungsfähiger Drohnen „alle damit im Zusammenhang stehenden völker- und verfassungsrechtlichen, sicherheitspolitischen und ethischen Fragen sorgfältig prüfen“ zu

wollen. Nach einer vom Verteidigungsausschuss des Bundestages für den 30. Juni 2014 angesetzten öffentlichen Anhörung zu dem Thema habe sich Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) für die Beschaffung von bewaffnungsfähigen Drohnen für die Bundeswehr ausgesprochen.

Wissen wollen die Abgeordneten, auf welche Weise „die Entscheidung zur Beschaffung von Kampfdrohnen oder bewaffnungsfähiger Drohnen als endgültige Lösung beziehungsweise Überbrückungslösung von der Anhörung im Deutschen Bundestag beeinflusst“ wurde. Auch fragen sie unter anderem, ob die Bundesregierung mit der Anhörung im Bundestag „zur Beschaffung von bewaffnungsfähigen Drohnen der MALE-Klasse die Prüfung der ,damit in Zusammenhang stehenden völker- und verfassungsrechtlichen, sicherheitspolitischen und ethischen Fragen‘“ nun beendet hat.

Quelle


KDV-Anträge von Soldaten

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Kleine Anfrage - 11.08.2014

Berlin: (hib/STO) Um die „Anerkennungspraxis des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben“ bei Anträgen auf Kriegsdienstverweigerung von Soldaten geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2247). Darin verweist die Fraktion darauf, dass unabhängig von der Aussetzung der Wehrpflicht „für jede und jeden“ des Recht bestehen bleibe, den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes zu verweigern. Über die Berechtigung, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern, entscheide das Bundesamt für Familien und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) auf Antrag.

Weiter heißt es in der Vorlage, der „veränderte Auftrag der Bundeswehr, an einer wachsenden Zahl von Kampfeinsätzen im Ausland teilzunehmen“, stelle für viele Soldaten „den ausschlaggebenden Grund dar, den Kriegsdienst zu verweigern“. Wie die Abgeordneten ausführen, ist nach ihrer Ansicht „die Anerkennungspraxis des BAFzA durch ein restriktives Vorgehen gekennzeichnet“. Dies gelte „sowohl für die in etlichen Fällen langen Bearbeitungszeiten“ als auch „hinsichtlich der rückläufigen Anerkennungsquoten“. Presseberichten zufolge solle „allein vom ersten bis zum vierten Quartal 2013 die Anerkennungsquote von 83 Prozent auf unter 40 Prozent gesunken sein“.

Wissen will die Fraktion, wie viele Anträge auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer (KDV-Anträge) seit Aussetzung der Wehrpflicht von Soldaten gestellt wurden. Auch erkundigt sie sich unter anderem danach, wie viele der seit Aussetzung der Wehrpflicht gestellten KDV-Anträge anerkannt und wie viele abgelehnt wurden.

Quelle
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