@ Altrec:
Der Unterschied sollte klar sein:
DVag ist:
- absolut freiwillig, keine "Antrittspflicht", jederzeit "gehen können"
- nur Reisekosten, ggf. Verpflegung / Unterkunft, UTV (wenn "angekreuzt")
- keine sonstigen (Geld-) Leistungen
- üblicherweise keine anrechenbaren WÜ Tage
- Arbeitsvertrag ruht NICHT - kein Kündigungsschutz
-> Also quasi (wenn Arbeitnehmer) in der Freizeit / Urlaub - mit Beihilfe für Reisekosten
RDL:
- Antrittspflicht, "gehen können" nicht so einfach
- Reisekosten, Verpflegung, Unterkunft, UTV (mit Rechtsanspruch
- sonstige Leistungen wie Sold, Zuschläge, Unterhaltsicherung
- zählt automatisch als WÜ Tag
- Arbeitsvertrag ruht, Kündigungsschutz