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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV  (Gelesen 108321 mal)

doc.

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Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #225 am: 07. März 2017, 10:43:41 »

Äh, nein - ich meine am Feldanzug eine Schlaufe auszutauschen ist ja kein Problem - aber wenn die Bw nicht zwei Dienstanzüge ausgibt (oder man sehr schnell mit der Nadel ist), dann gibt es da ein kleines Problem, oder?

Damit beziehe ich mich auf den Punkt von PNK und teile seine Fragezeichen, mehr nicht.

Gruß
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PNK

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Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #226 am: 07. März 2017, 11:04:37 »

Mehr als ein Fragezeichen war es auch nicht...mit dem Ego hat das eher weniger zu tun, wenn man sich die Entwicklung anschaut, dass Majore und OTL mittlerweile die Munition ausgeben beim Schießen. Wenn selbst auf der Hardthöhe die OHG rumknapst...und in der DVag ist es sowieso egal, wer da rumsitzt. Viel mehr Kopfzerbrechen bereitet mir der 2. Punkt.
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Altrec

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Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #227 am: 07. März 2017, 12:32:28 »

Zu Punkt 2.
Als ich noch ROA a.d.W.'ler war hieß es, ich solle die Ausbildung in 3 Jahren absolviert haben. Es könne im Zweifelsfall aber auch auf 5 Jahre gestreckt werden.
Möglicherweise ist dies für die §43.3er ja auch zulässig. Das wären bei den 14 Wochen dann 3 Wochen pro Jahr (auf die 5 Jahre verteilt).


Dabei sollte man aber auch beachten, dass man ggf. - wie ich - noch eine nSAK Umschulung machen muss, die auch nochmal ne Woche dauert.


Dies ist für mich auch der Grund das ich Modul 1 und 2 bei der SanAk absolviere, die nur zwei statt drei Präsenzphasen macht.
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schlammtreiber

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Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #228 am: 07. März 2017, 13:28:52 »

wenn man sich die Entwicklung anschaut, dass Majore und OTL mittlerweile die Munition ausgeben beim Schießen.

Ich finde das auch bedenklich, die sind ja meist gar nicht dafür qualifiziert  8)
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särsch

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Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #229 am: 11. März 2017, 11:19:50 »

Kann mir bitte jemand (aus eigener Erfahrung) mitteilen, wie lange die Einkleidung dauert?
Ich bekomme Teilsatz RSU-Reservist, Sportanzug und Dienstanzug.
Die DVag Einkleidung ist für 3h angesetzt. Wird dieser Zeitraum erschöpfend genutzt? 
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PNK

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Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #230 am: 11. März 2017, 18:14:42 »

Das dauerte bei mir so knapp 1h. Je nachdem, ob du rumzickst bei der Anprobe...ich habe das meiste Gerödel einfach so eingepackt, ich rechne ja kaum damit, dass ich die Badehose nochmal brauche, aber wer weiß.

Mittlerweile habe ich auch die Heranziehung zum 1. Modul erhalten. Wir sehen uns an der OSLw im Mai...wen auch immer es dahin auch verschlagen hat.
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kermit_nc

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Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #231 am: 11. März 2017, 21:31:04 »

Ich bin jedenfalls auch dabei.
In einer Woche habe noch einen Termin bei der LHBw.
Bis dann in Fürsti...
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särsch

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Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #232 am: 15. März 2017, 19:25:11 »

kurze Frage zum USG und dem ROL:

Aufgeteilt sind die ROL in drei Module a 3 Tage, 3 Tage, 4 Tage.

Darf ich nur für das viertägige Modul die Reservedienstleistungsprämie (§10 Abs. 1 >Reservistendienst von mehr als 3 Tagen<) beantragen oder ist diese für Lehrgänge allgemein ausgeschlossen?
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PNK

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Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #233 am: 15. März 2017, 20:00:57 »

Bei ist auf dem Bescheid die Woche angegeben, also der Montag bzw. beim dritten Teil der Sonntag als Anreisetag und der Freitag auch. Das ist für mich also 5, 5 und 6 Tage. So sieht es auch mein Arbeitgeber.
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särsch

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Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #234 am: 15. März 2017, 20:11:39 »

Interessant. Ich fahre zur OSH.
Meine Termine sind
10.04. (Anreise bis 16Uhr) bis 13.04.
15.05. (Anreise bis 16Uhr) bis 18.05.
19.06. (Anreise bis 16Uhr) bis 23.06.
 
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PNK

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Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #235 am: 15. März 2017, 20:13:22 »

So ähnlich auch bei mir...der Anreisetag ist für mich eigentlich auch als Übungstag anzusehen. Stell dir vor, du reist vom Deich an...
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Deepflight

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Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #236 am: 16. März 2017, 18:00:32 »

In der Tat gilt der Zeitraum der auf deiner Hinzuziehung steht, auch für die Berechnung der WÜ-Tage zwischen Beförderungen.

Ich meine mal was gehört zu haben, dass es für die Tage im Hinblick auf die Beförderung so ist, dass An- & Abreise nur anteilig
zählen, dass kann aber auch wieder ein Gerücht sein.
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KlausP

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Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #237 am: 16. März 2017, 18:04:02 »

Wehrübungstag ist Wehrübungngstag, auch als Reisetag.
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Deepflight

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Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #238 am: 16. März 2017, 18:16:20 »

Cool, also mal wieder ein Gerücht! Danke fürs Klarstellen, Klaus!
Hatte es mir schon fast gedacht...
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VorschriftenPapst

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Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #239 am: 20. März 2017, 08:43:30 »

Obacht !  ::)

Es kommt auf die eingeschlagene Laufbahn an. Sollte die Ausbildung im Rahmen von §43 Abs. 3 i.V.m. §26 (4) SLV stattfinden, sind die Lehrgänge ausschließlich in DVag zu besuchen. Dabei spielt es keine Rolle, ob eine DVag maximal 3 Tage dauern darf. Eine generelle Ausnahmegenehmigung (auf bis zu 5 Tage) besteht eben für diese Laufbahnausbildung. Die Vorschrift besagt dazu:

Zentralrichtlinie A2-1300/0-0-2
Punkt 6.1.4 - Ziffer 6032:
"Die Dauer einer DVag wird durch den Zweck des Vorhabens bestimmt und darf grundsätzlich drei Tage nicht überschreiten. ... Eine generelle Ausnahme wird für DVag im Rahmen der Einstellung nach § 43 Abs. 3 i. V. m. § 26 Abs. 4 SLV erteilt."

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