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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Dispoüberzug vor Dienstantritt melden?  (Gelesen 1682 mal)

zetroc

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Dispoüberzug vor Dienstantritt melden?
« am: 12. August 2014, 10:49:01 »

Hallo Zusammen,

ich habe meine Eignung und Einplanung bereits hinter mir.
Jedoch werde ich meinen Dienst erst im nächsten Jahr antreten.
Zwischenzeitlich habe ich mein Dispokonto überzogen, ich erinnere mich daran, dass man Angaben dazu machen musste, ob man Schulden hat etc. (War zu dem Zeitpunkt ja noch nicht der Fall).
Muss ich diese Änderung jetzt melden? Wenn ja, wo?

Danke
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Ralf

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Antw:Dispoüberzug vor Dienstantritt melden?
« Antwort #1 am: 12. August 2014, 10:52:39 »

Gleichst du ihn in absehbarer Zeit aus?
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zetroc

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Antw:Dispoüberzug vor Dienstantritt melden?
« Antwort #2 am: 12. August 2014, 10:58:47 »

Allerspätestens mit dem ersten Wehrsold ist das wieder ausgeglichen.
Für mich ist es also in "absehbarer Zeit".
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Iceman81

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Antw:Dispoüberzug vor Dienstantritt melden?
« Antwort #3 am: 12. August 2014, 10:59:49 »

wieviel Euronen sind das denn?
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Flexscan

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Antw:Dispoüberzug vor Dienstantritt melden?
« Antwort #4 am: 12. August 2014, 11:01:20 »

denke nicht das das hier von Intresse ist und der TE die Angaben auf den Cent öffentlich macht.
Desweiteren hat er angegeben das es mit dem ersten Sold ausgeglichen ist in sofern hat sich die Frage nach der Höhe schon erledigt.
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Iceman81

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Antw:Dispoüberzug vor Dienstantritt melden?
« Antwort #5 am: 12. August 2014, 11:15:48 »

Mal davon ab vergeben wenn die Bank schlau ist, eh keine Dispo der höher ist als der monatliche Nettoverdienst von daher sollte es sowieso egal sein.

Mal davon abgesehn ist ausgeglichen nur ausgeglichen und man ist dann auch nur wieder auf 0 und nicht im +. So hängt man halt immer irgendwo drin und die Bank freut sich über die hohen Zinsen.
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F_K

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Antw:Dispoüberzug vor Dienstantritt melden?
« Antwort #6 am: 12. August 2014, 11:17:50 »

.. ich verstehe die Welt ja nur begrenzt, daher habe ich viele Fragen:

Zitat
Dispokonto

.. was ist denn das? (nicht mal Google hat eine Antwort)?

.. wovon lebt der TE bis zum ersten Wehrsold?

Zitat
Mal davon ab vergeben wenn die Bank schlau ist, eh keine Dispo der höher ist als der monatliche Nettoverdienst von daher sollte es sowieso egal sein.

Hä? Meine Bank ist also "nicht schlau", weil meine Bank mir einen höheren Dispo einräumt?

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Iceman81

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Antw:Dispoüberzug vor Dienstantritt melden?
« Antwort #7 am: 12. August 2014, 11:20:42 »

Es gibt auch banken die räumen einen bis zum 3 fachen des Netto verdienstes ein oder sogar noch mehr, aber in der Regel wollen die dann ne Verdienstbescheinigung sehen und deine Schufa sollte nicht schon voll mit anderen Krediten sein.

Für die Bank ist es sowieso nen lohnendes Geschäft da die Zinsen höher sind als bei "normalen" Verbraucherkrediten.

Ist doch am Ende auch egal, die Bedingungen legt die Bank fest, denn die trägt erstmal das Risiko. Und der Kunde muss selber wissen was er unterschreibt oder sich einräumen lässt.
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zetroc

  • Gast
Antw:Dispoüberzug vor Dienstantritt melden?
« Antwort #8 am: 12. August 2014, 11:24:20 »

Lieber F_K,
dass ich mich hier etwas falsch ausgedrückt habe, ist mir im Nachgang auch aufgefallen.
Leider gibt es in diesem Forum keine Editierfunktion.
Ich glaube zwar nicht, dass das hier eine Rolle spielt oder beim Beantworten der Frage hilfreich ist, aber ich lebe von einem normalen Gehalt.

Ich habe soeben im Karrierecenter angerufen, indem ich meine Eignungsfeststellung hatte, und habe mich dort informiert.
Dort bekam ich die Auskunft, dass "nur" jeder Kredit, mit dem man monatlich über 200€ belastet ist, gemeldet werden muss.
In meinem Fall soll ich also nichts melden.
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F_K

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Antw:Dispoüberzug vor Dienstantritt melden?
« Antwort #9 am: 12. August 2014, 11:26:46 »

Ich sage es dann mal mit Wiki:

Zitat
Von Kontoinhabern wird erwartet, dass sie die Kreditinanspruchnahme möglichst innerhalb von zwei bis drei Monaten problemlos zurückzahlen können, damit eine dauerhafte und wachsende Verschuldung vermieden wird und ein „Einfrieren“ des Dispokredits verhindert werden kann. „Einfrieren“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Sollsaldo für einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten auf einem bestimmten Niveau verharrt und nicht durch Kontogutschriften wesentlich und nachhaltig vermindert wird. Weiterhin ist der Kontoinhaber verpflichtet, innerhalb des vereinbarten Rahmens zu disponieren

Insoweit solltest Du nicht bis zum ersten Wehrsold warten, sondern die Tilgung zügig angehen.
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