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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV  (Gelesen 108317 mal)

särsch

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Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #120 am: 06. Oktober 2016, 10:37:22 »

Das Bottleneck scheint also das KC zu sein. ??? Muss mal dort anrufen.

Ja, versuch das mal.
Ich habe die letzten Tagen mehrfach versucht die zuständigen Personen an den Hörer zu bekommen - keine Chance.
Allerdings hatte mich ein StFw im BAPersBw gefragt "Seiteneinsteiger, ne?", worauf ich mit "Ja" antwortet. Seine Reaktion darauf war nur: "Habe ich mir gedacht, da sind Sie nicht der Einzige, der hier anruft" und fängt an zu lachen. Anscheinend ist da was schief gelaufen.

In meinem Fall habe ich zuvor das für mich laut Bescheidung zuständige KC kontaktiert, die haben keine Information über mich bzw. stellen gar keine dienstrechtliche Verfügbarkeit fest.
Es hatte mich ohnehin schon stutzig gemacht, dass das angegebene KC 250km von meinem Wohnort entfernt ist...
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Altrec

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Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #121 am: 06. Oktober 2016, 10:54:06 »

Ja, die dienstrechtliche Verfügbarkeit wird nur an KCs mit AC durchgeführt.
Bei mir ist es auch ein anderes, das aber zum Glück näher ist.
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AC

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Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #122 am: 06. Oktober 2016, 21:19:21 »

Vielleicht als kleiner Tipp: das KC sagte mir, dass die mich schwer erreichen konnten, weil die nur meine PK und eine alte Adresse hatten. Da hat die wehrüberwachung nicht funktioniert  ;D
Sprich meine Kontaktdaten aus der Bewerbung lag dem KC nicht vor.
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särsch

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Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #123 am: 06. Oktober 2016, 22:08:58 »

Vielleicht als kleiner Tipp: das KC sagte mir, dass die mich schwer erreichen konnten, weil die nur meine PK und eine alte Adresse hatten. Da hat die wehrüberwachung nicht funktioniert  ;D
Sprich meine Kontaktdaten aus der Bewerbung lag dem KC nicht vor.

Das ist bei mir auch der Fall. Meine PK ist noch mit meiner Adresse verknüpft, die ich damals zu Grundwehrdienstzeiten angegeben hatte.

Noch ein kurioser Fakt bei mir, den ich heute rausgefunden habe: Zuständiges KC für mich ist das KC in Kassel, Außenstelle Mainz mit Sitz in Wiesbaden  :o
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kermit_nc

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Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #124 am: 06. Oktober 2016, 22:19:45 »

Letztes Jahr war ich zu einer RDL und war erstaunt, welcher Stand die Datenbasis hatte. Ich konnte den Namen stehen lassen, den Rest musste ich anpassen.
Das liegt vermutlich daran, dass z.B. ein Personalbogen für eine Bewerbung nicht dafür verwendet werden darf, den Datenbestand auf Vordermann zu bringen.
Mein zuständiges KC z.B. hat die Ladung für die Untersuchung in WEWIS erstellt.

Vielleicht doch mal beim KC Bereich WehrErsW anrufen.
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Altrec

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Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #125 am: 07. Oktober 2016, 07:32:29 »

Meine Daten waren auch total veraltet, so dass das KC laut Datenbestand noch davon ausgeht, dass ich Schüler bin.
Ich hatte die mal gebeten mir ein Formblatt zuzusenden, mit welchem ich denen die Daten aktualiseren kann und habe dann einen Auszug aus der Datenbank erhalten. Leider sind hier überall Codes eingetragen und eine Übersetzungstabelle ist nicht mit dabei.

Ich werde die mal bei meiner Untersuchung darauf ansprechen.
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KlausP

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Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #126 am: 07. Oktober 2016, 07:48:39 »

Das ist kein neues Phänomen! Damit hatte ich schon zu meiner Zeit als Reservistenbearbeiter (also ab 1996) zu kämpfen. Bei jeder Wehrübung erhielten meine Reservisten zu Beginn so ein Formblatt, auf dem sie Änderungen im Datenbestand eintragen konnten. Diese wurden auch immer mit den übrigen Unterlagen zum KWEA zurück geschickt - nur hat die dort nie jemand in WEWIS eingepflegt. Es liegt also in den wenigsten Fällen am Reservisten.
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kermit_nc

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Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #127 am: 07. Oktober 2016, 21:08:15 »

Vielleicht sollten die Seiteneinsteiger auch solch einen WEWIS Bogen ausfüllen. Da meine WEWIS Daten OK sind, denke ich das meine Angaben letztes Jahr eingepflegt wurden.
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Altrec

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Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #128 am: 11. Oktober 2016, 17:47:22 »

Kurzes Update: Hatte nun meine Einladung zum KC für die Eignungsuntersuchung im Briefkasten
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PNK

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Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #129 am: 12. Oktober 2016, 09:27:18 »

Ich musste ein bisschen telefonieren. Das Bottleneck waren (sind wohl immer noch) meine alten Unterlagen in Andernach, die hat man aus dem Archiv holen müssen. Die sollen jetzt bald kommen und dann kommt die Einladung zum KC. Diesmal habe ich gleich dem Sachbearbeiter meine Handynummer gegeben, sodass sich die Sache verkürzen könnte.
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LwPersFw

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Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #130 am: 12. Oktober 2016, 22:16:00 »

Ja...auch bei den KC läuft nicht immer alles rund und passieren Fehler...

Aber gerade zum Thema Datenqualität der Reservisten sei an die gesetzlichen Pflichten erinnert...die oft vergessen werden... Folge z.B....veraltete Anschriften


"Wehrpflichtgesetz (WPflG)
§ 24 Wehrüberwachung; Haftung

(1) Die Wehrpflichtigen unterliegen der Wehrüberwachung.

Diese endet bei Offizieren mit Ablauf des Jahres, in dem sie das 60., bei Unteroffizieren, in dem sie das 45., und bei Mannschaften sowie ungedienten Wehrpflichtigen, in dem sie das 32. Lebensjahr vollenden. Auch nach diesem Zeitpunkt unterliegen der Wehrüberwachung abweichend von der Regelung in Satz 2 Wehrpflichtige, die für den Spannungs- oder Verteidigungsfall einberufen sind.

(...)

(6) Während der Wehrüberwachung haben die Wehrpflichtigen

1. binnen einer Woche jede Änderung ihrer Wohnung dem Kreiswehrersatzamt (neu KC) zu melden, es sei denn, sie sind
    innerhalb dieser Frist ihrer Meldepflicht nach § 17 Absatz 1 und 2 des Bundesmeldegesetzes nachgekommen,

2. Vorsorge zu treffen, dass Mitteilungen der Wehrersatzbehörde sie unverzüglich erreichen,

Auf Wehrpflichtige, die nach Ablauf des Jahres, in dem sie das 32. Lebensjahr vollenden, noch der Wehrüberwachung unterliegen, findet Satz 1 Nummer 1 zweiter Halbsatz keine Anwendung."


D.h. wer unter 32 ist und sich nicht korrekt ummeldet... muss das KC selbst informieren.

Ab 32 muss der Reservist immer das KC selbst informieren.
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AC

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Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #131 am: 13. Oktober 2016, 19:55:10 »

Weiß einer eigentlich wie es nach der Untersuchung weitergeht? Darf man dann direkt auf den Reserveoffizierlehrgang I, wenn man bereits gedient hat?
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Altrec

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Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #132 am: 14. Oktober 2016, 08:44:32 »

@LwPersFw
Tja und trotz korrekter Ummeldung hatte mein KC trotzdem nicht die richtige Adresse...

@AC
AFAIK kommt nach der Untersuchung zunächst die Rückmeldung des KC ans BAPersBw, welche dann das Beorderungsverfahren einleiten.
Ob dieses abgeschlossen sein muss, bevor man auf den Lehrgang darf, weiß ich nicht. Für dieses Jahr sind jedoch alle ROL I belegt, so dass es frühestens kommendes Jahr los gehen kann. Hat man bereits gedient und die AGA/ GA abgeschlossen geht es mit dem ROL I los, die GA-Module müssen nicht mehr besucht werden.
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kermit_nc

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Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #133 am: 15. Oktober 2016, 12:02:19 »

Das BAPersBw hat meine Einplanung soweit fertig und hat mich, für die weitere Planung, an den zuständigen PersBea meines Beorderungstruppenteils  bzw. PersFührer verwiesen.

Zeitraum: 5 Tage von der Untersuchung im KC bis zum Bescheid des BAPersBw
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Altrec

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Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #134 am: 15. Oktober 2016, 21:30:25 »

Na das lässt ja hoffen. Hattest du dich selbst bei denen gemeldet oder nach der Untersuchung alles auf dich zukommen lassen?
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