Ja...auch bei den KC läuft nicht immer alles rund und passieren Fehler...
Aber gerade zum Thema Datenqualität der Reservisten sei an die gesetzlichen Pflichten erinnert...die oft vergessen werden... Folge z.B....veraltete Anschriften
"Wehrpflichtgesetz (WPflG)
§ 24 Wehrüberwachung; Haftung
(1) Die Wehrpflichtigen unterliegen der Wehrüberwachung.
Diese endet bei Offizieren mit Ablauf des Jahres, in dem sie das 60., bei Unteroffizieren, in dem sie das 45., und bei Mannschaften sowie ungedienten Wehrpflichtigen, in dem sie das 32. Lebensjahr vollenden. Auch nach diesem Zeitpunkt unterliegen der Wehrüberwachung abweichend von der Regelung in Satz 2 Wehrpflichtige, die für den Spannungs- oder Verteidigungsfall einberufen sind.
(...)
(6) Während der Wehrüberwachung haben die Wehrpflichtigen
1. binnen einer Woche jede Änderung ihrer Wohnung dem Kreiswehrersatzamt (neu KC) zu melden, es sei denn, sie sind
innerhalb dieser Frist ihrer Meldepflicht nach § 17 Absatz 1 und 2 des Bundesmeldegesetzes nachgekommen,
2. Vorsorge zu treffen, dass Mitteilungen der Wehrersatzbehörde sie unverzüglich erreichen,
Auf Wehrpflichtige, die nach Ablauf des Jahres, in dem sie das 32. Lebensjahr vollenden, noch der Wehrüberwachung unterliegen, findet Satz 1 Nummer 1 zweiter Halbsatz keine Anwendung."
D.h. wer unter 32 ist und sich nicht korrekt ummeldet... muss das KC selbst informieren.
Ab 32 muss der Reservist immer das KC selbst informieren.