Hallo,
ich bekomme einen Untermietvertrag auf eine unbegrenzte Zeit, das steht schon fest.
Da könnte es Probleme geben. Das kann aber nur derjenige beurteilen, der über Ihren Antrag auf Anerkennung eines eigenen berücksichtigungsfähigen Hausstandes zu entscheiden hat.
Ja, das Thema ist alt, aber ich hole das mal hoch, weil das aktuell bei mir ein Problem darstellt.
Wohne in einer 4er WG, jeder hat einen eigenen Mietvertrag. Im Mietvertrag stand drin, dass man Küche und Bad mitbenutzen darf.
Halt nichts wegen komplettem Verfügungsrecht. Jetzt wird meine Wohnung nicht anerkannt.
Vermieter hat die Mietverträge schon ans Finanzamt weitergegeben und da kann nichts mehr geändert werden und einen alleinigen Mietvertrag für alle Parteien will er auch nicht erstellen,
da es sonst Probleme gibt, wenn jemand vorzeitig ausziehen will. Schöne scheiße!