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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV  (Gelesen 108240 mal)

kermit_nc

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Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #135 am: 17. Oktober 2016, 23:39:54 »

Ich musste den Untersuchungstermin irgendwie dazwischen schieben, da das BAPersBw aufs Tempo gedrückt hatte. Dar untersuchende Arzt hatte da etwas angedeutet.
Nach der Untersuchung hatte mir das KC das weitere Vorgehen erläutert.
In der folgenden Woche war ich auf Geschäftsreise und bei meiner Rückkehr lag der Bescheid schon auf dem Tisch.
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särsch

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Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #136 am: 20. Oktober 2016, 10:53:33 »

@kermit_nc

Wie lange dauerte bei dir die Untersuchung? Und was wurde alles untersucht?

Ich habe nämlich am 09.12. meine Feststellung
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ToMA

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Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #137 am: 21. Oktober 2016, 09:05:08 »

Bei mir (26.4er) hat die Untersuchung rund 40 Minuten gedauert. Ist aber sicherlich von Bewerber zu Bewerber unterschiedlich, je nach "Vorgeschichte".  ;)

Was meinst Du mit "was wurde untersucht"? Selbstredend Deine Gesundheit.  ::)

Weiß einer eigentlich wie es nach der Untersuchung weitergeht? Darf man dann direkt auf den Reserveoffizierlehrgang I, wenn man bereits gedient hat?
Die 26.4er haben Mitte November eine Informationsveranstaltung (DVag), bevor es mit den Modulen los geht (Bericht aus dem Vorjahr siehe hier ab Seite 9). Ob es bei den 26.2ern auch eine gibt, weiß ich nicht, könnte ich mir aber gut vorstellen.
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„Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will.“ - Dwight David Eisenhower -

AC

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Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #138 am: 21. Oktober 2016, 20:38:38 »

Ich hab auch gehört, dass 26.2er sogar keine Offizierprüfung beim ROL 1 bis 3 ablegen, sondern nur teilnehmen müssen. Kann das jemand bestätigen?
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särsch

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Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #139 am: 21. Oktober 2016, 21:40:40 »

Was meinst Du mit "was wurde untersucht"? Selbstredend Deine Gesundheit.  ::)

Na, na, du musst mich auch schon vollständig zitieren!  ;) Offiziell lautet es ja "Prüfung der dienstrechtlichen Verfügbarkeit". Deshalb fragte ich, was dort alles untersucht wird. Also wie ausgiebig. Kann ja sein, dass dort nur geschaut wird, ob man an jeder Seite einen Arm und ein Bein hat sowie einen Kopf auf dem Hals  :P

Ich hab auch gehört, dass 26.2er sogar keine Offizierprüfung beim ROL 1 bis 3 ablegen, sondern nur teilnehmen müssen. Kann das jemand bestätigen?

Wenn diese Anlage hier (PDF) von 2013 noch aktuell ist, steht auf Seite 15 unter 2.4

Zitat
Mit höherem Offizierdienstgrad eingestellte Reservistinnen und Reservisten nehmen – unabhängig von ihrer Laufbahnzugehörigkeit – am ROL a.d.W. teil. Das Ablegen der Offizierprüfung darf diesem Personenkreis nicht abverlangt werden.
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AnNo77

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Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #140 am: 24. Oktober 2016, 11:01:14 »

Ich habe am 11.11.2016 die Informationsveranstaltung in Siegburg. Ist noch jemand dazu eingeladen? Beste Grüße
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PNK

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Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #141 am: 17. November 2016, 15:16:13 »

Also, für die Mitleser hier der aktuelle Sachstand.
 
Die Verfügbarkeit wurde bei in Stuttgart beim KarrC festgestellt. Hierfür wurde ich einbestellt und es dauerte ca. 1h mich durchzuschleusen. Der Musterungsarzt, sowie die anderen Ärzte machten das Übliche, das mir nach gefühlt 100 Jahren nach der letzten Musterung noch erinnerlich war. Also, Blutdruck, Urin, Ganzkörpercheck etc. Um mich herum viele junge Bewerber, ich war der gefühlte Opi. Nach dem glatten Durchgang als T2 (Brillenträger, also nix mit Kampftaucher oder Flieger) erfolgte sofort die Bescheidung vor Ort durch den Sachbearbeiter. Alles nett und höflich.

Gestern kam dann der Bescheid vom BaPers mit Dienststelle. Dort werde ich nächste Woche dann alles weitere mit dem zuständigen Sachbearbeiter erörtern.
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Altrec

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Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #142 am: 18. November 2016, 18:06:07 »

In meinem Fall heißt es immer noch warten.
Zwar hatte ich meine Untersuchung schon, doch konnte diese mangels fehlender G-Akte nicht abgeschlossen werden. Mein Bearbeiter im KC hatte dann eine Zweitschrift in Andernach angefordert, die anschließend an den ärztlichen Dienst weiter geleitet wurde. Das ist nun auch schon wieder 2 Wochen her, am Telefon hieß es jedoch, dass noch kein Ergebnis vorliege. (Dauert ja bisher nur 3 Monate...)

Parallel dazu hatte ich erneut Kontakt zum BAPersBw VI 1.2.3 (Lehrgangsplanung) aufgenommen.
Interessant für Kameraden wie mich, die keine Studenten sind und ihre Lehrgänge mit der Arbeit koordinieren müssen:
Die SanAkBw in München bietet in 2017 ebenfalls zwei ROL-Module mit - und hier das Interessante - jeweils nur zwei Präsenzphasen an.
(Man kann trotzdem normal am 3. Modul teilnehmen)

Wichtig auch für alle: nSAK Umschulung/ Ausbildung ist nun wohl für alle (zwingend) Pflicht. Man sollte also schauen, dass man das Kriterium erfüllt. (Mit Blick auf jene, die Ihre AGA vor nSAK hatten)
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PNK

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Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #143 am: 19. November 2016, 08:54:28 »

Ja, die nSAK Ausbildung erscheint mir zwingend. Bei der letzten DVag auf der Schießbahn wurde mir das auch alles im Schnelldurchgang präsentiert und es ist eine Riesenumstellung.
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Altrec

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Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #144 am: 24. November 2016, 20:32:55 »

Heute war dicke Post vom KC im Briefkasten. 4x Heranziehungsbescheid mit allen weiteren Formularen und den Gutscheinen für die Bahntickets.
Erfreulicherweise war auch der Befund meiner ärztlichen Untersuchung mit dabei. Auch wenn ich kein Kampftaucher werde, war es trotzdem T1.

Dann sollte ich ja nun (kommende Woche?) auch endlich meine weiteren Informationen vom BAPers erhalten.

Frage anbei:
Wer hat sich schon auf Lehrgänge für kommendes Jahr einplanen lassen?
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kermit_nc

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Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #145 am: 25. November 2016, 06:57:45 »

Bin gerade dabei. Mein Pers möchte erst, dass ich mich bei den Sachgebieten vorstelle. Somit steht erst mal eine DVag an, um meinen Bereich kennen zu lernen.
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PzGrenSG

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Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #146 am: 10. Dezember 2016, 13:19:50 »

Wurde den hier mitlesenden §26.4ern eigentlich mal mitgeteilt warum die Ausbildung zwingend in DVag zu durchlaufen ist? Gilt die DVag Pflicht für Gediente und Ungediente gleichermaßen?
Würde mich schwer interessieren, da ich überlege eine Bewerbung zu starten mir allerdings nicht vorstellen kann das ganze in DVag zu Absolvieren. Wie macht ihr das? Seit ihr alle Selbstständig oder nutzt ihr euren Urlaub?
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Roughnecks

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Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #147 am: 11. Dezember 2016, 06:20:00 »

Den teilnehmenden §26.4 er wurde auf der Informationsveranstaltung in Siegburg am 11.11 / 12.11 mit Gesetzesgrundlage erläutert, wieso die Module in DVags zu durchlaufen sind. Diese DVag Pflicht besteht für alle Seiteneinsteiger, egal ob gedient oder nicht.
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KlausP

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Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #148 am: 11. Dezember 2016, 07:29:20 »

Wie lang sind die DVags denn jeweils?
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

kermit_nc

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Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #149 am: 11. Dezember 2016, 09:34:21 »

Urlaub geht gar nicht, da er zur Erholung dient. Selbst die Häuslebauer begeben sich in eine rechtliche Grauzone, wenn diese im Urlaub an ihrem Eigenheim werkeln.
Als bei mir der 26/4 ein Thema wurde, bin ich auf meinen Arbeitgeber zugegangen und wir haben uns auf eine 50/50 Lösung (Überstunden+Bildungsurlaub) geeinigt. -Den Lehrgang habe ich bei meiner PA als kostenfreies Führungskräfte Seminar durchgebracht.
Der LG besteht aus 3 Modulen mit je 2 Wochen Vorort.


Als 26/2er ist das für kein Thema mehr.
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