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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Verschiedene Fragen (u.a. zur OpKom)  (Gelesen 2756 mal)

victoriman

  • Gast
Verschiedene Fragen (u.a. zur OpKom)
« am: 12. Oktober 2014, 19:14:09 »

Guten Tag,

ich habe einige Fragen, die ich trotz intensiver Recherche nicht beantworten konnte.
Ich wäre sehr dankbar, wenn jemand einige davon beantworten kann.

1.) Wie lange wird mal als Offizier vom aktiven Dienst für den BFD freigestellt?
2.) Wie lange ist dann die Nettodienstzeit (ohne Ausbildung, Studium etc.) bei 13 Jahren?
3.) Was macht die Operative Kommunikation noch außer Radio Andernach, Zeitschriften und Einsatzkamerateams und wie ist der jeweilige Dienstalltag?
4.) Was ist der Stabsdienst der Luftwaffe und wo sind deren Standorte?
5.) Kann man beim Abbruch der Offz-Laufbahn während den ersten 6 Monaten auf den FWDL 12 Monate umsatteln, um die Zeit bis zum nächsten Ausbildungjahr sinnvoll genutzt zu haben?
6.) Ist eine Einstellung in den öffentlichen Dienst nach 13 Jahren mit Hilfe des Eingliederungsscheines realistisch bzw. kommt es häufig vor?
7.) Wie sieht die Stabsverwendung im Auslandseinsatz aus?
8.) Kann man als Soldat der Feldjäger oder der Truppe Operative Kommunikation auch auf Schiffen an Auslandseinsätzen teilnehmen?
9.) Kann man bei einem Geschichtsstudium die zweite moderne Fremdsprache an der Uni noch erlernen oder nicht?

Besten Dank im Voraus
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Ralf

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Antw:Verschiedene Fragen (u.a. zur OpKom)
« Antwort #1 am: 12. Oktober 2014, 19:31:30 »

1) Garnicht. Der BFD Anspruch ist nach der aktiven Dienstzeit.
2) 13 Jahre Minus 1 Jahr OA Ausbildung, 4 Jahre Studium, 1 Jahr Ausbildung.
4) Stabsdienst ist ein Dienstbereich, in der verschiedene Werdegaenge gibt, z.B. MilNachrWes etc. Und Dienstposten fuer die Werdegaenge gibts ueberall. Ob die nachzubesetzen sind, steht auf einem anderen Blatt.
5) Nein, weil du SaZ bist
6) Ist moeglich, kommt vor. Wusste keine Statistik ueber die Anzahl.
7) Du machst genau, das was auf dem Dienstposten steht: NachschubOffz, Military Assistant, PersOffz, PlanungsOffz und was weiss ich noch alles. Die Frage ist so Nonsens, weil es in einem Stab hunderte von Verwendungen geben kann.
8) In den Studienunterlagen steht nein, jedoch hat hier andi mal davon geschrieben, dass dort auch Kurse angeboten werden.
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Helft mit, dass es so bleibt.

KlausP

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Antw:Verschiedene Fragen (u.a. zur OpKom)
« Antwort #2 am: 12. Oktober 2014, 19:33:27 »

Zitat
1.) Wie lange wird mal als Offizier vom aktiven Dienst für den BFD freigestellt?

Seit Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes gar nicht mehr.

Zitat
5.) Kann man beim Abbruch der Offz-Laufbahn während den ersten 6 Monaten auf den FWDL 12 Monate umsatteln, um die Zeit bis zum nächsten Ausbildungjahr sinnvoll genutzt zu haben?

"Umsatteln" funktioniert nicht. Sie müssten sich dann schon neu als FWDL bewerben. Ob das für ehemalige SaZ überhaupt möglich ist wage ich aber zu bezweifeln.
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Tommie

  • Gast
Antw:Verschiedene Fragen (u.a. zur OpKom)
« Antwort #3 am: 13. Oktober 2014, 15:50:46 »

Ob das für ehemalige SaZ überhaupt möglich ist wage ich aber zu bezweifeln.

So ist es ;) ! Wer einmal SaZ war, wird kein FWDL mehr, aber das hatte "Ralf" auch schon so erwähnt ...
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itchy

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Antw:Verschiedene Fragen (u.a. zur OpKom)
« Antwort #4 am: 14. Oktober 2014, 23:36:22 »

@Feldjäger auf Schiffen:
ja gibt es - sind aber sehr wenige die z.B. bei Atalanta dabei sind.

@Geschichtsstudium:

Ja du kannst noch eine Sprache erlernen - musst du sogar.
Wenn du nur Latein und Englisch hast musst du das erste Jahr den Kurs Französisch für Historiker belegen und die Prüfung (Übersetzen eines Textes) schaffen.
Wenn du 2 moderne Fremdsprachen hattest, musst du unbedingt Latein für Historiker machen und nach einem Jahr die Prüfung (s.o.) machen.

Wenn du z.B. Englisch, Latein und Italienisch (oder Russisch oder Polnisch oder oder oder) hattest, kannst du dir die 2. Fremdsprache (welche auch immer) bei Nachweis von mindestens 3 Schuljahren Unterricht in der Sprache anrechnen lassen und musst keinen weiteren Sprachkurs belegen.
Hattest du z.B. Latein und Englisch, keine weitere Fremdsprache in der Schule, kannst aber fließend Serbokroatisch oder was-auch-immer kannst du dir das anrechnen lassen per Sprachtest vom Bundessprachenamt und somit entfällt auch der Zwang noch einen Französischkurs zu belegen.

Merke: es gibt nur Latein oder Französisch für Historiker. Nichts anderes!
(Die Uni hat ein eigenes Sprachenzentrum wo du natürlich viele andere Sprachen lernen kannst, aber halt nichts weiteres was explizit für Historiker angeboten wird)

 

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