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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

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Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV  (Gelesen 108496 mal)

ToMA

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Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #180 am: 23. Januar 2017, 11:08:16 »

Ja, aber nicht, weil Du nachgefragt hast, sondern weil die Termine vorher noch nicht zur Verfügung standen.

Du hättest Sie auch ohne Nachfrage frühestmöglich mitgeteilt bekommen.

Und viellicht hattest Du bereits schon vorher eine Zussage, dass Du genommen wurdest? GastRes hat diese noch nicht, so dass Du (noch) nicht mit ihm vergleichbar bist. Ein Schritt nach dem anderen.
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Altrec

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Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #181 am: 23. Januar 2017, 11:28:53 »

Die Termine standen definitiv schon vorher fest und passen gemäß der Dokumente, die ich erhalten hatte, mit der Aussage "Ende September/ Anfang Oktober" zusammen.
Was ich allerdings nicht weiß ist, ab wann diese auch bebucht werden konnten und ob es deswegen zu weiteren Verzögerungen kam.

Von meinen Lehrgangskameraden hatte ich gehört, dass diese die Information zum Lehrgang (auf dem wir sind) erst Mitte Dezember erhalten hatten. Das passt nicht zu einem "frühestmöglich".

Und was ich mit der "gleichen Situation" meinte ist, dass die Informationen für weitere wichtige Planungen benötigt werden/ wurden. Als Reservist hat man nun einmal auch ein Leben neben der Bundeswehr...

Ich könnte noch ganz andere Dinge aufzählen, aber das ist weder zielführend noch im Sinne des eigentlichen Threads.
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ToMA

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Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #182 am: 23. Januar 2017, 12:27:58 »

Da kann von mir aus jeder eine andere Meinung haben.

Meine ist, wenn noch nicht feststeht, dass ein Kandidat genommen wird, gehen ihn die Lehrgangstermine (noch) nichts an.
Auch wenn er sie wüßte, könnte man ihm ja noch nicht einmal sagen, ob sie für ihn auch buchbar wären (weil ja noch nicht feststeht, ob und ggbfls. wann er genommen werde würde).
Eine Nachfrage beim BAPersBw würde deshalb nur unnötig Ressourcen binden, die anders besser eingesetzt werden können. 

Deshalb ja auch:
Lass ihn doch erst einmal genommen werden, bevor hier mit ungelegten Eiern gehandelt wird.   ;)

Und damit soll es von meiner Seite aus hierzu auch gewesen sein.
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Gniphos

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Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #183 am: 04. Februar 2017, 05:48:57 »

Hallo,

ich hätte zwei Fragen. Die erste Frage (1) ist im Grunde ein großes Gemecker über den (aus meiner Sicht) unsäglichen Bewerbungsvorgang verbunden mit der Frage, ob ich etwas prinzipiell falsch verstanden habe. Wenn jemand quasireligiös an die Effizienz des Bewerbungsverfahrens glaubt, wäre es nett, wenn er zur Kreislaufschonung und zur Vermeidung von Antipathie gegenüber einem nervigen Zivilisten gleich zu der (für mich) wichtigeren Frage (2) gehen könnte.

Danke euch schon vorab!

1) Ich habe das gleiche Problem wie der Gastkommentator. Wegen der äußerst spärlichen und zögerlichen Versorgung mit Informationen im Bewerbungsverfahren liegt die gesamte Jahresplanung auf Eis. Laut dem letzten Schreiben will man mich bei der Auswahlkonferenz im Q1/2017 mitbetrachten, aber ohne nähere Information, wann mit der Mitteilung eines Ergebnisses zu rechnen ist, geschweige denn irgendwelcher Angaben, was, gesetzt den Erfolgsfall, danach folgen würde. Es scheint mir allgemein das Prinzip zu sein, dass immer nur diejenigen Informationen offiziell mitgeteilt werden, die für den unmittelbar nächsten Schritt erforderlich sind und wenn man sonst igendetwas wissen möchte, muss man es einem zuständigen Sachbearbeiter, den man erst durch stunden- oder tagelanges Abtelefonieren sämtlicher (ir-)relevanter Stellen ermitteln kann, mühsam aus der Nase ziehen - sofern er in der richtigen Stimmung dafür ist! Ineffizienter geht es doch kaum. Warum schreibt man das nicht einfach mal auf 1 Seite auf und stellt es ins Netz? Das würde doch nicht nur auf Bewerberseite Zeit sparen, sondern vor allem Telefonkosten und bei den Ämtern Zeit, die man für sinnvolle Dinge einsetzen könnte. Den einen oder anderen Bewerber, den man gerne gewollt hätte, hat man so sicher schon verloren. Man ist es ja von den Verwaltungen gewöhnt. Oder sehe ich das komplett falsch?

2) Kann jemand ganz grob einschätzen, wie hoch die Chancen sind bei der Auswahl in Q1/2017 bzw. wovon das abhängt? Wenn es eine nur zu vernachlässigende Miniwahrscheinlichkeit für eine Einstellung gibt, würde ich wegen einiger Schwierigkeiten wohl schon mal mein Jahr verplanen und nicht länger auf die BW warten. Laut telefonischer Information gibt es ca. 280 Bewerber auf 150 Plätze. Ich selbst habe mich als Ungedienter beworben für ROA a.d.W. nach §§ 26 II, 43 III SLV (ich hoffe, dass diese Angabe so stimmt bzw. in sich nicht widersprüchlich ist...), bin Jurist mit 1. StEx (gut), LL.M., laufender Promotion, aber mit noch bevorstehendem Referendariat und entsprechend keinem 2. StEx. Die Idee war, die Ausbildung während des Referendariats zu machen. Gab es in der jüngeren Vergangenheit bei der BW schon Möglichkeiten für Juristen auf diesem Weg? Oder sucht man quasi nur Informatiker, Ingenieure, etc.? Ich habe zwar schon allerlei Posts von Juristen hier im Forum gelesen, aber ich war mir nie sicher, auf welchem Weg die Bewerbung da genau erfolgte (a.d.W. oder nicht, § 26 II bzw. IV, usw.). Ich habe vermutlich die verschiedenen Möglichkeiten noch nicht so ganz verstanden.

Über eine ganz grobe Einschätzung der Chancen vor diesem Hintergrund würde ich mich sehr freuen... Es ist ja normal, dass man es vor Abschluss des Verfahrens nicht genau weiß, aber mit etwas Ahnung über die näheren Umstände, kann man in der Regel doch einige Abschätzungen machen. Diese näheren Umstände fehlen mir momentan noch. Danke!

Grüße
Gniphos
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Altrec

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Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #184 am: 04. Februar 2017, 08:38:57 »

Hallo Gniphos,

ich kann deine Situation durchaus verstehen und ich denke, dass du bereits den wesentlichen Kern des Reservist-sein erlebst. Wenn du etwas machen, wissen oder haben möchtest, dann solltest du dich selbst darum kümmern. Beim Thema Reservist zucken nämlich leider viele Personen die Schultern, da sie keine genauen Aussagen treffen können. Die Thematik mit den spärlichen Informationen kenne ich auch. Ich selbst habe die meisten Informationen hier im Forum oder via Mail beim BAPers erhalten. Interessanterweise war es für mich jedoch nicht so schwer, an die richtigen Personen zu kommen.

Ich habe nochmal in mein Schreiben geschaut und dort stand:
Zitat
Ihre Mitbetrachtung ist für die Auswahlberatung im AB I 2016 § 26 2 vorgesehen, die voraussichtlich im Juni 2016 stattfindet.
Das bei dir und dem anderen Bewerber (etwas weiter oben) kein Datum dabei steht, finde ich merkwürdig, ggf. ist dies aber auch Absicht vom BAPers, damit sie nicht darauf festgenagelt werden.

Kleine Korrektur noch: Du hast dich nicht als ROA a.d.W. nach §§ 26 II, 43 III SLV beworben, sondern - im Wortlaut der Bundeswehr - als RO nach § 43 III i.V.m. § 26 II SLV.
Hintergrund: Du bist dann kein Reserveoffizieranwärter, sondern wirst mit höherem Dienstgrad eingestellt.

Wie sähen nun die weiteren Schritte bei einer positiven Auswahl aus?
Zunächst einmal müsste deine dienstrechtliche Verfügbarkeit (ärztliche Untersuchung) festgestellt werden, da du als 26.2er (noch) nicht zum ACFüKrBw musstest. Je nach KC kann dies schon einmal ein wenig dauern. Bei mir waren es zwei Monate, bis ich einen Termin hatte.
Ist die Untersuchung ohne Ausschlüsse für deine geplante Verwendung (und ohne anderweitig kritische Ergebnisse) von statten gegangen, geht dieses Ergebnis zurück ans BAPers, welches das Beorderungsverfahren einleitet. Im nächsten Schritt müsstest du eingekleidet werden, was von deiner Einheit gemacht wird, bei der du (dann) beordert bist. Bis zu diesem Termin kann ggf. auch nochmal ein wenig Zeit vergehen, da die Einheit bisher noch nichts von dir wusste. Seit Bekanntgabe des Auswahlergebnisses bis hier hin können ggf. schon mal so 3-4 Monate vergangen sein.
Ist dies geschehen, geht es mit den Laufbahnlehrgängen weiter. Als ungedienter geht es zunächst auf die zwei ASA Module, eine Art Crashkurs Grundausbildung, die (wenn ich mich nicht irre) jeweils zwei Mal zwei Wochen dauern. Wenn diese analog zu den den Reserveoffizierlehrgängen ablaufen, liegen zwischen zwei Präsenzphasen jeweils etwa 8 Wochen, so dass du pro ASA Modul mit 10 Wochen rechnen solltest. Nach den ASA Modulen geht es dann zu den drei ROL, die im Regelfall drei Präsenzphasen á 1 Woche haben und dazwischen jeweils 8 Wochen Fernlernphase. Insgesamt kommst du somit auf 3 Mal 19 Wochen.

So viel erstmal für dich als ganz grobe Einschätzung, wie lange die nächsten Phasen dauern. Wie schnell du die Lehrgänge durchziehst hängt natürlich davon ab, wie viel Zeit du dafür aufbringen kannst und möchtest und wie die Verfügbarkeit der Lehrgangsplätze aussieht.
Einen ganz wichtigen Hinweis dazu: Wenn du ein Modul bspw. an der OSLw angefangen hast, dann musst du es auch dort komplett fertig machen. Man kann während eines Moduls nicht wechseln und es lassen sich auch keine Präsenzphasen anrechnen. Kannst du eine Präsenzphase also nicht besuchen, dann kannst du das Modul nicht abschließen.

Zu guter letzt noch zu deinen Chancen:
Wie der Bedarf an Juristen aussieht, weiß ich leider nicht. Die wesentlichen Faktoren hier sind jedoch Bedarf und Nachfrage, da kannst du leider keinen Einfluss drauf nehmen.
Zu den Bewerbern: Wenn dies die Gesamtzahl der Bewerber nach § 26 II ist, dann wird dir diese Zahl nichts bringen, da jeder Bewerber entsprechend seines Studiums betrachtet wird. (Sie werden z.B. einen Informatiker nicht auf den gleichen Posten stecken wie dich)
Wichtig für dich wäre die Anzahl der Juristen und der entsprechenden Plätze. Damit könntest du dir auch ganz grob deine Chancen ausrechnen.
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PNK

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Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #185 am: 06. Februar 2017, 13:31:44 »

Dieser sehr schönen Zusammenfassung von Altrec ist wenig hinzuzufügen, außer dass Geduld wirklich oberste Pflicht zu sein scheint. Der gesamte Prozess hat bei mir seit Anfang 2016 bis heute gedauert, so dass ich erst jetzt im März überhaupt eingekleidet werde und mich auf dem Posten melden kann. Von Effizienzreserven und Optimierungspotenzial in der Hinsicht zu sprechen, wäre ein gewaltiger Euphemismus. 5. Rad am Wagen scheint da eher der Fall zu sein, was aber angesichts der wenigen Posten im Vergleich wohl im Gesamtbild eh uninteressant für die Bundeswehr ist. Und ja, Eigeninitiative in jedem Schritt ist notwendig. Die Perser sind fast alle sehr bemüht, aber eben auch in ihrem Tagesgeschäft und wenn du dann noch das Vergnügen hast, in einen neu geschaffenen Posten zu kommen, ist klar, dass die Dinge erstmal lange dauern.

Ich würde daher nicht locker lassen und mich einfach damit trösten, dass es immer wieder Jahreszeiten gibt und auch der Wandkalender jährlich gewechselt wird. Für Abwechslung im Prozess ist also gesorgt. Spaß beiseite: die Sache zieht sich halt etwas.

Inhaltlich bin ich natürlich jetzt gespannt, wie die konkrete Aufgabe dann aussieht. Vielleicht darf ich an dieser Stelle bald darüber berichten (wenn es die Geheimschutzvorschriften erlauben).

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Altrec

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Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #186 am: 06. Februar 2017, 13:58:47 »

Ich bin kommende Woche das erste Mal bei meiner Einheit und darf einen ersten Blick auf meinen Posten werfen.
Bin gespannt, was es da so gibt und was auf mich zu kommt/ geplant ist. Eine genaue Beschreibung habe ich bisher leider noch nicht erhalten.

@Gniphos
Wenn bis dahin noch nichts kam würde ich Mitte April mal nachfragen wie der Stand ist.
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AC

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Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #187 am: 06. Februar 2017, 22:54:02 »

Wo und wie habt ihr die Einsatzersthelfer-Ausbildung gemacht? Bzw. Wie seid ihr drantekommen? Ich muss diese noch nachholen.
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Gniphos

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Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #188 am: 06. Februar 2017, 22:56:34 »

Wo und wie habt ihr die Einsatzersthelfer-Ausbildung gemacht? Bzw. Wie seid ihr drantekommen? Ich muss diese noch nachholen.

Akzeptiert die BW da eigentlich einen zivilen Rettungssanitäterschein als Ersatz für sowas?
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kermit_nc

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Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #189 am: 07. Februar 2017, 06:22:31 »

@AC

Es gibt die Möglichkeit die Veranstaltungssuche zu verwenden:
https://www.reservistenverband.de/veranstaltungssuche

Weiter können die Module online abgelegt werden, wobei der Praxisanteil HLW nachgewiesen werden muss.
http://download.rvsocket.de/ausbildung/EHA.zip

Wobei eigentlich der Betreuungstruppenteil dir helfen sollte die Voraussetzungen für den OL zu schaffen.

Ich selbst habe das Glück dass unser Kreis Org Leiter sehr motiviert ist, die Ausbildung für uns zu machen.
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Altrec

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Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #190 am: 07. Februar 2017, 06:45:07 »

Prinzipiell kann man dies über den VdRBw machen und man muss hierfür auch kein Mitglied sein. Der von kermit_nc gepostete Link zur Veranstaltungssuche hilft beim Finden der entsprechenden Kurse.

Hierbei sollte man jedoch folgendes beachten:
Für die Erstausbildung muss man einen Vollkurs von (ich meine) 40h absolvieren.
Erst im Anschluss reicht es, die modularen Auffrischungskurse von 8h zu besuchen. Die Kurse teilen sich in Alpha - Delta auf und wechseln jedes Jahr. Aktuell befinden wir uns in Modul Delta, so dass es 2018 wieder bei Alpha anfängt. Diese Module müssen dann jedoch unterbrechungsfrei jedes Jahr absolviert werden.

@Gniphos
Solltest du eine positive Meldung vom BAPers bezüglich der Auswahlkonferenz haben, würde ich mich mal an diese wenden und entsprechend nachfragen. Sofern es prinzipiell anrechenbar wäre, kommt es vermutlich darauf an, wann dieser Schein erworben wurde.
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Tommie

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Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #191 am: 07. Februar 2017, 07:21:43 »

Akzeptiert die BW da eigentlich einen zivilen Rettungssanitäterschein als Ersatz für sowas?

Nein, tut sie nicht!

Begründung:

Natürlich ist ein Rettungssanitäter umfangreicher ausgebildet, als ein Ersthelfer, der dazu gerade mal 16 Stunden Ausbildung durchlaufen muss. Das steht erst einmal komplett außer Frage! Aber ... der "Einsatzersthelfer Alpha" besteht nicht nur aus dem klassischen Erste-Hilfe-Kurs mit 16 Unterrichtsstunden, sondern zusätzlich noch aus einem "militärischen Teil", in dem es z. B. um die Anwendung von Tourniquets, Combat Gauze und Morphin-Autoinjektoren geht. Dieser teil ist in keinster Weise deckungsgleich mit irgendeiner zivilen Ausbildung und muss daher zusätzlich gemacht werden! Nachdem der Bedarf an dem "militärischen teil" als "Sonderausbildung" für Rettungssanitäter und -Assistenten nicht so hoch ist, machen auch diese Kameraden den kompletten Einsatzersthelfer Alpha mit und bekommen dann die entsprechende ATB zuerkannt!
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AC

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Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #192 am: 07. Februar 2017, 07:34:16 »

Ich musste die gesamte Erstausbildung, also 4 Tage, machen. Dachte da hat schon jemand Erfahrung mit, wie ich als reservist dran komme.
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Tommie

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Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #193 am: 07. Februar 2017, 08:24:06 »

Natürlich, deswegen habe ich ja auch folgendes geschrieben und jetzt aus Gründen der Logik und des besseren Verstehens ergänzt:

Nachdem der Bedarf an dem "militärischen Teil" als "Sonderausbildung" für Rettungssanitäter und -Assistenten nicht so hoch ist, dass es sich rentieren würde, solch eine Ausbildung anzubieten, machen auch diese Kameraden den kompletten Einsatzersthelfer Alpha mit und bekommen dann die entsprechende ATB zuerkannt!

Vielleicht fragen Sie mal den FwRes in Ihrem LKdo, ob im Jahre 2017 eine Modulausbildung Einsatzersthelfer Alpha, Modul D (wird in 2017 und 2018 ausgebildet!) angeboten wird? Oder müssen Sie die gesamte Ausbildung wiederholen? Dann fragen Sie eben einfach nach einer Komplett-Ausbildung EEH A!
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funker79

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Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #194 am: 07. Februar 2017, 08:28:59 »

@AC: wie bereits von kermit_nc beschrieben, hilft hier die Suchfunktion auf der Seite des Reservistenverbands. Veranstaltung suchen und mit dem jeweiligen Ansprechpartner Kontakt aufnehmen. Die Verbandsmitgliedschaft ist für die Teilnahme nicht erforderlich.

Ich habe diese Ende letzten Jahres in einer 3tägigen VVag absolviert und zertifiziert bekommen (Zuerkennung ATB). War zwar relativ knackig die 30 Zeitstunden in diesen Zeitraum unterzubringen, aber es ist zu schaffen. AFAIK sind bspw. auch für dieses Jahr im Raum Nordrhein wieder einige Veranstaltungen geplant...
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