Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 29. März 2024, 16:03:52
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV  (Gelesen 107827 mal)

Kilo Oscar

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 7
Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #255 am: 21. Mai 2017, 18:24:59 »

Hallo,

ich werde ab September das erste Modul an der OSLw in FFB absolvieren und suche auf diesem Wege Mitstreiter bzw. allgemeine Tipps von Kameraden, welche im Mai das erste Modul begonnen haben.

MkG!
Gespeichert

PNK

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 48
Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #256 am: 23. Mai 2017, 17:11:57 »

Tipps:

Das Einladungsschreiben kann manchmal erst kurzfristig vorher kommen, stelle auf jeden Fall sicher, dass deine Emailadresse an der OSLw bekannt ist.

Wir haben 3 sehr angenehme Tage im Feldanzug verbracht. Stell dich darauf ein, dass die Administration bei einigen recht "abwechslungsreich" verläuft, d.h. bis zum letzten Tag werden Kameraden noch befördert etc. Bring aber ruhig Sportsachen mit, man kann auch mit Kameraden dann IGF dort machen.

Ansonsten: abends die OASE nutzen...Essen eher in der OHG oder Truppenküche, man kann aber auch mal die Currywurst dort nehmen.

Insgesamt eine gute Erfahrung, besonders aufgrund der Kameradinnen und Kameraden.
Gespeichert

kermit_nc

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 76
Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #257 am: 24. Mai 2017, 06:49:48 »

Vergiss nicht die Badehose ohne Taschen (Kleiderschwimmen ist auch möglich) und den Kampfrucksack für den Leistungsmarsch.

Insgesamt eine gute Erfahrung, besonders aufgrund der Kameradinnen und Kameraden.

Das nehme ich als Kompliment, ging mir aber genauso.
Gespeichert

AC

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 44
Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #258 am: 26. Mai 2017, 21:38:35 »

War jemand schon bei der OSH zum Modul 1? Ich würde gerne Wissen, wie die Lehrgangszeiten sind, weil ich das auf der Arbeit planen muss.
Anreise Montagmittag und Abreise Donnerstag gegen wie viel Uhr?
Gespeichert

Kilo Oscar

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 7
Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #259 am: 28. Mai 2017, 15:56:05 »

Tipps:

Das Einladungsschreiben kann manchmal erst kurzfristig vorher kommen, stelle auf jeden Fall sicher, dass deine Emailadresse an der OSLw bekannt ist.


Vielen Dank für die Tipps! Das klingt alles sehr positiv, freut mich für euch und hoffentlich bald auch für mich!
Bislang hat alles wunderbar per Mail geklappt, Zuziehungen für alle drei RDLs liegen auch bereits vor. Wird die Mail-Adresse in SAP nicht weitergerecht oder sollte man sich vorher nochmal an der OSLw direkt melden?
Gespeichert

särsch

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 113
Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #260 am: 28. Mai 2017, 17:21:07 »

War jemand schon bei der OSH zum Modul 1? Ich würde gerne Wissen, wie die Lehrgangszeiten sind, weil ich das auf der Arbeit planen muss.
Anreise Montagmittag und Abreise Donnerstag gegen wie viel Uhr?

Kick off-Phase:
Anreise montags bis 13:30Uhr
Abreise donnerstags ab ca. 12:15Uhr (außer man macht den EEH-A, dann Dienstschluss voraussichtlich gegen 16Uhr)

1. Präsenzphase (TrpÜbPl):
Anreise montags bis 13:30Uhr (außer man macht den EEH-A, dann Anreise bereits sonntags)
Abreise donnerstags ca. 12Uhr (außer man macht den EEH-A, dann Dientschluss gegen ca. 14Uhr)

2. Präsenzphase:
Anreise montags bis 13:30Uhr
Abreise freitags ca. 12:15Uhr
Gespeichert

PNK

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 48
Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #261 am: 29. Mai 2017, 16:50:26 »

Na, sieh mal an. Das Thema fehlender EEH-A wurde wohl endlich angegangen. Wenn jetzt noch die SAK auch noch eingeplant wird, hat man ja auch die Chance, die Voraussetzungen für die endgültige Verleihung des Titels in endlicher Zeit zu erfüllen.  ;)
Gespeichert

Gniphos

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 9
Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #262 am: 02. November 2017, 03:47:19 »

Hallo,

hat eigentlich schon mal jemand nach einer abgelehnten Bewerbung Akteneinsicht beantragt?

Zum Hintergrund: Ich hatte mich dieses Jahr für § 43 III i.V.m. § 26 II beworben, hat aber nicht geklappt wegen offenbar zu vielen besseren Bewerbern. Allerdings konnnte man mir auf telefonische Nachfrage beim BAPersBW nicht sagen, was eigentlich die Kriterien sind, nach denen entschieden bzw. verglichen wird (Noten, etc.). Eigentlich müsste doch wie bei jedem Bewerbungsverfahren im öffentlichen Dienst Akteneinsicht möglich sein. Weiß da jemand etwas?

Danke!
Gniphos
Gespeichert

Stromberg

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 87
Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #263 am: 03. November 2017, 14:06:32 »

Hallo,

hat eigentlich schon mal jemand nach einer abgelehnten Bewerbung Akteneinsicht beantragt?

Zum Hintergrund: Ich hatte mich dieses Jahr für § 43 III i.V.m. § 26 II beworben, hat aber nicht geklappt wegen offenbar zu vielen besseren Bewerbern. Allerdings konnnte man mir auf telefonische Nachfrage beim BAPersBW nicht sagen, was eigentlich die Kriterien sind, nach denen entschieden bzw. verglichen wird (Noten, etc.). Eigentlich müsste doch wie bei jedem Bewerbungsverfahren im öffentlichen Dienst Akteneinsicht möglich sein. Weiß da jemand etwas?

Danke!
Gniphos

Kurze Frage: Wann genau hast du dich beworben? Für welches Quartal hat man dich bzgl. der Auswahlkonferenz berücksichtigt?
Gespeichert

Gniphos

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 9
Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #264 am: 03. November 2017, 14:08:52 »

Kurze Frage: Wann genau hast du dich beworben? Für welches Quartal hat man dich bzgl. der Auswahlkonferenz berücksichtigt?

Bescheid kam schon im Juni. Ursprünglich war das die Konferenz I/2017, wurde aber verschoben in II/2017.

Grüße
Gespeichert

Stromberg

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 87
Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #265 am: 03. November 2017, 14:28:14 »

Kurze Frage: Wann genau hast du dich beworben? Für welches Quartal hat man dich bzgl. der Auswahlkonferenz berücksichtigt?

Bescheid kam schon im Juni. Ursprünglich war das die Konferenz I/2017, wurde aber verschoben in II/2017.

Grüße

Ok danke!!
Gespeichert

Sensei69

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 50
Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #266 am: 28. November 2017, 13:37:39 »

Moin,

mal ne Frage, vielleicht weiß das wer. Bin beorderter Reservist und denke darüber nach, mich als ROA a. d. W. zu bewerben, sinnvoller Weise vermutlich auf Übernahme in einen vorläufig höheren Dienstgrad, aufgrund Ausbildung, Studiums etc.

Wenn man beim AC nicht bestehen sollte bzw. aus anderen Gründen den Laufbahnwechsel nicht vornehmen kann, endet dann automatisch auch die vorherige Beorderung, die ja m. E. in dem Fall erst einmal unabhängig einer Bewerbung zum ROA zu sehen wäre?

Danke und mkG

Gespeichert
Krieg kennt keine Sieger, jeder militärische Triumph erweist
sich in Wahrheit als Niederlage aller Beteiligten. (v. Clausewitz)

ToMA

  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 939
Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #267 am: 28. November 2017, 14:35:09 »

Wenn man beim AC nicht bestehen sollte bzw. aus anderen Gründen den Laufbahnwechsel nicht vornehmen kann, endet dann automatisch auch die vorherige Beorderung, ...

Ich wüsste nicht, warum. Zumindest nicht in der Bewerbungsphase. Später, nach erfolgter (positiver) Auswahl unter Umständen schon.

Der Unterschied ROA a.d.W. und 43.3 SLV (Seiteneinsteiger) ist Dir bekannt? Wenn ja, welcher Weg soll es denn werden?
Gespeichert
„Führung heißt: Einen Menschen so weit bringen, dass er das tut, was Sie wollen, nicht weil er muss, sondern, weil er es will.“ - Dwight David Eisenhower -

Sensei69

  • **
  • Offline Offline
  • Beiträge: 50
Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #268 am: 28. November 2017, 15:03:35 »

Ich meine schon, es soll der ROA a. d. W. werden! Was ist denn der genaue Unterschied ;-)?

Danke und Gruß

Gespeichert
Krieg kennt keine Sieger, jeder militärische Triumph erweist
sich in Wahrheit als Niederlage aller Beteiligten. (v. Clausewitz)

Deepflight

  • ****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 723
Antw:Reserveoffizier nach §43 Abs 3 SLV
« Antwort #269 am: 28. November 2017, 15:17:08 »

Naja, als ROA a.d.W. mit höherem DG bewerben kann er sich ja; müsste §26.x SLV i.v.M 43.3 SLV sein wenn ich mich richtig erinnere.
Zum Kernthema, deine aktuelle Beorderung mit deinem aktuellen DG und DP geht nicht "kaputt", wenn deinem Wunsch um Einstellung in einer höhere (Reserve-)Laufbahn
nicht entsprochen wird.
Aber: es kommt auf die Gründe der Ablehnung an. Wenn bei den Untersuchungen / Test etwas herauskommt, dass dich nicht verwendungsfähig werden lässt (Gesundheit etc.),
fliegst du dennoch raus. Aber denke mal das ist dir klar.

Sofern es in deinem Beorderungstruppenteil freie SpiegelDP für den von dir angestrebten, höheren DG gibt kann es sein, dass du dort bleiben kannst.
Genauso gut kann es aber sein, dass du einem anderen Truppenteil zugewiesen wirst.

Daher Fazit: Sich auf eine höhere Laufbahn (der Reserve) zu bewerben zerstört nicht dein aktuelles Beorderungsverhältnis, sofern bei den Tests nichts raus kommt das dich nicht verwendungsfähig werden lässt.
Gespeichert
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de