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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Roa a.d.W.  (Gelesen 45844 mal)

Terek

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Antw:Roa a.d.W.
« Antwort #15 am: 30. August 2014, 13:28:20 »

Wehrübungen (RDL) organisiert man sich am Besten selbst. D.h. ist man schon beordert, dann mit dem entsprehenden Truppenteil Verbindung aufnehmen und nach einer entsprechenden Möglichkeit z.B. für die Truppenpraktika fragen.

(Noch) Unbeorderte ebenso nur bei einem beliebigen Truppenteil (je nach persönlichem Ausbildungsstand, Sinnhaftigkeit und Entgegenkommen der Chefs).  Ein Truppenteil aussuchen, Kontakt mit dem S1 Offz aufnehmen, welcher einen dann i.d.R. an den zuständigen Reservistenbearbeiter verweisen wird. Dort grundsätzliche Bereitschaft, Wehrübungstage etc. abklären und dann ggf. einen Kompaniechef suchen, der Willens ist, bzw. Bedarf hat (was heißen kann, daß man u.U. alle abtelefoniert). Zu guter letzt die Übung noch dem BaPersBw melden, sofern das der Truppenteil nicht übernimmt.

Die Lehrgänge beginnen mit dem ROL 1, die zwei weiteren können in beliebiger Reihenfolge besucht werden.
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HCRenegade

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Antw:Roa a.d.W.
« Antwort #16 am: 30. August 2014, 15:11:14 »

Ans BAPers melden? Das macht aber nicht der Res, sondern der ÜbTrT.

Davon abgesehen ist die Beorderung nur auf dem Papier (und für den Leistungszuschlag) von Bedeutung - üben kann man, wo man will (und wo Bedarf herrscht). Habe selbe die Masse meiner WÜ außerhalb des BeordTrT abgeleistet.

WÜ leistet man so ab, wie man Zeit und Lust hat (und wie Bedarf ist). Da gibt es keine "Pflichtdienstzeiten" o.ä.

LG werden über P angefordert - normalerweise wird man von denen angeschrieben, wann Termine anstehen und dann kann man zu den Terminen zusagen oder absagen. Kann dann aber z.T. auch sehr lange dauern, bis man mal einen Platz bekommt - hängt sehr von Angebot und Nachfrage ab.
Man kann also (theoretisch9 alle LG innerhalb eines Jahres absolvieren oder genauso gut die Ausbildung über 5 Jahre strecken.
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Terek

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Antw:Roa a.d.W.
« Antwort #17 am: 30. August 2014, 15:57:18 »

noch dem BaPersBw melden, sofern das der Truppenteil nicht übernimmt.

Nichts anderes schrieb ich.  Gerade bei kurzfristigen Übungen, besonders in Verbindung mit anstehenden Beförderungen, so hab ich mir sagen lassen, wüßten die schon gern schnellstmöglich davon (vielleicht noch bevor der Ausnahmeantrag des Chefs vorliegt).

Ich habe ebenfalls einen großen Teil meiner Wehrübungen bei anderen Truppenteilen abgeleistet, bin aber der Meinung, daß man es zuerst nach Möglichkeit bei seinem eigenen Beorderungstruppenteil versuchen sollte. Insbesondere wenn man noch gar keine Kontakte hat. Auch bei Beorderungsstellen gibt es solche und solche. Einige sind für die Reservisten vielleicht nur auf den Papier (und den Leistungszuschlag) von Bedeutung, es gibt aber auch durchaus Stellen (sozusagen mit Familienanschluß) bei denen es von Vorteil ist, sich öfter sehen zu lassen. Was man da bevorzugt, muß jeder selbst wissen.

Richtig ist, während der Laufbahnausbildung (Schülerstelle) hat die Beorderung da sicher eine untergeordnete Bedeutung, es sei denn man möchte später dort auch bleiben.
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Altrec

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Antw:Roa a.d.W.
« Antwort #18 am: 30. August 2014, 17:02:36 »

Hallo Terek und HCRenegade, vielen Dank schon mal für die Informationen.
Gibt es Tendenzen wo man sich eher melden kann sollte für die RDL/ Lehrgänge/ Beorderung?
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HCRenegade

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Antw:Roa a.d.W.
« Antwort #19 am: 30. August 2014, 18:56:23 »

Lehrgänge - BAPers
WÜ - Wunschtruppenteil (wie oben beschrieben vorgehen - am besten S1-Gezi über Vermittlung anrufen und dann nach ResBearbeiter fragen)
Beorderung - dito

Einfach die in Frage kommenden TrT abklappern.

Wenn es aber um ROA adW geht, steht ja sowieso im Vorfeld die Bewerbung und das Auswahlverfahren an - daach erst nach Zulassung zur laufbahn die o.g. Punkte.

Alternativ kann natürlich auch jeder in seiner Verwendung und DG aus der aktiven Zeit üben, falls es mit dem ROA nicht klappt oder noch Zeit bis zum Abschluss des Auswahlverfahrens ist. Vorgehenswiese ist hierbei ebenfalls so wie oben beschrieben.

Allerdings ist es vergleichsweise schwieriger, als OG/HG an WÜ-Tage zu kommen (im Vergleich zu FW/Offz-DG) - schwieriger heißt aber natürlich nicht unmöglich.
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Altrec

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Antw:Roa a.d.W.
« Antwort #20 am: 31. August 2014, 11:31:36 »

Wieder mal vielen Dank für die Informationen, das hilft mir schon mal gut weiter.
Wie lange geht eine Wehrübung denn so in der Regel?

Habt ihr euer Interesse, als Reservist aktiv zu sein mit eurem Arbeitgeber angesprochen?
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KlausP

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Antw:Roa a.d.W.
« Antwort #21 am: 31. August 2014, 11:36:55 »

Zitat
Habt ihr euer Interesse, als Reservist aktiv zu sein mit eurem Arbeitgeber angesprochen?

Das sollte man. Jede Einberufung zu einer RDL erfolgt inzwischen nur noch mit dessen schriftlicher Einverständniserklärung und oft wird schon im Zuge der Beorderung eine solche Erklärung gefordert.
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

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Antw:Roa a.d.W.
« Antwort #22 am: 31. August 2014, 11:40:35 »

Lieber Klaus,

Die Vorschriftenlage ist nicht so wie von Dir dargestellt, und es gibt TrT und KCs die diese richtig umsetzen.

Unabhängig davon sollte man keine RDLs gegen die Interessen des AG durchsetzen.
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HCRenegade

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Antw:Roa a.d.W.
« Antwort #23 am: 31. August 2014, 13:27:42 »

Wieder mal vielen Dank für die Informationen, das hilft mir schon mal gut weiter.
Wie lange geht eine Wehrübung denn so in der Regel?

Habt ihr euer Interesse, als Reservist aktiv zu sein mit eurem Arbeitgeber angesprochen?


Dauer: 4 Tage bis 3 Monate, mit Ausnahmegenehmigung auch 6 Monate. Hängt davon ab, wie lange man ünem kann/will/darf und vom Bedarf des TrT.

Wie die anderen schon geschrieben haben, würde ich nicht ohne Abspache mit dem AG eine WÜ anfordern - sonst kann das im "worst case" dazu führen, dass man auf der Abschussliste ganz weit oben steht.

Wie F_K schon sagt, ist die Einverständniserklärung vom AG nicht zwingend erforderlich (nur unter bestimmten Voraussetzungen) - aber BAPers hat diese für Lehrgänge (von jeweils wenigen Tagen Dauer) immer von mir verlangt.

Im rahmen der Einsatzvorbereitung habe ich aber nur selber die Einverständniserklärung unterschreiben müssen (ohne die Erklärung dem AG vorlegen zu müssen) - das ist aber prinzipiell so richtig, wie F_K bereits geschrieben hat.
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Altrec

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Antw:Roa a.d.W.
« Antwort #24 am: 10. September 2014, 09:47:59 »

So, ich hatte heute Morgen ein kurzes, nettes Gespräch mit einem HptFw vom BaPers Abt. 6.
Mein Fokus lag natürlich auf dem ROA a.d.W., er hat mir jedoch auch ein wenig was zum 43.3er gesagt.
Ich schildere einfach mal kurz, was er mir alles gesagt hatte, auch wenn manche Sachen nun evtl. doppelt sind.

Zum 43.3er:
Hier gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten.
  • Mit Bezug zum Studium
  • Ohne Bezug zum Studium

Die Eignungsfeststellung am AcFüKrBw dauert hier nur einen Tag und ist bei positivem Ergebnis 3 Jahre gültig.
(Nicht mit der medizinischen Eignung verwechseln, diese ist nur 1 Jahr gültig)

Zum ROA a.d.W und generell:

Der normale Ablauf der Bewerbung und Einstellung sieht in etwa wie folgt aus:
  • Bewerbung mit einem Karriereberater zusammen stellen und dann abschicken
  • Erhalt einer Eingangsbestätigung
    • Ggf. mit einer Nachricht, welche Unterlagen noch fehlen
    • Zusätzlich noch ein wenig Infomaterial
  • Einladung zum AcFüKrBw
    • Dauer: 3 Tage
    • Positive Gültigkeit: 3 Jahre (Medizinisch 1 Jahr)
    • Als ROA hat man anschließend nochmal ein extra Gespräch mit dem BaPers. Hier kann man ggf. auch noch die TSK aussuchen.
  • Auswahlkonferenz - In der Regel im Zeitraum Februar/ März

Sollte man in der Auswahlkonferenz nicht genommen werden, so kann man derzeit angeben, dass man automatisch bei den nächsten beiden
Konferenzen mit dabei ist. Hier ist dann nur noch eine medizinische Untersuchung nötig.
Nach den 3 Jahren müsste man sich neu bewerben und benötigt eine neue Eignungsfeststellung.
Es kann jedoch sein, dass dieser Automatismus in Zukunft abgeschafft wird.

Sollte man es geschafft haben kommen die Lehrgänge und anschließend sollte man sich um die Beorderung kümmern.
Prinzipiell kann man sich auch vom BaPers Vorschläge geben lassen, jedoch empfiehlt es sich hier in Eigeninitiative zu arbeiten.

Wichtig (vor allem für mich) ist, dass das Einstellungsalter nun generell auf 35 angehoben wurde, was in so weit die Chancen verbessern sollte,
dass man nicht mehr mittels einer Ausnahme (30+) eingestellt würde.

Weiterhin hatte er mir empfohlen, mich als ROA a.d.W. zu Bewerben und die Eignung hier zu erhalten. Anschließend hätte ich immer noch die Möglichkeit
zum 43.3er umzusteigen. Da man beim a.d.W. 3 Tage AC hat und nicht nur einen, ist dieser höherwertig. Ein Wechsel von a.d.W. zu 43.3 ist also möglich.
Umgekehrt ist dies nicht der Fall.
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Ralf

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Antw:Roa a.d.W.
« Antwort #25 am: 10. September 2014, 11:11:12 »

Gut zusammengetragen. Danke dafür.

Allerdings bezweifel ich eine Aussage:
Zitat
Da man beim a.d.W. 3 Tage AC hat und nicht nur einen, ist dieser höherwertig. Ein Wechsel von a.d.W. zu 43.3 ist also möglich.
Umgekehrt ist dies nicht der Fall.
Es gibt nur eine Offz-Eignung. Entweder man hat die Eignung, oder nicht. Und wenn was fehlt, liefert man es nach, wie z.B. bei einer abgelaufenen ärztl. Tauglichkeit oder nicht bestandenen Sporttest.
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Altrec

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Antw:Roa a.d.W.
« Antwort #26 am: 10. September 2014, 13:12:54 »

So wurde es mir erklärt und ich hatte es mir einfach so ähnlich gedacht wie FW Eignung <--> Offz Eignung.
Gemeint ist damit vermutlich, dass der Wechsel dann ohne Weiteres geht, also ohne irgendwas nachholen zu müssen.
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HCRenegade

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« Antwort #27 am: 10. September 2014, 17:02:43 »

Seit wann muss man für den 43.3 denn nach Köln? Ich kenne es so, dass nach Aktenlage entschieden wird - also letztendlich Bedarf ja oder nein.

Und was soll ich mir denn unter "43.3 ohne Bezug zum Studium" vorstellen?  ???
43.3er werden doch gerade wegen ihres Studiums auf einen höherwertigen DP eingeplant.
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Antw:Roa a.d.W.
« Antwort #28 am: 10. September 2014, 17:34:48 »

Ich bin nicht wirklich näher darauf eingegangen, da ich mich ja nur wegen a.d.W. informieren wollte, doch scheint es mehr oder weniger das zu sein, was es heißt.
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Antw:Roa a.d.W.
« Antwort #29 am: 11. September 2014, 07:04:35 »

Ich habe heute Morgen nochmal etwas Informationsmaterial bekommen. Dazu auch zum 43.3er und auch bezüglich der Variante ohne Bezug zum Studium. Hier heißt es:

Zitat
Einstellung  von Hochschulabsolventinnen und  Hochschulabsolventen für  Verwendungen,  die
keinen Hochschulabschluss erfordern (§ 43 Absatz 3 i. V. m. § 26 Absatz 4 SLV)

Eingestellt  werden kann  in  die  Reserveoffizierlaufbahn  unter  Verleihung  eines  zunächst
vorläufigen höheren Dienstgrades auf  einen Dienstposten in einer Truppenverwendung,  der
einen Hochschulabschluss nicht erfordert.   Einstellungsvoraussetzung ist   ein
abgeschlossenes Hochschulstudium und das Bestehen der Offizierprüfung.  Bei erfolgreicher
Auswahl im Auswahlverfahren bleibt die letztendliche Einstellung so lange unter Vorbehalt bis
die Offizierprüfung erfolgreich abgelegt wurde.   Die Offizierprüfung wird   in Form von
dienstlichen Veranstaltungen (DVag) abgelegt. Dies gilt für ungediente und gediente Bewerber
gleichermaßen.  Der  vorläufig  verliehene  höhere Dienstgrad ist  in der  Regel der  Dienstgrad
Oberleutnant  und  wird  erst  mit  der  letztendlichen  Einstellung  verliehen.  Bis  zu  diesem
Zeitpunkt ist der Bewerber beim Durchlaufen des Ausbildungsganges berechtigt, den bereits
erdienten bzw. den niedrigsten Dienstgrad (in der Regel „Schütze“) zu tragen.
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