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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Trunkenheitsfahrt 2010 Feldwebel im allg Fachdienst  (Gelesen 6898 mal)

Altrec

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Antw:Trunkenheitsfahrt 2010 Feldwebel im allg Fachdienst
« Antwort #15 am: 09. September 2014, 09:59:16 »

OK, soweit habe ich die Aussage dann nicht geprüft.

Ich bin wohl oft zu gutmütig...  ::)
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Helft mit, dass es so bleiben kann.

KlausP

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Antw:Trunkenheitsfahrt 2010 Feldwebel im allg Fachdienst
« Antwort #16 am: 09. September 2014, 10:02:12 »

OK, soweit habe ich die Aussage dann nicht geprüft.

Ich bin wohl oft zu gutmütig...  ::)

Das gibt sich mit der Zeit.  ;D
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

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Antw:Trunkenheitsfahrt 2010 Feldwebel im allg Fachdienst
« Antwort #17 am: 09. September 2014, 10:31:29 »

Ansonsten:

Aus dem Bewerbungsbogen:

Zitat
Es sind deshalb auch solche Registerinhalte (... Strafbefehle...) .. anzugeben, die ansonsten nicht in ein Führungszeugnis für Behörden aufzunehmen sind.

Da der TE offensichtlich nicht mal seine Strafe "verstanden" hat, kann er sicherlich auch keine Tilgungsfristen (richtig) berechnen.

Daher kann der Ratschlag nur lauten:

Selbstverständlich alles vollumfänglich wahrheitsgemäß angeben.

(Insoweit geben hier z. B. Dennisx aund Chakou sachlich nicht zutreffende Ratschläge).
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Iceman81

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Antw:Trunkenheitsfahrt 2010 Feldwebel im allg Fachdienst
« Antwort #18 am: 09. September 2014, 13:12:41 »

Wie ist denn dieses Tilgen definiert? Eintrag weiterhin vorhanden, nur nicht bei aktueller Abfrage durch Bürger sichtbar?

Zitat
Straftilgung ist die Entfernung einer Eintragung über eine Verurteilung aus dem Bundeszentralregister nach Ablauf der Löschungsfrist (5 bis 20 Jahre), siehe §§ 45 ff. Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Die Straftilgung erfolgt mit dem erklärten Zweck der Resozialisierung, wobei der Gesetzgeber davon ausgeht, dass Straftaten nach Ablauf bestimmter Fristen nach außen nicht mehr bekannt werden und schließlich auch aus den Unterlagen der Strafverfolgungsbehörden gelöscht werden sollen. Die Tilgung erfolgt dann nach unterschiedlichen Kriterien für das[...]

[...]Nach Straftilgung dürfen dem Verurteilten seine Vorstrafen im Rechtsverkehr nicht mehr vorgehalten werden. Er darf sich als unbestraft bezeichnen.

Also zumindest wie die Sache bei Wikipedia definiert ist, sollte man davon ausgehen dass die tilgen=löschen ist.
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