Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 16. April 2024, 13:45:51
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV  (Gelesen 108251 mal)

AC

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 44
Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #90 am: 11. August 2016, 00:54:04 »

Ich habe ebenfalls einen positiven Bescheid bekommen. Dann können wir 43.3 (26.2)er uns hier demnächst ja austauschen :-)
Gespeichert

asgardt_MH

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 38
Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #91 am: 11. August 2016, 08:50:12 »

Wann geht Ihr denn auf den ROL1?

Meiner beginnt im Oktober.  ;D
Gespeichert

Altrec

  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 581
Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #92 am: 11. August 2016, 11:27:12 »

Bisher habe ich noch keine Auskunft darüber. Je nach Befundung des Karrierecenters muss ich ggf. nochmal eine ärztliche Untersuchung machen.
Es würde mich aber natürlich freuen, wenn ich auch im Oktober anfangen könnte.
Gespeichert
Bundeswehrforum.de - Seit 15 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

Kleeblatt

  • Gast
Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #93 am: 11. August 2016, 11:54:05 »

Erstmal Glückwunsch an beide.
Ich habe mich ebenfalls beworben, allerdings für 2017. Kurze Frage, was habt ihr denn studiert? Anscheinenden ist mein Studiengang entscheidend für die Zulassung/Absage. :)
Danke für eure Antworten!
Gespeichert

Altrec

  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 581
Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #94 am: 11. August 2016, 12:11:42 »

Dankeschön.

Wie erwähnt habe ich Wirtschaftsingenieurwesen studiert.
Du kannst deine Chancen erhöhen, wenn du selbst schon einmal nach geeigneten Dienstposten ausschau hälst. Ich wünsche Dir jedoch schon mal viel Erfolg für deine Bewerbung.
Gespeichert
Bundeswehrforum.de - Seit 15 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

särsch

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 113
Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #95 am: 11. August 2016, 12:45:45 »

Wann geht Ihr denn auf den ROL1?

Meiner beginnt im Oktober.  ;D

Oktober wäre in der Tat schön, aber ich glaube
a) der ROL wird schon voll sein und
b) der "Papierkrieg" wird bis dahin nicht erledigt sein (Rückmeldung von unserer Seite aus ist bis 31.08. möglich, fraglich ob diese bei vorherigem Eingang schon früher bearbeitet werden)
Gespeichert

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.768
Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #96 am: 11. August 2016, 13:07:00 »

Zitat
Seite aus ist bis 31.08. möglich,

Ganz allgemein gesprochen:

- BAPers ist sehr daran interessiert, Lehrgänge in seiner Verantwortung vollständig zu füllen, daher werden in aller Regel vielen Reservisten "Angebote" gemacht.

- Wenn man sich dann schnell einen Termin aussucht (Mein Beispiel: Antwort sofort auf die Anfrage), wird dieser Termin umgehend bestätigt, und man wird auf den Lehrgang gebucht (innerhalb eines Tages).

Wer also zu spät oder später kommt, hat ggf. nicht mehr die freie Auswahl an Terminen oder bekommt überhaupt keinen Lehrgang mehr (in dem Jahr).
Gespeichert

Altrec

  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 581
Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #97 am: 15. August 2016, 10:43:53 »

Bezüglich der ROL war die Aussage vom BAPers heute, dass alle Module 1 ausgebucht seien.
Die Termine für 2017 kommen dann Ende September/ Anfang Oktober raus.
Gespeichert
Bundeswehrforum.de - Seit 15 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

DA40

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 61
Berliner Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #98 am: 21. August 2016, 23:49:38 »

Hallo allerseits,

habe auch meinen Bescheid bekommen (Jurist). Gibt's hier denn noch Berliner? Dann könnte man sich ja mal auf ein Bier treffen - koordiniere ich gerne.
Gespeichert

Peter 82

  • Gast
Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #99 am: 20. September 2016, 12:33:46 »

Guten Tag, ich bin Wirtschaftsingenieur und Dipl.-Ing. (TU) und arbeite bei einer Bundesbehörde im höheren Dienst (A13) und war nie bei der Bundeswehr. Was ich mich bei der ganzen Sache frage:

-wie hat jemand mit einem anspruchsvollen Zivilberuf, der auch Dienstreisen usw. verlangt, Zeit für viele wochenlange Lehrgänge nebenbei?

-man wird, wenn ich richtig verstehe, am Ende meist "nur" Oberleutnant, dies entspricht ja der Besoldungsstufe A10, wäre also in meinem Fall z.B. eine deutliche Verschlechterung der Besoldungs/ Entgeltgruppe, warum besteht daran trotzdem so großes Interesse?

-warum stellt die Bundeswehr für so was Leute ein, die nie beim Bund waren, also in diesem ganzen Militärbereich gar keine Erfahrung haben?
Gespeichert

wolverine

  • Foren Linksverdreher
  • Administrator
  • ******
  • Offline Offline
  • Beiträge: 19.699
Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #100 am: 20. September 2016, 12:42:44 »

-wie hat jemand mit einem anspruchsvollen Zivilberuf, der auch Dienstreisen usw. verlangt, Zeit für viele wochenlange Lehrgänge nebenbei?
Das muss jeder für sich organisieren; der eine schafft das, der andere nicht und wird es dann auch nicht.
-man wird, wenn ich richtig verstehe, am Ende meist "nur" Oberleutnant, dies entspricht ja der Besoldungsstufe A10, wäre also in meinem Fall z.B. eine deutliche Verschlechterung der Besoldungs/ Entgeltgruppe, warum besteht daran trotzdem so großes Interesse?
Die Besoldung ist doch unerheblich. Für den Zeitraum der Reserveübung wird das normale Gehalt durch den Bund weitergezahlt. Finanziell erleidet niemand eine Einbuße.
-warum stellt die Bundeswehr für so was Leute ein, die nie beim Bund waren, also in diesem ganzen Militärbereich gar keine Erfahrung haben?
Der Gedanke dahinter ist sicher vielschichtig: Man bekommt externe Expertise, die man sonst nicht hat. Man schafft Verzahnung zwischen Armee und Gesellschaft. Letztlich schafft man im geringen Grad eine Aufwuchsfähigkeit, was früher einmal der Hauptzweck der Reserve war.
Gespeichert
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Peter 82

  • Gast
Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #101 am: 20. September 2016, 13:45:35 »

ahja, Danke für die Antwort. Ich persönlich glaube jedenfalls, dass mein Arbeitgeber gelinde gesagt sehr wenig begeistert wäre, wenn ich wochen- oder gar monatelang
von meinem Arbeitsplatz für eine Wehrübung o.ä. abwesend wäre, aber interessant, dass dies für manche offenbar möglich ist.

Stimmt es, dass dafür- von Ausnahmen abgesehen- ganz überwiegend Leute mit Berufserfahrungen und Studiengängen, die nicht bei der BW studiert werden können (wie Jura oder Zahnmedizin), eingestellt werden? Weiß man, wie groß hier die Einstellungszahlen jährlich sind, also sind es mehr Einzelfälle, bei denen man viel Glück braucht? Denn dies könnte für einen Freund von mir interessant sein (Jurist), der beruflich auch nicht so sehr ausgelastet ist.
Gespeichert

särsch

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 113
Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #102 am: 20. September 2016, 13:48:51 »

-man wird, wenn ich richtig verstehe, am Ende meist "nur" Oberleutnant

Hauptmann, Major oder Oberstleutnant ist je nach Vorbildung und beruflicher Erfahrung ebenfalls als Einstiegsdienstgrad möglich
Gespeichert

Ralf

  • Personaler
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 22.011
Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #103 am: 20. September 2016, 14:11:46 »

Es werden auch andere Studienabsolventen eingestellt. Im nächsten eine gehörige Anzahl, aber auch das ist natürlich von den Fachrichtungen abhängig. Ein Informatiker oder Elektrotechniker hat da überaus gute Karten.
Gespeichert
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Fortenbacher

  • Gast
Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #104 am: 22. September 2016, 07:36:04 »

-warum stellt die Bundeswehr für so was Leute ein, die nie beim Bund waren, also in diesem ganzen Militärbereich gar keine Erfahrung haben?

Um Besetzungszahlen vorweisen zu können. der Gedanke von zivilberuflichen Expertisen ist schon lange tot. BWLer und Juristen en masse bringen der Bw genau gar nichts. Und gerade die Herren Juristen hätten ja doch so gerne einen Stabsoffizierdienstgrad auf der Visitenkarte. Deshalb wurde in der ZMZ auch A vorerst gestoppt, da die Neckermann-Flut Dimensionen angenommen hatte, die nicht mehr vermittelbar war.
Gespeichert
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de