Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 19. April 2024, 17:11:06
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV  (Gelesen 108343 mal)

Altrec

  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 581
Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #45 am: 25. Februar 2015, 12:36:32 »

Die Ausbildung bei 43.3 mit 26.2 findet auch in Form von RDL statt. Die DVags hat man lediglich bei 43.3. mit 26.4.

Zwischenzeitlich habe ich einen Anruf aus Köln bekommen, dass denen noch meine G-Karrrte (mit rollendem "R") fehlen würde und sie somit die medizinische Beurteilung noch nicht abschließen könnten. Meine Vermutung ist daher, dass das bis zur Konferenz dieses Jahr nichts mehr wird und ich eh noch ein Jahr warten muss.

Mein letzter Gedanke zu der Thematik ist derzeit zu prüfen in wie weit ich mein Studium und meine Berufserfahrung für den Einstieg mit höherem Dienstgrad nutzen kann.
Wenn ich alles nutzen kann, könnte ich im Idealfall kommendes Jahr auch direkt als Major einsteigen.
Gespeichert
Bundeswehrforum.de - Seit 15 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

MarcAurel

  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 301
Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #46 am: 25. Februar 2015, 12:48:44 »

[...]

Mein letzter Gedanke zu der Thematik ist derzeit zu prüfen in wie weit ich mein Studium und meine Berufserfahrung für den Einstieg mit höherem Dienstgrad nutzen kann.
Wenn ich alles nutzen kann, könnte ich im Idealfall kommendes Jahr auch direkt als Major einsteigen.

Und was haben Sie davon als "Major durch Hand auflegen" durchs Gelände zu spritzen?
Wie weit sind Sie Menschen voraus, die Sie bei der Bundeswehr als Untergebene haben? Als ehem. Wehrpflichtiger oder FWDL 23 nun wirklich nicht besonders weit.
Daran auch einmal denken. Es klingt gut. Aber unter dem Major steckt dann kein vollwertiger Major. Sie haben nicht die Ausbildung sondern lediglich den Dienstgrad.
Die Idee als Oberleutnant (z.See) halte ich noch vertretbar. Wenngleich ich auch da schon Bauchschmerzen habe. An einem Dienstgrad hängt nun einmal eine besondere Erwartungshaltung durch den Untergebenen.

Nichts für ungut

MarcAurel
Gespeichert

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.776
Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #47 am: 25. Februar 2015, 12:53:23 »

@ MarcAurel:

Zitat
Aber unter dem Major steckt dann kein vollwertiger Major.

Quelle?

Eine Rose ist eine Rose ist eine Rose.

Zitat
Sie haben nicht die Ausbildung


Welche Ausbildung sollte für einen Major "vorgeschrieben" sein? Da gibt es völlig unterschiedliche Möglichkeiten ...
Gespeichert

MarcAurel

  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 301
Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #48 am: 25. Februar 2015, 14:06:35 »

@ MarcAurel:

Zitat
Aber unter dem Major steckt dann kein vollwertiger Major.

Quelle?

Eine Rose ist eine Rose ist eine Rose.

Zitat
Sie haben nicht die Ausbildung


Welche Ausbildung sollte für einen Major "vorgeschrieben" sein? Da gibt es völlig unterschiedliche Möglichkeiten ...

Das ist richtig. Allerdings wird mir wohl niemand widersprechen, wenn ich sage, daß ein Soldat der über viele Jahre hinweg RDL geleistet hat und sich so durch verschiedene Lehrgänge hoch gearbeitet hat bzw. den ROA im Wehrdienst absolviert hat eine andere Nummer ist, als jemand, der vielleicht seinen GWDL/FWDL geleistet hat und dann nach dem Studium und mit entsprechender Berufserfahrung Major wird.
Erfahrungstechnisch steckt hat vorerst nur ein OG d.R. bzw. HG d.R. drin. Die Weiterqualifikation zum Major dürfte langwierig sein. Und da meine ich nicht die Lehrgänge.

In wieweit dies durch die Module abgedeckt ist, vermag ich allerdings nicht zu sagen. Die Zeit erscheint mir aber recht kurz.

Schlimmer sieht es natürlich bei den aktiven Kameraden aus. Auch da gibt es ja diejenigen, die man mit höherem Dienstgrad einstellt.
Nicht umsonst werden die Meisten dann doch durch den normalen OAL geschleust.
Gespeichert

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.776
Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #49 am: 25. Februar 2015, 14:32:52 »

Ach MarcAurel:

Es gibt bei den "Aktiven" z. B. die GeoInfoStOffze - die werden so "von der Uni" eingestellt und sind dann auch "StOffz".

Ein erfahrener StOffz der Luftwaffe (Luftkriegsführung) hat ganz andere Fähigkeiten als ein FschJgStOffz, als ein PiStOffz usw.

Es bleibt dabei:
- Ich muss immer schauen, welche Fähigkeiten ein Soldat mitbringt und wie das zu meinem aktuellen Auftrag "passt".
- Es gibt kein festes "Fähigkeitsset Major".
Gespeichert

MarcAurel

  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 301
Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #50 am: 25. Februar 2015, 14:48:33 »

Ach MarcAurel:

Es gibt bei den "Aktiven" z. B. die GeoInfoStOffze - die werden so "von der Uni" eingestellt und sind dann auch "StOffz".

Ein erfahrener StOffz der Luftwaffe (Luftkriegsführung) hat ganz andere Fähigkeiten als ein FschJgStOffz, als ein PiStOffz usw.

Es bleibt dabei:
- Ich muss immer schauen, welche Fähigkeiten ein Soldat mitbringt und wie das zu meinem aktuellen Auftrag "passt".
- Es gibt kein festes "Fähigkeitsset Major".

Hachja F_K...

Da sagst Du mir nichts neues. Dennoch machen die Aktiven wohl zuerst den OAL. Außerdem gehen sie "danach" auch auf den SOL, sollten sie als Major eingestellt sein.
Gespeichert

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.776
Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #51 am: 25. Februar 2015, 15:08:48 »

Vollzitat eines vorherigen Post machen einen Faden sehr schlecht lesbar.

However: Und?

Nur weil alle StOffz auf einem SOL waren, sind deren Fähigkeiten nicht ähnlicher geworden ...

Eine Rose ist eine Rose, ein Dienstgrad ein Dienstgrad ...
Gespeichert

HG z.S.

  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 387
Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #52 am: 26. Februar 2015, 12:15:37 »

Da muss man sich natürlich fragen, welcher Arbeitnehmer / Selbständige 5 Module x 10 Tage = 50 Tage ohne Verdienstausfallausgleich den ROA nach 43 (3) i.V.m. 26 (4) macht. Da dürfen dann finanzielle Aspekte keine Rolle spielen.

Es sind nur 3 Module à 10 Tage bei §43(3) i.V.m. §26(4) SLV.
Ansonsten bleibt nur Urlaub zu nehmen, ja. Ist nicht schön, aber ist trotzdem so.
Gespeichert

ToMA

  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 939
Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #53 am: 26. Februar 2015, 14:08:26 »

Es sind nur 3 Module à 10 Tage bei §43(3) i.V.m. §26(4) SLV.

Als "Ungedienter" vorne weg 2 x 10 Tage, erst danach die 3 Module à 10 Tage.  ???
Gespeichert
„Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will.“ - Dwight David Eisenhower -

HG z.S.

  • ***
  • Offline Offline
  • Beiträge: 387
Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #54 am: 27. Februar 2015, 12:53:52 »

Das mag sein, da bei uns aber nur ein Ungedienter im Lehrgang war, habe ich das jetzt nicht stellvertretend gesehen... ;D
Gespeichert

ToMA

  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 939
Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #55 am: 27. Februar 2015, 13:37:51 »

Ok. Und ich sehe es aus meiner Sicht.  ;)
Gespeichert
„Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will.“ - Dwight David Eisenhower -

Sapp

  • Gast
Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #56 am: 06. April 2015, 08:23:25 »

ich finde es  Beeindruckend, dass es noch einige  gibt, die ihre Jahre   in der Kaserne  abgehangen haben und der Meinung  sind, dass ihre umfangreiche  Erfahrung  in der Bearbeitung eines Formulars die  Grundqualifikation für  eine Laufbahn  darstellt...... ts..ts...ts...
Gespeichert

ToMA

  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 939
Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #57 am: 08. Juli 2016, 12:09:05 »

Hier kurz meine ersten Erfahrungen zum 43.3 i.V.m. 26.4 SLV.

2 x beworben für 43.3 i.V.m. 26.2 SLV im Jahr 2015, jeweils mangels Bedarf abgelehnt.
Wurde gefragt, ob ich mich auch für 43.3 i.V.m. 26.4 bewerben wolle, zugestimmt.
Im April 2016 Einladung zum ACFüKrBw bekommen, Eignungsfeststellung (1 Tag) teilgenommen.
Eckdaten: rund 100 Bewerber wurden eingeladen, für einen Bedarf von 50 Stellen.
Auswahlkonferenz soll im August stattfinden.

Mein Tagesablauf:
- Begrüßung, Erläuterungen, Prüfungsablauf
- Biografischer Fragebogen
- CAT Test (Wortpaare, Rechnen, Matrizen) inkl. PMO
- Gespräch mit Prüfoffizier und Psychologen
- Ärztliche Untersuchungen
- Mittagspause
- warten
- Gespräch mit BAPersBw-Offz über das Prüfungsergebnis, Verwendungsmöglichkeiten und weiterer Verfahrensablauf.
Gespeichert
„Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will.“ - Dwight David Eisenhower -

Deepflight

  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 723
Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #58 am: 08. Juli 2016, 12:48:32 »

Hallo zusammen,

als einer derjenigen, der in der §43 Abs.3 SLV als Ungedienter drinnen ist, will ich einfach mal meine bisherigen Erfahrungen
teilen. Zivilberuflich bin ich Diplomkaufmann, 31 Jahre alt, Berufserfahrung 7 Jahre.

Beworben  am 27.10.2015
ACFüKrBw vom 15.12. - 17.12.2015
Angenommen am 29.02. als ROA a.d.W. LwSichOffz
Aktueller DG: Flg d.R.

Das Modul I der AllgSKgemSdtAusb hatte ich in der Zeit vom 06.06. - 17.06.2016 an der USLw in Appen bei Hamburg.
Hier war ich der einzige ROA Truppendienst, die anderen Kameraden waren fast alle in einer Fachverwendung und daher
mit vorl. höherem Dienstgrad eingestellt.
Bei mir folgt jetzt Anfang August das Modul II und danach vor dem Einstieg in die OL-Res-Lehrgänge erst einmal ein
FL-Res aufgrund der Fachverwendung. Erst nachdem die Module I & II sowie der FL-Res geschafft sind geht es dann in
die Offizierslehrgänge. Aus meiner Sicht ist das auch eine gute Sache; zum einen kann man sich klassisch "hochdienen",
zum anderen erlaubt das Vorgehen auch viel längere Ausbildungszeiten, sodass man den Anforderungen und den berechtigten
Erwartungen der aktiven Kameraden besser entsprechen kann.
Bei den Kameraden die für eine bestimmte Fachverwendung eingestellt wurden, wäre es natürlich vergeudete Zeit, erst noch den
FL-Res machen zu müssen.

So oder so, alle Kameraden die mit beim Modul I waren, waren unheimlich motiviert und haben sich voll reingehangen.

Ich denke, die Bundeswehr ist hier mit dem neuen Konzept auf einem sehr guten Weg. Natürlich macht es einen Unterschied, ob jemand
nach dem FWDL oder GWDL nach dem Studium auf eine Fachverwendung mit höherem Dienstgrad eingestellt wird, jemand sich in vielen RDL
hochgedient hat, jemand den ROA im Wehrdienst gemacht hat oder jemand als ehemals aktiver Soldat RO ist.
Meiner Meinung nach ist das gut und richtig so, denn die Dienstposten und Verwendungen sind im Zweifelsfall ja auch ganz anders.
Ein als Fachdiener mit vorl. höherem DG eingestellter Kamerad wird natürlich nur das machen können, wofür er zivilberuflich qualifiziert ist
und wird wohl kaum als Stellv. KpChef eingesetzt werden.
Das wäre dann eher was für die Kameraden, die lange Jahre gedient habe...
Gespeichert

Altrec

  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 581
Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #59 am: 20. Juli 2016, 15:34:17 »

Hi Deepflight,

bei dir handelt es sich doch um den 43.2.
Gespeichert
Bundeswehrforum.de - Seit 15 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de